1. Mai 2023 „Tag der Arbeit“ – Gemeindeverwaltung geschlossen

Am Mittwoch, 1. Mai 2024, bleibt die Gemeindeverwaltung Berikon geschlossen. Ab Donnerstag, 2. Mai 2024, stehen die Abteilungen der Gemeindeverwaltung wieder zu den normalen Öffnungszeiten zur Verfügung. Der Pikettdienst ist bei einem Todesfall unter der Nummer 056 649 39 39 geregelt. Die Gemeinde Berikon dankt für das Verständnis und wünscht allen einen schönen 1. Mai.

Publikation:

Veröffentlichung Beschluss Rechnungsgenehmigung Kreisschule Mutschellen

Die Gemeinderäte Berikon, Oberwil-Lieli, Rudolfstetten-Friedlisberg und Widen (Ver-bandsgemeinderäte Kreisschule Mutschellen, KSM) haben an ihren Sitzungen vom 18. März 2024 (Oberwil-Lieli) und 25. März 2024 (Berikon, Rudolfstetten-Friedlisberg und Widen), die Rechnung 2024, gemäss Art. 16 Abs. 2 lit. c) der Satzungen, genehmigt.

Gegen diesen Beschluss kann, gemäss §77a Abs. 1 lit. a) und Abs. 3 des Gemeindegesetzes das Referendum ergriffen werden. 5 % der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden beziehungsweise 1'500 Stimmberechtigte, können innert 60 Tagen verlangen, dass der Beschluss der Volksabstimmung (Urnenabstimmung) unterstellt wird. Zur Einreichung des Referendumsbegehrens kann beim Sekretariat KSM eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der KSM zur Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 4. Juni 2024

Task Force (im Auftrag des Vorstands) Kreisschule Mutschellen

Publikation:

Stelleninserat Stv. Gemeindeschreiber/in 50 – 70 %

Die Gemeinde Berikon ist eine attraktive und lebendige Wohngemeinde mit rund 5'000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf dem Mutschellen, der das Reusstal im Westen mit dem Limmattal im Osten verbindet.  Zur Komplettierung unseres Teams suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung eine zuverlässige und dienstleistungsorientierte Persönlichkeit als Stv. Gemeindeschreiber/in 50 – 70 %.

Publikation:

Baugesuch Nr. 2024-0011

Bauherrschaften
Stefan Züst und Stefanie Dubs, Eggäcker 16, 8965 Berikon

Bauobjekt
Abbruch Gartenhaus, Um- und Anbau EFH

Bauplatz
Eggäcker 16, Parzelle Nr. 731

Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 22. April bis 21. Mai 2024 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.

Publikation:

Baugesuch Nr. 2024-0006

Bauherrschaften
Vivian und Jeannine Imhof, Wassermatte 3, 8965 Berikon

Bauobjekt
Abbruch diverse Gebäude und Neubau Zweifamilienhaus

Bauplatz
Gartenweg 19, Parzelle Nr. 179

Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 22. April bis 21. Mai 2024 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.

Publikation:

«MEGA24» mit dem Motto: Wie gut kennen Sie den Mutschellen?

Am diesjährigen Stand der Mutschellengemeinden steht die Region Mutschellen selbst im Mittelpunkt. Wie gut kennen Sie eigentlich den Mutschellen und ihre Wohnregion? Testen Sie jetzt ihr Wissen und entdecken Sie unter Umständen noch bisher unbekannte Lokalitäten unserer Region. Dies alles mittels eines elektronischen Quiz. Gleichzeitig wird über die anstehende Schulraumplanung der Kreisschule Mutschellen informiert werden. Zu guter Letzt wird an den Hasenbergturm erinnert, welcher an der letzten Gewerbeausstellung das Standmotto war und in der Zwischenzeit erbaut werden konnte. Oder führen Sie auch einfach mit den anwesenden Gemeinderatsmitgliedern und Personal aus den Gemeindehäusern der Mutschellengemeinden ein Gespräch.

Sie finden die Mutschellengemeinden am Stand B 007 im Gebäude KSM 1 (Bezirksschulgebäude).

Die Öffnungszeiten der Ausstellung lauten wie folgt:
Donnerstag, 11. April 2024, 17 bis 21 Uhr (Festbetrieb bis 2 Uhr)
Freitag, 12. April 2024, 14 bis 21 Uhr (Festbetrieb bis 1.30 Uhr)
Samstag, 13. April 2024, 11 bis 22 Uhr (Festbetrieb bis 3 Uhr)
Sonntag, 14. April 2024, 11 bis 18 Uhr (Festbetrieb bis 18 Uhr)

Die Gemeinden freuen sich über einen Besuch von Ihnen.

Panoramafoto

Publikation:

Baugesuch Nr. 2022-05 ohne Profilierung

Bauherrschaften
Baur Frischgemüse AG, Zopfstrasse 16, 8965 Berikon

Bauobjekt
Projektänderung; Schwimmbäder auf Attikageschosse

Bauplatz
Zopfstrasse 16A und 16B, Parzelle Nr. 506

Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 8. April bis 7. Mai 2024 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.

Publikation:

Baugesuch Nr. 2024-0008

Bauherrschaften
Roland Sägesser, Gartenweg 22, 8965 Berikon

Bauobjekt
Wärmepumpe

Bauplatz
Gartenweg 22, Parzelle Nr. 175

Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 8. April bis 7. Mai 2024 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.

Publikation:

Baugesuch Nr. 2024-0009

Bauherrschaften
Irène Mettler, Im Unterzelg 34, 8965 Berikon

Bauobjekt
An- und Umbau Wohnhaus

Bauplatz
Bahnhofstrasse 82, Parzelle Nr. 583

Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 8. April bis 7. Mai 2024 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.

Publikation:

Hundekontrolle 2024

Aufgrund des kantonalen Hundegesetzes sind alle Hunde ab drei Monaten meldepflichtig. Personen, die einen neuen Hund halten, haben diesen bei der Abteilung Finanzen anzumelden. Dabei sind Kopien von folgenden Dokumenten einzureichen: Heimtierausweis (ausgestellt vom Tierarzt) oder Hundeausweis (ausgestellt durch Amicus) und Haltebewilligung bei Listenhunden (sofern nötig).

Den Haltern wird im Mai die Rechnung für die Hundetaxe 2024/25 im Betrag vom CHF 120.00 zugestellt (Hundejahr 1. Mai 2024 bis 30. April 2025).

Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, ist dies bis am 30. April 2024 der Abteilung Finanzen, Telefon 056 649 39 40 oder finanzen@berikon.ch zu melden. Die Verwaltung kann so die entsprechende Mutation im Register vornehmen und die Hundehalter erhalten keine unnötigen Rechnungen.

Publikation:

Bezug von Beriker Komposterde

In der Beriker Kompostieranlage Gunzenbühl wird Grüngut zu hochwertigem Kompost und zu Gartenerde aufbereitet. Diese Komposterde kann an der Unterdorfstrasse, Abzweigung Zopfstrasse, an den beiden Samstagen, 6. April und 27. April 2024, zwischen 08.30 – 11.30 Uhr, kostenlos für den privaten Gebrauch bezogen werden. Für grössere Mengen (ab 0,5 m3) besteht weiterhin die Möglichkeit, Komposterde direkt ab der Kompostieranlage Gunzenbühl zu beziehen. Dazu ist mit dem Anlagenbetreiber Thomas Stutz vorgängig ein Termin zu vereinbaren.

Publikation:

Baubewilligungen

Folgende Baubewilligung wurde mit Auflagen erteilt:

  • Luigi Pianta, Fassadenkamin beim Gebäude Nr. 370, auf der Parzelle Nr. 163, Rosenweg 4
Publikation:

Vorverschiebung Kehricht

Die Kehrichtentsorgung wurde aufgrund von Karfreitag auf Donnerstag, 28. März 2024, vorverschoben.

Publikation:

Leinenpflicht für Hunde von April bis Ende Juni

Vom 1. April bis 31. Juli ist die Hauptbrut- und Setzzeit unserer einheimischen Wildtiere. Gemäss Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau sind deshalb die Hunde in dieser Zeit im Wald und Waldrand sowie entlang von Hecken und hochstehenden Wiese an der Leine zu halten. Wir bitten die Bevölkerung um Einhaltung dieser Vorschriften.

Publikation:

Betretungsverbot von Wiesen und Äckern

Das Betreten von Wiesen und Äckern ist während der Vegetationszeit, vom 1. April bis 31. Oktober, verboten. Die Bevölkerung wird gebeten, diese Vorschrift zu respektieren und auf «Querfeldeintouren» zu verzichten. Ausserdem ist das Reiten über offenes Gelände untersagt.

Publikation:

Meldepflicht für Vermieter und Logisgeber

Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Kalenderjahres Logis geben, sind gemäss § 10 Abs. 1 RMG (Register- und Meldegesetz, in Kraft seit 1. Mai 2009) verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Abteilung Einwohnerdienste zu melden. Die Meldefrist beträgt 14 Tage. Auch Adressänderungen innerhalb eines Gebäudes sind meldepflichtig. Die Ein- und Auszugsmeldungen können direkt und unkompliziert über www.drittmeldung.ch erfasst oder per E-Mail an einwohner@berikon.ch gemeldet werden.

Publikation:

Gemeindeverwaltung während den Ostertagen geschlossen

Über die Ostertage von Donnerstag, 28. März 2024, ab 11:30 Uhr, bis und mit Montag, 1. April 2024, bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Ab Dienstag, 2. April 2024, stehen die Abteilungen der Gemeindeverwaltung wieder zu den normalen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Der Pikettdienst bei einem Todesfall ist unter der Nummer 056 649 39 39 geregelt. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Publikation:

Mega24

Die diesjährige Gewerbeausstellung 2024 findet vom 11. bis 14. April 2024 auf dem Gelände der Kreisschule Mutschellen statt. Mehr infos finden Sie auf https://mega24.ch/

Publikation:

Ausbau Glasfasernetz

Im Laufe des Winters 2023/2024 wurde im Siedlungsgebiet von Berikon das Glasfasernetz eines privaten Anbieters ausgebaut. Dabei wurden zusätzliche Glasfaserkabel im Zuleitungsbereich zu den Liegenschaften verlegt.

