Haupinhalt

Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ag.ch/abstimmungen und des Bundes unter www.admin.ch/abstimmungen

Kontakt

Gemeinde Berikon, gemeinde@berikon.ch

Urne Öffnungszeiten

Urne Öffnungszeiten

Jeweils am Abstimmungs-/Wahlsonntag von 09.00 Uhr - 09.30 Uhr im Foyer des Gemeindehauses aufgestellt für die persönliche Stimmabgabe.

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:

Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Abteilung Einwohnerdienste verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises bei der Abteilung Einwohnerdienste im Gemeindehaus persönlich abholen und einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder am besten direkt in den mit „Abstimmungen / Wahlen“ bezeichneten Briefkasten beim Gemeindehaus einwerfen.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird