Grabräumungen auf dem Friedhof Berikon

Nach Ablauf der Grabesruhe wird im Frühjahr 2024 die Familiengrabreihe oberhalb der Urnengräber B1 aufgehoben.

Die Angehörigen werden schriftlich informiert und haben die Möglichkeit die Gräber bis spätestens am 31. März 2024 von Pflanzen und Grabmälern zu räumen. Anschliessend verfügt der Gemeinderat über nicht entfernte Gegenstände und verrechnet den Angehörigen die Kosten der Entsorgung. Wer mit der Grabräumung nicht einverstanden ist, kann sich bis 31. Januar 2024 schriftlich an den Gemeinderat wenden. Die betroffenen Grabplätze sind auf dem Friedhof entsprechend gekennzeichnet. Für weitere Auskünfte steht die Abteilung Zentrale Dienste unter Telefon 056 649 39 30 gerne zur Verfügung.

Gemeinderat Berikon

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