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Gesamterneuerungswahlen Amtsperiode 2026 – 2029
Gesamterneuerungswahlen der Behörden, Kommissionen und Abgeordneten der Gemeindeverbände für die Amtsperiode 2026 – 2029; Anmeldeverfahren
Am Sonntag, 28. September 2025 finden die Gesamterneuerungswahlen der Behörden, Kommissionen und Abgeordneten der Gemeindeverbände für die Amtsperiode 2026 – 2029 statt.
Es stehen folgende Gesamterneuerungswahlen an:
· Gemeinderat, 5 Mitglieder
· Gemeindeammann
· Vizeammann
· Finanzkommission Einwohnergemeinde, 5 Mitglieder
· Steuerkommission, 3 Mitglieder
· Steuerkommission-Ersatz, 1 Mitglied
· Stimmenzähler/in, 2 Mitglieder
· Stimmenzähler/in-Ersatz, 2 Mitglieder
· Abgeordnete Gemeindeverband Regionale Alterszentren Bremgarten, Mutschellen, Kelleramt, 2 Abgeordnete
· Abgeordnete Regionaler Wasserverband, 6 Abgeordnete
· Abgeordnete Gemeindeverband Regionales Sport-, Freizeit- und Begegnungszentrum Burkertsmatt, 8 Abgeordnete
· Vorstand Gemeindeverband Zentrumsbibliothek Mutschellen, 1 Mitglied
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindeverwaltung bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag (d.h. bis Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr), einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeinde Berikon bezogen oder unter www.berikon.ch heruntergeladen werden. Der Gemeinderat lädt alle Amtsinhaber/innen und Funktionsträger/innen, die ihr Amt oder ihre Funktion während der nächsten Amtsperiode nicht mehr ausüben möchten, ein, dies dem Gemeinderat bis am 15. April 2025 schriftlich mitzuteilen.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Die Wahl des Gemeindeammanns und des Vizeammanns findet gleichzeitig wie die Gemeinderatswahlen statt. Als Gemeindeammann oder Vizeammann kann nur gültige Stimmen erhalten, wer gleichzeitig auch als Gemeinderat gewählt wird. Bei der Wahl des Gemeinderates, des Gemeindeammanns und des Vizeammanns findet in jedem Fall eine Urnenwahl statt (§ 30b GPR). Für die weiteren Behörden, Kommissionen und Abgeordneten sind stille Wahlen möglich. Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze wird eine Wahl an der Urne durchgeführt (§ 30a GPR).
Die Formulare für die Wahlvorschläge sowie ein Merkblatt zum Ablauf stehen Ihnen mittels untenstehendem Link zur Verfügung.