Haupinhalt

Todesfall - erste Schritte
Jeder Todesfall in der Gemeinde und jeder Todesfall von Einwohnern, der ausserhalb der Gemeinde erfolgt, ist unverzüglich der Abteilung Zentrale Dienste der Gemeinde Berikon zu melden.
Welche Schritte sind bei einem Todesfall zu unternehmen? Alles das erfahren Sie im Merkblatt erste Schritte Todesfall.Aktionen
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerdienste | 056 649 39 00 | einwohner@berikon.ch |