Quellensteuer
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Quellenbesteuert werden ausländische Einwohner die keine fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) besitzen und nicht mit einer Person verheiratet sind, die bereits ordentlich besteuert wird.
Die Durchführung der Quellenbesteuerung ist Aufgabe des Kant. Steueramtes in Aarau.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kant. Steueramtes.
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