Haben Sie noch keinen Code zur Antragstellung erhalten? Den Code können Sie direkt über die Website www.sva-ag.ch/pv bestellen.
Wichtig
Die Prämienverbilligung muss nach Erhalt des Codes bis spätestens Sonntag, 31. Dezember 2024 beantragt werden. Ansonsten ist der Anspruch für das Prämienverbilligungsjahr 2025 verwirkt, das heisst, er kann nicht mehr geltend gemacht werden!
Einkommensverbesserung, Vermögenszuwachs
Bitte denken Sie daran, Einkommensverbesserungen der SVA Aarau zu melden. Einkommensverbesserungen von mehr als 20 Prozent oder mehr als CHF 20'000 sowie ein Vermögenszuwachs von mindestens CHF 20'000 sind meldepflichtig innerhalb von 60 Tagen. Beziehende von Prämienverbilligungen, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben und in das Erwerbsleben eintreten, müssen diese Einkommensverbesserung innerhalb von 60 Tagen melden.
Einkommensverschlechterung
Hat sich Ihr Erwerbseinkommen dauerhaft verschlechtert (mindestens 20 Prozent, während mehr als sechs Monaten), können Sie dies der SVA Aarau melden.
Veränderung persönlicher Verhältnisse
Bitte melden Sie der SVA Aarau persönliche Veränderungen wie zum Beispiel eine Geburt, Heirat, Zuzug aus einem anderen Kanton/Land usw.
Den Änderungsantrag können Sie online über vornehmen.
Kontaktdaten der SVA Aarau:
E-Mail: ipv@sva-ag.ch
Telefon: 062 836 82 97
Homepage: www.sva-ag.ch/pv