Nach Fertigstellung der Arbeiten im März 2024 besteht für die Bevölkerung von Berikon die Möglichkeit, die neue leistungsfähige Infrastruktur für Anwendungen im Bereich ICT zu nutzen. Interessierte haben dabei die Möglichkeit zwischen verschiedenen Diensteanbieter zu wählen.

Publikation:

Berikon mit dem No-Littering Label 2024 ausgezeichnet

Um die Littering-Situation unter Kontrolle zu halten, geht die Gemeinde Berikon mit gezielten Massnahmen gegen herumliegenden und weggeworfenen Abfall vor. Auch für das laufende Jahr hat sich die Gemeinde Berikon wieder erfolgreich um das No-Littering Label beworben und dieses auch erhalten.

Das No-Littering Label wird an Städte, Gemeinden und Schulen vergeben, die sich gegen Littering einsetzen. Sie tragen einen Grossteil der Kosten und stehen in der Verantwortung, die Bevölkerung zu einem korrekten Umgang mit Abfall anzuhalten. Dabei leisten sehr viele von ihnen intensive Arbeit und setzen kreative Aktionen um. Das No-Littering-Label, das die IG saubere Umwelt (IGSU) 2017 eingeführt hat, soll Städte, Gemeinden und Schulen in ihrem Engagement bestätigen, sie zur Weiterführung motivieren und ihre Leistungen publik machen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.no-littering.ch und www.igsu.ch.

Publikation:

Beseitigung von Tierkörpern (Kadaver)

Wir weisen darauf hin, dass die Tierkörper unserer Gemeinde durch unseren Wasenmeister Remo Graf, Tel. Nr. 079 773 47 69, oder seinen Stellvertreter Michel Gehrig, Tel. Nr. 079 773 47 69, in der Sammelstelle Unterlunkhofen deponieren zu lassen sind. Während den üblichen Öffnungszeiten (09.30 bis 11.00 Uhr) kann auch das Team der ARA Kelleramt, Tel. 056 634 10 80, Zugang zur Sammelstelle gewähren. Grosstiere über 200 kg sowie mehrere Kleintiere mit insgesamt über 300 kg müssen zwingend durch die Entsorgungsfirma GZM AG in Lyss, Tel. 032 387 47 87 oder Pikett-Nr. 032 384 33 33 direkt ab Hof abgeholt werden.

Publikation:

Baubewilligungen

Folgende Baubewilligung wurde mit Auflagen erteilt:

  • Christian und Claudia Strebel, Sichtschutzwand auf der Parzelle Nr. 1316, Im Gehren 6
Publikation:

Jubilare April 2024

Das Ehepaar Ernst und Cornelia Eberle darf am 5. April 2024 den 50. Hochzeitstag feiern.

Der Gemeinderat gratuliert dem Ehepaar herzlich und wünscht ihnen auf dem weiteren Lebensweg gute Gesundheit, viel Glück und Lebensfreude.

Publikation:

Zwei Herren-Fahrräder gesucht

Für in Berikon wohnhafte Asylsuchende suchen wir zwei Herren-Fahrräder. Bitte melden Sie sich bei der Abteilung Soziale Dienste, 056 649 39 10 oder soziales@berikon.ch. Vielen herzlichen Dank im Voraus.

Abteilung Soziale Dienste

Publikation:

Berikon erhält erneut das No-Littering-Label

No-Littering-Label 2024Mit gezielten Massnahmen geht Berikon gegen herumliegenden und weggeworfenen Abfall vor, um die Littering-Situation unter Kontrolle zu halten. Dafür hat die Gemeinde Berikon das No-Littering-Label erhalten. Auch für das laufende Jahr hat sie sich wieder erfolgreich darum beworben.

No-Littering-Label kennzeichnet und fördert engagierte Institutionen

Das No-Littering-Label kennzeichnet Städte, Gemeinden und Schulen, die sich mit gezielten Massnahmen gegen Littering einsetzen. Denn diese spielen eine Schlüsselrolle im Kampf gegen Littering: Sie tragen einen Grossteil der Kosten und stehen in der Verantwortung, die Bevölkerung zu einem korrekten Umgang mit Abfall anzuhalten. Dabei leisten sehr viele von ihnen intensive Arbeit und setzen kreative Aktionen um.

Das No-Littering-Label, das die IG saubere Umwelt (IGSU) 2017 eingeführt hat, soll Städte, Gemeinden und Schulen in ihrem Engagement bestätigen, sie zur Weiterführung motivieren und ihre Leistungen publik machen. Das Label verhilft den Institutionen zudem zu einem klaren Positionsbezug und zu einem öffentlichen Bekenntnis gegen die Unsitte, Abfälle achtlos auf den Boden zu werfen oder liegen zu lassen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.no-littering.ch und www.igsu.ch.

Publikation: