Besteuerung bei Trennung / Scheidung
Stichtag
Massgebend ist der Zivilstand am 31. Dezember des entsprechenden Jahres.
Bei Scheidung oder Trennung im Verlaufe des Jahres erfolgt eine getrennte Besteuerung für das ganze Jahr. Dementsprechend haben beide Personen je eine eigene Steuererklärung einzureichen.