Die Gemeinderäte Berikon, Oberwil-Lieli, Rudolfstetten-Friedlisberg und Widen (Verbandsgemeinderäte Kreisschule Mutschellen, KSM) haben an ihren Sitzungen vom 12. August 2024 (Oberwil-Lieli, Rudolfstetten-Friedlisberg und Widen) und 26. August (Berikon) das Budget 2025 (gemäss Art. 16 Abs. 2 lit. c der Satzungen Kreisschule Mutschellen), genehmigt.
Gegen diesen Beschluss kann, gemäss §77a Abs. 1 lit. a) und Abs. 3 des Gemeindegesetzes das Referendum ergriffen werden. 5 % der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden beziehungsweise 1'500 Stimmberechtigte, können innert 60 Tagen verlangen, dass der Beschluss der Volksabstimmung (Urnenabstimmung) unterstellt wird. Zur Einreichung des Referendumsbegehrens kann beim Sekretariat KSM eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der KSM zur Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.
Die Gemeinde Berikon ist eine attraktive und lebendige Wohngemeinde mit über 5'000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf dem Mutschellen, der das Reusstal im Westen mit dem Limmattal im Osten verbindet. Zur Komplettierung des Hausdienstes suchen wir per 1. Februar 2025 oder nach Vereinbarung eine zuverlässige und dienstleistungsorientierte Persönlichkeit als
Zusammen mit ihren Kollegen sind Sie zuständig für die Reinigung, den Unterhalt und die Werterhaltung der zahlreichen Gemeindeliegenschaften und –anlagen. Sie sind interne Ansprechperson und führen viele Aufgabengebiete selbständig. Zudem wirken Sie mit bei der Ausbildung von Lernenden.
Aufgabenbereiche:
- Hauptverantwortung für die Schulanlage
- Koordination Reinigungspersonal
- Selbständiges Reinigen von Liegenschaften
- Unterhalt von den technischen Anlagen inkl. ganzjährige Pflege der Aussenanlagen
- Begleitung von Veranstaltungen (teilweise am Wochenende)
Anforderungen:
- Ausbildung als Fachmann/-frau Betriebsunterhalt oder handwerkliche Berufslehre, idealerweise mit Berufserfahrung in der Hauswartung
- Freude und Leidenschaft am Beruf als Hauswart/in und an selbständigem Arbeiten
- Engagiert, motiviert und zuverlässig
- Teamfähigkeit ist uns wichtig
- Führerausweis Kategorie B ist Voraussetzung
Es erwartet Sie eine interessante, anspruchsvolle, abwechslungsreiche und selbständige Tätigkeit mit zeitgemässen Anstellungsbedingungen in einem motivierten und hilfsbereiten Team. Es stehen Ihnen eine moderne Infrastruktur und zeitgemässe Geräte sowie Fahrzeuge zur Verfügung. Der Arbeitsort mitten in Berikon ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Kostenlose Parkplätze sind ebenfalls verfügbar.
Weitere Informationen zur Stellenausschreibung erhalten Sie von André Koller, Leiter Hausdienst, 056 / 649 91 58.
Wir freuen uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen, inkl. Gehaltsvorstellungen per E-Mail. Senden Sie diese bis spätestens am 3. November 2024 an bewerbungen@berikon.ch.
Publikation:
Nachträgliches Baugesuch Nr. 2024-0029
Bauherrschaft
Raffael und Denise Koller, Am Stattgatter 11, 8965 Berikon
Bauobjekt
Wintergarten
Bauplatz
Am Stattgatter 11, Parzelle Nr. 1211
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 7. Oktober bis 5. November 2024 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Publikation:
Prämienverbilligung Krankenkasse 2025 – Anmeldung bis spätestens 31. Dezember 2024
Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhält-nissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenversicherung. Das Prämienverbilligungsverfahren wird online abgewickelt. Im September 2024 erfolgte der Hauptversand der Anmeldecodes an potenziell anspruchsberechtigte Personen im Kanton Aargau. Ab Oktober 2024 können Personen, welche keinen Code erhalten haben, den Code auf der Webseite «www.sva-ag.ch/pv» bestellen. Die Anmeldung der Prämienverbilligung für das Jahr 2025 ist bis spätestens 31. Dezember 2024 vorzunehmen. Danach kann für das kommende Jahr kein Antrag mehr gestellt werden.
Publikation:
Seniorinnen- und Seniorenausflug Berikon
Bereits frühmorgens waren alle 188 Berikerinnen und Beriker in fünf Bussen bereit zur Abfahrt nach Bern. Bis Rothrist ging die Fahrt über die Autobahn, anschliessend genossen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Fahrt über Land. Über Murgenthal, Herzogenbuchsee, Kirchberg und Hindelbank, und um unzählige Kreisel herum, führten die fünf Busfahrer sicher nach Bern zum Kursaal.
Der grosse Saal bot Platz für alle Seniorinnen und Senioren und einen herrlichen Ausblick auf die Stadt Bern und den Hausberg von Bern, den Gurten. Nach einem feinen Essen, einem Dessert und Kaffee, war bald Aufbruch zu den Besichtigungen. Das Museum Paul Klee, der Bärengraben, eine Stadtrundfahrt und Stadtführungen zu Fuss, standen zur Auswahl.
Die Bilder im Museum, die Bären im Bärengraben, der Zytgloggeturm, der Bundesplatz und das Bun-deshaus, das Münster, die Lauben, es gab allerhand zu sehen und zu hören.
Die Führungen begeisterten alle, die Exkursionsleiter wurden gelobt und mit Applaus bedacht. Nach einer kleinen Erfrischung, ging die Fahrt zurück nach Berikon.
Publikation:
Baubewilligungen
Folgende Baubewilligung wurde mit Auflagen erteilt:
José-Manuel Pombo und Maya Lanz, Fenstereinbau, auf der Parzelle Nr. 375, Im Unterzelg 42
Peter Signer, Gerätehaus, auf der Parzelle Nr. 337, Höhenweg 26
Publikation:
Einladung zur Hauptübung der Feuerwehr Mutschellen am Samstag, 19. Oktober 2024 um 14.00 Uhr in Berikon
Am 19. Oktober 2024 findet von 14.00 bis 16.00 Uhr unsere Hauptübung im Feuerwehrdepot Berikon statt. Aus Sicherheitsgründen wird die Bürkihofstrasse im Bereich des Depots von 13.30 bis ca. 20.00 Uhr gesperrt. Während der Übung zwischen 14.00 und 16.00 Uhr kann es zudem auf der Unter-dorfstrasse im Bereich Bäckerstrasse, Marrengasse und Schulstrasse zu Verkehrsbehinderungen kom-men. Wir bitten um Ihr Verständnis und bedanken uns im Voraus.
Die Feuerwehr Mutschellen lädt die Bevölkerung von Berikon und Widen herzlich zur Hauptübung ein.
Publikation:
Baugesuch Nr. 2024-0030
Bauherrschaften
Marco Hafner, Friedlisbergstrasse 20, 8965 Berikon
Bauobjekt
Umnutzung Mistplatz zu Laufhof
Bauplatz
Friedlisbergstrasse 20, Parzelle Nr. 789
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 23. September bis 22. Oktober 2024 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Publikation:
Baugesuch Nr. 2024-0026
Bauherrschaft
B&P Real Estate AG, Längstrasse 3, 6208 Oberkirch
Bauobjekt
Abbruch Einfamilienhaus, Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage
Bauplatz
Bahnhofstrasse 21, Parzelle Nr. 208
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 23. September bis 22. Oktober 2024 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Publikation:
Ausbildungsstart 2024
Die Gemeinde Berikon bildet seit vielen Jahren junge Berufseinsteigende in verschiedenen Branchen aus. Auch diesen Sommer starteten vier Lernende in ihre Lehrzeit:
Der Gemeinderat sowie alle Mitarbeitenden heissen die neuen Lernenden herzlich Willkommen und wünschen ihnen viel Freude und Erfolg bei der Ausbildung.
Publikation:
Baubewilligungen
Folgende Baubewilligung wurde mit Auflagen erteilt:
Thomas und Juliane Zahmel, Pergola, auf der Parzelle Nr. 446, Bahnhofstrasse 57
Dean Egger und Anja Rieter, Stütz- und Gartenmauer, auf der Parzelle Nr. 715, Oberwilerstrasse 34A
Publikation:
Baugesuch Nr. 2024-0025
Bauherrschaft
Alois und Louise Koch, Loostud 924, 8965 Berikon
Bauobjekt
Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage
Bauplatz
Bürkihof 9, Parzellen Nrn. 1431, 553 und 554
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 23. September bis 22. Oktober 2024 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Publikation:
Nachträgliches Baugesuch Nr. 2024-0023
Bauherrschaften
Thomas und Juliane Zahmel und Florian Märki, Bahnhofstrasse 57, 8965 Berikon
Bauobjekt
zwei Sonnensegel
Bauplatz
Bahnhofstrasse 57, Parzelle Nr. 446
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 9. September bis 8. Oktober 2024 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Publikation:
Baugesuch Nr. 05/2020
Bauherrschaften
Benag AG, Eichweid 1, 6203 Sempach-Station, Marco und Tanja Steiner, Im Föhret 3, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Projektänderung
Bauplatz
Sonnenbergstrasse 19 und 21, Parzellen Nrn. 137 und 1468
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 9. September bis 8. Oktober 2024 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Publikation:
Hol- und Bringtag am 7. September 2024
Am 7. September 2024 findet zwischen 9 und 13 Uhr der jährliche Hol- und Bringtag in der Burkertsmatt statt. Bei diesem Tauschmarkt sollen saubere und funktionstüchtige Gegenstände gratis angeboten und von Interessierten gratis mitgenommen werden. Die Annahme von Gegenständen ist bis 12.00 Uhr und das Abholen bis 13.00 Uhr möglich. Das Burki Bistro ist an diesem Tag von 09.00 bis 19.00 Uhr geöffnet.
Die Gemeinde Berikon und Widen freuen sich auf zahlreiche Tauschinteressierte.
Infoveranstaltung Elektrizitätsversorgung am 13. September 2024
Die Infoveranstaltung über die Beriker Elektrizitätsversorgung findet am Freitag, 13. September 2024 um 19:30 Uhr im Berikerhus statt. An diesem Abend informiert Sie Stefan Bieri, Gemeinderatsmitglied, und Johannes Aebli vom AEW über die Herausforderungen einer zeitgemässen Stromversorgung und Stromverteilung in der Gemeinde Berikon. Der Gemeinderat freut sich über Ihre Teilnahme.
Publikation:
Seniorenausflug am 24. September nach Bern
Am Dienstag, 24. September 2024 findet der alljährliche Seniorenausflug statt. Dieses Jahr geht die Reise nach Bern. Nach einer gemütlichen Verpflegung am Mittag gibt es am Nachmittag verschiedene Exkursionen in der Stadt Bern. Die Einladungen werden an alle Senioren über 70 Jahre verschickt.
Publikation:
Jubilare Juni 2024
Am 3. September 2024 darf Frau Marianne Matter-Steinmann ihren 80. Geburtstag feiern.
Am 21. September 2024 darf Frau Hannelore John ihren 85. Geburtstag feiern.
Am 27. September 2024 darf Herr Josef Andermatt seinen 80. Geburtstag feiern.
Der Gemeinderat gratuliert den Jubilaren herzlich und wünscht ihnen auf dem weiteren Lebensweg gute Gesundheit, viel Glück und Lebensfreude.
Publikation:
Kleinfeuerwerk am 7. September 2024
Am Samstag, 7. September 2024 um 21:30 Uhr wird wegen einer Hochzeitsfeier bei der MySwissFarm, Rigiblick 450, Berikon, ein bewilligtes Kleinfeuerwerk gezündet. Dieses dauert maximal 5 Minuten.
Publikation:
«Ech ha Gmeind» am 27. August 2024
Die nächste Informationsveranstaltung «Ech ha Gmeind» findet am 27. August 2024 um 19.30 Uhr im Berikerhus statt. Informations- und Diskussionsthemen werden die Aufgaben- und Finanzplanung sein.
Der Gemeinderat freut sich über ihre Teilnahme.
Publikation:
Ersatzwahl Vizeammann für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022-2025; Anmeldeverfahren 1. Wahlgang vom 22. September 2024; angemeldete Kandidierende
Für die Ersatzwahl eines Vizeammanns für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 wurde folgende Kandidatur gemeldet:
Oggenfuss Feldgrill, Petra, 1973, von Rudolfstetten-Friedlisberg AG und Dietikon ZH, in Berikon, Bahnhofstrasse 12, GLP
Bei der Wahl des Gemeinderats sowie des Gemeindeammanns ist eine stille Wahl nicht anwendbar, d.h. für diese Wahl findet in jedem Fall eine Urnenwahl statt. Als Vizeammann ist nur ein aktuelles Gemeinderatsmitglied wählbar.
Publikation:
Baubewilligungen
Folgende Baubewilligung wurde mit Auflagen erteilt:
Manuell und Jsabelle Padozzi, Balkonverglasung, auf der Parzelle Nr. 541, Bahnhofstrasse 57
Max und Brigitte Holliger, Wärmepumpe, auf der Parzelle Nr. 1487, Halacherstrasse 4
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 12. August bis 10. September 2024 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Publikation:
Bundesfeier in Berikon
Die Gemeinde Berikon hat am 1. August zur Bundesfeier in das Berikerhus eingeladen. Die Mitglieder und Freunde des Turn- und Sportvereins Berikon organisierten für die über 500 Anwesenden einen reichhaltigen Brunch mit allerlei Köstlichkeiten. Nachdem Frau Gemeindeammann Rosmarie Groux die Anwesenden im Namen des Gemeinderates begrüsste und die Organisation des Anlasses verdankte, übergab sie das Mikrofon an die diesjährige Festrednerin Mirjam Kosch, amtierende Grossratspräsidentin des Kantons Aargau.
Mirjam Kosch sprach über Schweizer Werte wie Freiheit und Demokratie und rief mit treffenden Beispielen in Erinnerung, dass diese nicht überall auf der Welt selbstverständlich sind und wir diesen Sorge tragen. Auch über den gegenseitigen Umgang miteinander sprach Mirjam Kosch; dass Politikerinnen und Politiker zunehmend mit Anfeindungen per Mail, Post oder in den Sozialen Medien konfrontiert werden und hielt dabei fest, dass dies inakzeptabel ist und eine Gefahr für unsere Demokratie darstellt.
Zum Abschluss berichtet Mirjam Kosch über ihre Arbeit im Grossen Rat und über ihre Aufgaben und Pflichten als Grossratspräsidentin. Zudem ermunterte sie die anwesenden Berikerinnen und Beriker, sich selbstwirksam zu engagieren, in Vereinen, in der Politik, in der Feuerwehr, in der Nachbarschaftshilfe oder der Betreuung von Flüchtlingen.
Die Harmonie und der Männerchor Berikon umrahmten die Feier anschliessend mit musikalischen Darbietungen und der Nationalhymne.
Der Gemeinderat Berikon dankt dem Turn- und Sportverein für die anspruchsvolle Organisation des Anlasses und der Harmonie sowie dem Männerchor Berikon ganz herzlich für die musikalische Umrahmung.
Publikation:
Begrüssung Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger
Anlässlich einer Dorfrundfahrt begrüssten die Mitglieder des Gemeinderates und der Verwaltungsleiter die diesjährigen Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger. Die 21 Teilnehmenden erhielten auf der Rundfahrt aus erster Hand Auskunft über die Dorfgeschichte, zum Angebot an lokalem Gewerbe und über kulturelle Themen. Nach einem kurzen Umtrunk beim Waldhaus führte der Weg via Geologielehrpfad zurück in das Dorfzentrum.
Publikation:
Papiersammlung am 17. August 2024
Die Jugi Berikon führt am Samstag, 17. August 2024, eine Papier- und Kartonsammlung durch. Das Altpapier ist bis 7.00 Uhr an den üblichen Sammelplätzen bereit zu stellen. Es wird wiederholt darauf hingewiesen, dass nicht gebündeltes Papier oder verschlossene Säcke (können erfahrungsgemäss Fremdmaterial enthalten) nicht entsorgt werden. Weiter wird darum gebeten, bei schlechter Witterung das gebündelte Papier erst am Sammeltag bereitzustellen.
Bauobjekt
Baugesuch für eine Stütz- und Gartenmauer
Bauplatz
Oberwilerstrasse 34a, Parzelle Nr. 715
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 29. Juli bis 27. August 2024 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Publikation:
Bundesfeier beim Berikerhus
Die 1. Augustfeier findet dieses Jahr wiederum im Rahmen eines Brunches im Berikerhus statt. Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Berikon sind zu diesem Anlass herzlich eingeladen. Frau Mirjam Kosch, Grossratspräsidentin des Kantons Aargau, wird die Rede zum Bundesfeiertag halten. Die 1. Augustfeier wird von Mitgliedern und Freunden des Turn- und Sportvereins (TSV) Berikon organisiert und durch den Männerchor und den Musikverein Harmonie Berikon musikalisch umrahmt.
Der Anlass beginnt um 09.00 Uhr beim Berikerhus. Es erwartet Sie ein ausgiebiges Frühstücksbuffet. Eine Einladung mit dem zeitlichen Ablauf wurde allen Beriker Haushaltungen zugestellt.
Publikation:
Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni 2024, welche dem fakultativen Referendum unterlagen, in Rechtskraft erwachsen. Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeinde wurden bereits an der Versammlung vom 10. Juni 2024 rechtskräftig gefasst.
Publikation:
Ersatzwahl Vizeammann für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022-2025; Anmeldeverfahren 1. Wahlgang vom 22. September 2024
Am 9. Juni 2024 ist Rosmarie Groux im ersten Wahlgang als Frau Gemeindeammann von Berikon gewählt worden. Mit der Wahl scheidet sie automatisch aus dem Amt als Vizeammann aus, weshalb eine entsprechende Ersatzwahl angezeigt ist. Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl auf den 22. September 2024 festgelegt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten zu unterzeichnen. Die Anmeldung muss, gestützt auf die gesetzlichen Vorschriften, spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahlgang, somit bis am Freitag, 9. August 2024, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei eintreffen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitszeugnis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen. Als Vizeammann ist nur ein aktuelles Gemeinderatsmitglied wählbar.
Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben. Bei der Wahl des Gemeinderats sowie des Gemeindeammanns ist eine stille Wahl nicht anwendbar, d.h. für diese Wahl findet in jedem Fall eine Urnenwahl statt.
Publikation:
Neuzuzügeranlass
Am 1. August 2024 findet wiederum der diesjährige Neuzuzügeranlass statt. Nach einem kurzen Empfang wird mit den Neuzuzügern eine kleine Dorfrundfahrt vorgenommen, um ihnen die Grösse von Berikon, die denkmalgeschützten Gebäude und schöne Aussichten näher zu bringen. Dieser Anlass bietet ebenfalls eine gute Möglichkeit, um neue Bekanntschaften zu schliessen.
Die neu zugezogenen Einwohnerinnen und Einwohner haben die Einladung per Post erhalten. Die Gemeindeverwaltung freut sich über Anmeldungen und nimmt diese gerne bis am 24. Juli 2024 entgegen (T 056 649 39 30 oder E-Mail gemeinde@berikon.ch).
Publikation:
Neue Lernende Gemeinde Berikon
Im August 2024 wird Noah Schneider seine Ausbildung zum Kaufmann EFZ bei der Gemeindeverwaltung Berikon beginnen. Auch Dominik Reichmuth und Fabian Pachoud werden im August 2024 ihre Ausbildung als Fachmann Betriebsunterhalt EFZ beim Bauamt und beim Hausdienst Berikon beginnen.
Der Gemeinderat sowie die Mitarbeitenden heissen Noah Schneider, Dominik Reichmuth und Fabian Pachoud herzlich willkommen und wünschen ihnen viel Freude bei der Ausbildung.
Publikation:
Geschwindigkeitskontrolle an der Oberwilerstrasse
Die Regionalpolizei Bremgarten hat am Mittwoch, 10. Juli 2024 von 06.15h bis 08.45h an der Oberwilerstrasse eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt.
Von den insgesamt 1’278 gemessenen Fahrzeugen sind 24 (1.88%) Übertretungen zu verzeichnen. Die höchst gemessene Geschwindigkeit betrug 63 km/h. Erlaubte Geschwindigkeit ist 50 km/h.
Publikation:
Jubilare Juli 2024
Am 5. August 2024 darf Frau Ruth Bösiger-Blattner ihren 85. Geburtstag feiern.
Am 22. August 2024 darf Frau Silvia Giacomuzzi ihren 85. Geburtstag feiern.
Der Gemeinderat gratuliert allen Jubilaren herzlich und wünscht ihnen auf dem weiteren Lebensweg gute Gesundheit, viel Glück und Lebensfreude.
Publikation:
Baugesuch Nr. 2024-0020
Bauherrschaft
Thomas und Juliane Zahmel, Bahnhofstrasse 57, 8965 Berikon
Bauobjekt
Pergola
Bauplatz
Bahnhofstrasse 57, Parzelle Nr. 446
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 15. Juli bis 13. August 2024 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Publikation:
Gemeinderat in der Sommerpause
Der Gemeinderat Berikon führt während den Sommerferien vom 8. Juli bis 9. August 2024 nur sporadisch Gemeinderats-Sitzungen durch. Wir danken für Ihr Verständnis.
Publikation:
Reisepässe / Identitätskarten
Ferienzeit – schöne Zeit! Sind Pass und/oder Identitätskarte noch gültig? Wir empfehlen Ihnen, Ihre Ausweise rechtzeitig zu überprüfen. Denken Sie daran, dass die Neuausstellung von Reisepässen und Identitätskarten einige Zeit beansprucht. Für die Identitätskarten ist bei der Einwohnerkontrolle ein Antragsformular zu unterschreiben. Es ist ein Passfoto neueren Datums nötig. Das Foto muss die Grösse 4.5 x 3.5 cm aufweisen, qualitativ gut sein und den Vorschriften des Passamtes entsprechen. Antragsteller müssen persönlich bei der Einwohnerkontrolle vorbeikommen. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Altersjahr haben zudem die Unterschrift der Eltern beizubringen.
Die Identitätskarte kostet für Erwachsene CHF 70.00, für Kinder CHF 35.00. Der Pass ist beim Passamt Aarau zu bestellen. Möchten Sie Pass und Identitätskarte gleichzeitig erneuern, so profitieren Sie vom Kombiangebot. Minderjährige bezahlen CHF 78.00, Erwachsene bezahlen CHF 158.00. Das Kombiangebot kann nur beim Passamt in Aarau bestellt werden. Dazu ist eine vorherige Anmeldung unter www.schweizerpass.ch oder via Telefon 062 835 19 28 notwendig.
Wir wünschen Ihnen schöne und erholsame Ferien.
Publikation:
Jubilar Juli 2024
Am 20. Juli 2024 darf Herr Max Hochstrasser-Fluri seinen 80. Geburtstag feiern.
Der Gemeinderat gratuliert dem Jubilar herzlich und wünscht ihm auf dem weiteren Lebensweg gute Gesundheit, viel Glück und Lebensfreude.
Publikation:
Baubewilligungen
Folgende Baubewilligung wurde mit Auflagen erteilt:
Irène Mettler, An- und Umbau Wohnhaus, auf der Parzelle Nr. 583, Bahnhofstrasse 82
Nemanja Vidic, Einbau Klimaanlage, auf der Parzelle Nr. 296, Chörenmattstrasse 60
Publikation:
Studienauftrag Arealentwicklung Bahnhof Berikon gestartet
Der Bahnhof Berikon-Widen ist ein Kernelement des Zentrums auf dem Mutschellen und damit auch wichtig für die Gemeinde Berikon. Aus diesem Grund wurden bereits 2014 erste Leitlinien im «Regionalen Sachplan» festgelegt, wie sich das Gebiet auf dem Mutschellen langfristig entwickeln soll. Der Entwicklungsrichtplan Welschloh wurde von der Gemeinde Berikon seither erarbeitet und in Rudolfstetten sind auf dem Gebiet Bolleri die Bauvorhaben bereits weit fortgeschritten.
Das Bahnhofareal wurde bislang nur in den groben Zügen behandelt. Aus diesem Grund startete die Gemeinde Berikon die Initiative, die Zukunft des Gebiets in Kooperation mit den privaten Grundeigentümerschaften sowie dem Kanton Aargau gemeinsam zu entwickeln. Mit einem Studienauftrag sollen Lösungsvorschläge, Grundlagen und Rahmenbedingungen für ein grundeigentümerverbindliches Planungsinstrument (Entwicklungsrichtplan, Gestaltungsplan, etc.) geschaffen werden und Erkenntnisse in die aktuell laufende Teil-Revision der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Berikon einfliessen.
Ziel und Aufgabe ist es, für das Teilgebiet «Areal Bahnhof Berikon» eine qualitätsvolle Innenentwicklung zu gewährleisten, die Mehrwerte für die Gemeinde und Öffentlichkeit als auch für die privaten Grundeigentümer*innen schafft. Die Qualität des Aussenraums soll deutlich verbessert werden und der Ankunftsort als attraktive und funktionale ÖV-Drehscheibe mit einem modernen Bushof gestaltet werden. Die Identität und Gemeinschaft des Ortes sollen gestärkt werden, sodass der Ort als Teil des attraktiven, belebten und durchmischten gemeindeübergreifenden Zentrums fungieren kann.
Im Juni wurden zwei Planungsteams mit dieser anspruchsvollen Aufgabe beauftragt. Die Ergebnisse des Studienauftrags liegen im Frühling 2025 vor.
Publikation:
Erfolgreicher Lehrabschluss
Bei der Gemeinde Berikon und dem Forstbetrieb Mutschelllen haben insgesamt drei Lernende ihre Lehrzeit absolviert und die Lehrabschlussprüfung erfolgreich bestanden:
Michael Honegger, Fachmann Betriebsunterhalt EFZ
Alba Onesto, Kauffrau EFZ
Benjamin Pfammatter, Forstwart EFZ
Der Gemeinderat und alle Mitarbeitenden gratulieren den drei Absolventen zum gelungenen Abschluss und wünschen ihnen für die berufliche Zukunft und den weiteren Lebensweg viel Glück und Erfolg.
Publikation:
Jubilare Juli 2024
Das Ehepaar Georg und Irene Simmen-Greuter darf am 5. Juli 2024 den 50. Hochzeitstag feiern.
Am 15. Juli 2024 darf Frau Margrit Horat-Schatzmann Ihren 85. Geburtstag feiern.
Der Gemeinderat gratuliert allen Jubilaren herzlich und wünscht ihnen auf dem weiteren Lebensweg gute Gesundheit, viel Glück und Lebensfreude.
Publikation:
Einreichung Steuererklärung 2023
Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung noch nicht eingereicht und keine Fristverlängerung beantragt haben, werden gebeten, die Steuererklärung sobald als möglich einzureichen. Die ersten gebührenpflichtigen Mahnungen erfolgen anfangs Juli 2024.
Publikation:
Baubewilligungen
Folgende Baubewilligung wurde mit Auflagen erteilt:
Baur Frischgemüse AG, Projektänderung; Stützmauer, auf der Parzelle Nr. 506, Zopfstrasse 16A und 16B
Innhome AG, Neubau Zweifamilienhaus, auf der Parzelle Nr. 857, Oberwilerstrasse 57
Vivian und Jeannine Imhof, Abbruch diverse Gebäude und Neubau Zweifamilienhaus, auf der Parzel-le Nr. 179, Gartenweg 19
Stefan Züst und Stefanie Dubs, Abbruch Gartenhaus und Um- und Anbau EFH, auf der Parzelle Nr. 731, Eggäcker 16
Historika AG, Orientierungstafel, auf der Parzelle Nr. 566, Bahnhofstrasse 73
Nettis & Company AG, Einabu Klimaanlage, auf der Parzelle Nr. 90, Bahnhofstrasse 4
Publikation:
Fahrtüchtige Fahrräder gesucht
Die Sozialen Dienste suchen nicht mehr benötigte Fahrräder für erwachsene Personen. Bitte melden Sie sich bei uns unter der Nummer 056 649 39 10, sollten Sie daheim fahrtüchtige Velos haben.
Vielen Dank.
Publikation:
Baugesuch Nr. 2024-0018 ohne Profilierung
Bauherrschaften
Manuel und Jsabelle Paolozzi, Bahnhofstrasse 63, 8965 Berikon
Bauobjekt
Loggiaverglasung
Bauplatz
Bahnhofstrasse 63, Parzelle Nr. 541
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 17. Juni bis 16. Juli 2024 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Publikation:
Baugesuch Nr. 2024-0019
Bauherrschaften
Max und Brigitte Holliger, Eichacherstrasse 24, 8904 Aesch ZH
Bauobjekt
Wärmepumpe
Bauplatz
Halacherstrasse 4, Parzelle Nr. 1487
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 17. Juni bis 16. Juli 2024 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Publikation:
Totalrevision des Reglements über die Elektrizitätsversorgung Berikon
Das Reglement der Elektrizitätsversorgung Berikon wurde 2008 letztmals überarbeitet. In der Zwischenzeit hat sich die elektrische Versorgung grundlegend verändert. Damals war es üblich, dass die elektrische Energie in den allermeisten Fällen vom Generator zu den Stromkunden fliesst und diese ihre Energie in der Regel beim jeweiligen Netzbetreiber beziehen.
Die Teil- Liberalisierung, wonach Stromkundinnen und Stromkunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100'000 kWh ihre Energie auf dem Markt beziehen können sowie die zunehmende Anzahl von dezentralen Energieerzeugungsanlagen wie Photovoltaikanlagen, haben zu einer Überarbeitung des bestehenden Reglements geführt. Diesem hat der Gemeinderat Berikon am 10. Juni 2024 zugestimmt.
Im neuen Reglement, das u.a. den Anschluss an das elektrische Verteilnetz regelt, wurden mehrheitlich geänderte übergeordnete Gesetze und Verordnungen nachgeführt. Um die Netznutzungs- und Energiekosten nicht mit weiteren Kosten zu belasten sieht das Reglement neu vor, die Verantwortung für die periodische Kontrolle der elektrischen Installationen, wie bei den meisten Energieversorgungsunternehmungen üblich, an die Eigentümerschaft zu übertragen. In Wohnbauten muss diese Kontrolle alle 20 Jahre durchgeführt werden.
Die Elektrizitätsversorgung Berikon wird künftig die entsprechenden Aufforderungen zur Ausführung der periodischen Kontrolle versenden. Die Hauseigentümerschaft hat anschliessend sechs Monate Zeit, die Installationen kontrollieren zu lassen und allfällige Mängel zu beheben.
Durch die ausführende, kontrollberechtigte Unternehmung wird im Anschluss der Sicherheitsnachweis ausgestellt und eine Kopie an die Elektrizitätsversorgung Berikon zugestellt.
Unverändert bleibt der Förderbeitrag der Gemeinde bei Ersatz des konventionellen Elektroboilers durch einen Wärmepumpenboiler mit CHF 1'500. Informationen zu den förderungsberechtigen Geräten können der Gemeindewebseite entnommen werden.
Auch das bestehende Elektro-CarSharing-Angebot der Gemeinden Berikon und Widen bleibt unverändert. Für die Pauschalen von CHF 17.50 / Stunde oder CHF 99 / Tag kann das Elektrofahrzeug auf der Plattform swissecar.ch gebucht und an der Corneliastrasse 2 abgeholt/zurückgegeben werden.
11.06.2024 / PV
Publikation:
Ortsbürgergemeindeversammlung vom 10. Juni 2024
23 von total 104 stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger tagten am 10. Juni 2024 bei gutem Wetter in der Waldhütte. Es wurde über das Protokoll der letzten Versammlung, den Rechenschaftsbericht 2023 und die Rechnung 2023 beraten und beschlossen. Alle Geschäfte wurden einstimmig genehmigt. Im Anschluss an die Versammlung durften die Anwesenden ein Ständli der Alphorngruppe Sädelhof und danach ein feines Abendessen geniessen.
Publikation:
Leerwohnungszählung
Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt jedes Jahr die Zählung der leer stehenden Wohnungen durch. Mit der Erhebung der Daten werden die Gemeinden beauftragt. Mit Stichtag 1. Juni 2024 werden die leer stehenden Wohnungen erfasst. Als Leerwohnungen bzw. leer stehende Wohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen, welche folgende zwei Bedingungen erfüllen:
Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag 1. Juni unbesetzt, aber bewohnbar sind und
die am Stichtag 1. Juni zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden.
Die Grundeigentümer, Liegenschaftsverwalter und Wohnungsvermieter werden gebeten, den Zentralen Dienste Berikon, Tel. 056 649 39 30, einwohner@berikon.ch, bis 24. Juni 2024 die leer stehenden Wohnungen zu melden.
Die Mitarbeit an der Zählung ist für Gemeinden sowie Eigentümer und Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch.
Publikation:
Baubewilligungen
Folgende Baubewilligung wurde mit Auflagen erteilt:
Baur Frischgemüse AG, Projektänderung; Schwimmbäder auf Attikageschosse, auf der Parzelle Nr. 506, Zopfstrasse 16A und 16B
Publikation:
Jubilare Juni 2024
Am 28. Juni 2024 darf Herr Josef Steiner seinen 80. Geburtstag feiern.
Am 27. Juni 2024 dürfen Frau und Herr Dora und Walter Sprenger ihren 65. Hochzeitstag feiern.
Der Gemeinderat gratuliert den Jubilaren herzlich und wünscht ihnen auf dem weiteren Lebensweg gute Gesundheit, viel Glück und Lebensfreude.
Publikation:
1. Augustfeier mit amtierender Grossratspräsidentin in Berikon
An der diesjährigen 1. Augustfeier organisiert der Turn- und Sportverein zum zweiten Mal in Folge den traditionallen Brunch, zu dem alle Einwohnerinnen und Einwohner von Berikon herzlich eingeladen sind.
Als Festrednerin begrüsst der Gemeinderat Berikon anschliessend Frau Dr. Mirjam Kosch, Umweltnaturwissenschaftlerin, Energieökonomin und amtierende Grossratspräsidentin des Kantons Aargau. Der Anlass wird zudem umrahmt von Darbietungen der Harmonie und vom Männerchor Berikon.
Alle Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger sind nach der Feier herzlich zur Dorfrundfahrt eingeladen.
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 3. Juni bis 2. Juli 2024 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Publikation:
Bauarbeiten am Mutschellenknoten starten am 10. Juni 2024
Bauarbeiten dauern drei Monate – bis Ende August
Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt saniert und optimiert in den Sommermonaten den Verkehrsknoten zwischen Berikon, Widen und Rudolfstetten. Die Arbeiten am Mutschellenknoten beginnen am 10. Juni und dauern bis voraussichtlich Ende August 2024.
Mit täglich rund 26'000 Fahrzeugen pro Werktag ist der Mutschellenknoten eine der am meisten befahrenen Kreuzungen im Kanton Aargau. Auch für den öffentlichen Verkehr stellt er einen wichtigen regionalen Knoten- und Umsteigepunkt zwischen Bus und Bahn dar. Um eine Entspannung der Verkehrssituation – besonders in den Spitzenzeiten – herbeizuführen, schnürte der Kanton 2019 in enger Abstimmung mit den Gemeinden Berikon, Rudolfstetten-Friedlisberg und Widen ein Massnahmenpaket.
Verschiedene Massnahmen zur Verkehrsentspannung
Mit den Massnahmen werden die Zufahrt- und Abbiegeeziehungen optimiert, eine moderne Steuerung der Lichtsignalanlage inklusive Dosierungsmöglichkeit eingebaut, die Fuss- und Velowegunterführungen beleuchtet sowie die öV-Haltestellen ergänzt. Ein Teil dieser Massnahmen wurden bereits im Jahr 2021 umgesetzt.
Die beiden grössten Teilpakete, welche eine öffentliche Auflage sowie nachfolgende Landerwerbsverhandlungen erforderten, werden nun realisiert: Der zusätzliche Rechtsabbiegestreifen aus Richtung Rudolfstetten sowie eine neue Ausstiegs-Bushaltestelle aus Richtung Widen. Der Projektleiter Sven Köhler erklärt: "Da sich auch der Strassenbelag und die Verkehrsinseln in den übrigen Knotenbereichen in keinem guten Zustand befinden, werden wir diese im Zuge der Bauarbeiten ebenfalls erneuern." Die Bauarbeiten dauern vom 10. Juni und bis voraussichtlich Ende August 2024.
Ausführung in Etappen
Je nach Baufortschritt sind unterschiedliche Knotenbereiche betroffen, wofür die Verkehrsführung jeweils umgestellt werden muss. Bei solchen Umstellungen oder den teilweise einstreifigen Verkehrsführungen kommt ein Verkehrsdienst zum Einsatz. Günstig dürfte sich dabei der Umstand auswirken, dass ein grosser Teil der Bauzeit in die Schulferienzeit fällt.
Die längste Bauphase – vom 10. Juni bis Ende Juli 2024 – wird für den zusätzlichen Rechtsabbiegestreifen und Massnahmen auf den angrenzenden Grundstücken benötigt. Die Realisierung der neuen Bushaltestelle an der Bellikerstrasse ist für Ende Juni bis Mitte Juli 2024 geplant. Ab Ende Juli 2024 werden die Fundamente für die neue Lichtsignalanlage beim Knotenarm Rudolfstetten erstellt und die Verkehrsinseln in den übrigen Knotenbereichen rückgebaut.
Sperrungen an zwei Wochenenden im August
Für den Einbau des Deckbelags werden an zwei Wochenenden grössere Knotenbereiche vollständig gesperrt: Von Donnerstagabend, 8. August 2024, bis Montagmorgen, 12. August 2024, ist eine Sperrung der Bellikerstrasse und die halbseitige Sperrung der nördlichen Fahrbahn Bernstrasse geplant. Die Zufahrt in die angrenzenden Wohnquartiere über die Welschlohstrasse in Berikon und Bolleri in Rudolfstetten ist dann nicht möglich.
Am darauffolgenden Wochenende, Freitagabend, 16. August 2024, bis Montagmorgen, 19. August 2024, wird die Durchfahrt Bahnhofstrasse voll und die angrenzende, südliche Fahrbahnseite der Bernstrasse halbseitig gesperrt. Umleitungen und temporäre Verkehrsregeländerungen werden signalisiert.
An den beiden gesperrten Wochenenden fahren die Buslinien aus Richtung Widen eine Wendeschleife via Kesslernmattstrasse und Steinhügelstrasse mit provisorischer Bushaltestelle in der Steinhügelstrasse. Die Buslinien aus Richtung Oberwil-Lieli fahren den Bahnhof Berikon-Widen normal an. Der Betrieb der AVA-Bahnlinie wird nicht beeinträchtigt.
Abschlussarbeiten und Ausblick aufs Verkehrsmanagement
Den Abschluss der Strassenbaustelle bilden voraussichtlich Ende August die Arbeiten der Verkehrstechnik. Dazu werden neue Induktionsschlaufen in den Asphalt gefräst und mit der Lichtsignalanlage verbunden.
Die Kosten für Planung und Bau in der aktuellen Projektphase belaufen sich auf rund zwei Millionen Franken. Zu den insgesamt rund drei Millionen Franken, die für das gesamte Projekt seit 2019 anfallen, steuert der Bund rund sechshunderttausend Franken über das Agglomerationsprogramm Aargau-Ost bei.
Um die Verkehrssituation längerfristig zu verbessern, plant das Departement Bau, Verkehr und Umwelt für den Raum Bremgarten–Mutschellen Massnahmen für ein Verkehrsmanagement. Die Massnahmen liegen auf Konzeptstufe vor und werden im Sommer 2024 den betroffenen Gemeinden und dem Regionalplanungsverband Mutschellen-Reusstal–Kelleramt zur Vernehmlassung zugestellt.
Weitere Auskünfte für Medien:
Sven Köhler, Projektleiter, Abteilung Tiefbau, Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Telefon 062 835 37 22 (erreichbar am Donnerstag, 30. Mai 2024, von 13 bis 14 Uhr)
Publikation:
Bremgarten Card 2024
Die Bremgarten Card 2024 berechtigt zu Sonderkonditionen im Hallen- und Freibad Isenlauf und diversen Vergünstigungen in der Billiard Bar Aaramith in Bremgarten. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Berikon können die Bremgarten Card bei der Gemeindeverwaltung telefonsich (056 649 39 30) oder per E-Mail (einwohner@berikon.ch) bestellen. Die Erstausstellung ist kostenlos. Für einen Nachdruck werden CHF 5.00 verrechnet.
Publikation:
Tranktandenliste Einwohnergemeindeversammlung am 12. Juni 2024
Die Einwohnergemeindeversammlung findet wetterunabhängig im Berikerhus statt, da es aufgrund der Traktanden Erklärungen via Power-Point-Präsentation benötigt. Der Feuerwehr-Chevy mit Team wird ab 18.30 Uhr verschiedene Getränke, Wurst und Brot sowie eine Auswahl an Kuchen zum Verkauf anbieten. Es werden Tische und Stühle bereitgestellt und somit die Gelegenheit für interessante Gespräche im geselligen Rahmen vor und nach der Versammlung gegeben.
Die Einwohnergemeindeversammlung beginnt um 19.30 Uhr. Folgende Traktanden sind zu behandeln:
Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 16. November 2023
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 21. Mai bis 19. Juni 2024 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 21. Mai bis 19. Juni 2024 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Publikation:
Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung am 12. Juni 2024, 19.30 Uhr, im Berikerhus
Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Berikon (auch nicht Stimmberechtigte) sind herzlich eingeladen an der Einwohnergemeindeversammlung teilzunehmen. Die Einwohnergemeindeversammlung findet wetterunabhängig im Berikerhus statt, da es aufgrund der Traktanden Erläuterungen anhand einer Präsentation benötigt.
Traktandenliste
Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 16. November 2023
Genehmigung Jahresrechnung 2023 der Einwohnergemeinde Berikon
Kreditabrechnung Erhebung der privaten Kanalisationshausanschlüsse
Verschiedenes
Der Gemeinderat freut sich auf zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Publikation:
Zählung der leerstehenden Wohnungen in Berikon
Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch. Mit der Erhebung der Daten werden die Gemeinden beauftragt. Mit Stichtag 1. Juni 2024 werden die leerstehenden Wohnungen erfasst. Als Leerwohnungen bzw. leerstehende Wohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen, welche folgende zwei Bedingungen erfüllen:
Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag 1. Juni unbesetzt, aber bewohnbar sind
Die am Stichtag 1. Juni zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden
Die Grundeigentümer, Liegenschaftsverwalter und Wohnungsvermieter werden gebeten, der Abteilung Zentrale Dienste der Gemeinde Berikon, Tel. 056 649 39 30, einwohner@berikon.ch, bis 3. Juni 2024 die leer stehenden Wohnungen zu melden. Die Mitwirkung an der Zählung ist für Gemeinden sowie Eigentümerschaft und Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch.
Publikation:
Gemeindeverwaltung an Fronleichnam geschlossen
An Fronleichnam, 30. Mai 2024, sowie auch am Freitag, 31. Mai 2024, bleibt das Gemeindehaus geschlossen. Am Mittwoch, 29. Mai 2024, schliesst die Gemeindeverwaltung bereits um 15:30 Uhr. In der Woche nach Fronleichnam ist die Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Öffnungszeiten erreichbar. Auf der Gemeindewebseite stehen Pikett- und Notfallnummer zur Verfügung.
Publikation:
Bekämpfung gebietsfremder Pflanzen und Tiere
Der Frühling ist da und mit ihm spriessen neben einheimischen Pflanzen auch Berufkraut, Goldrute und Sommerflieder.
Bitte beachten Sie, dass diese Pflanzen auch in Ihrem Garten spriessen können und aktiv bekämpft werden müssen, damit keine grössere Ausbreitung geschieht.
Die Gemeinde Berikon stellt Plastiksäcke zur Verfügung für die Entsorgung über die Kehrichtverbrennung. Neophyten dürfen nicht dem Grüngut mitgegeben werden.
Einen Flyer mit den wichtigsten Neophyten können Sie auf der Gemeinde abholen. Oder Sie informieren sich auf www.ag.ch/neophyten
Haben Sie ein ungewöhnliches Wespennest im Garten? Dann könnte es sich um die asiatische Hornisse handeln, bitte informieren Sie umgehend die Gemeinde.
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 21. Mai bis 19. Juni 2024 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Publikation:
Nachtarbeit Welschlohstrasse / Bolleri
Die AEW Energie AG wird die bestehenden Rohranlagen zwischen der Bellikerstrasse und der Mutschellenstrasse aufgrund von Neubautätigkeiten (Überbauung Bolleri / später Mutschellenkreuzung) umlegen. In der ersten Etappe wird der neu erstellte AEW-Rohrblock in der Welschlohstrasse bis in die Strasse Bolleri verlängert. Dazu ist die Bellikerstrasse zu queren. Infolge des Verkehrsaufkommens werden diese Arbeiten in der Nacht vom 13. - 17. Mai 2024 ausgeführt. In der zweiten Etappe wird der Rohrblock und die Wasserleitung zwischen der Bellikerstrasse bis Mutschellenstrasse realisiert.
Publikation:
Zwischenbericht zur Machbarkeitsstudie für ein Hallenbad auf dem Mutschellen
Für die rege Beteiligung an unserer Umfrage zur Machbarkeitsstudie für ein Hallenbad auf dem Mutschellen bedanken wir uns bei der Bevölkerung von Berikon, Rudolfstetten-Friedlisberg und Widen ganz herzlich. Ihre Meinungen und Rückmeldungen sind von unschätzbarem Wert und tragen dazu bei, dass wir ein umfassendes Bild über die Bedürfnisse und Anliegen unserer Gemeinden erhalten.
Mit Freude können wir bekannt geben, dass sich über 1’600 Personen an der Umfrage beteiligt haben, wobei die Altersstruktur der Teilnehmenden vielfältig war: 50% waren zwischen 40 und 60, 35% jünger als 40 Jahre alt und 15% waren über 60 Jahre alt.
Ein bedeutendes Ergebnis der Umfrage ist die allgemeine Anerkennung der bestehenden Sportanlage Burkertsmatt, die einen hohen Beitrag zur Lebensqualität auf dem Mutschellen leistet. Zudem ist die Mehrheit der Befragten der Überzeugung, dass ein Hallenbad auf dem Mutschellen die Standortattraktivität erhöhen würde.
Die Frage nach einem Hallenbad auf dem Mutschellen polarisiert jedoch die Gemüter. Die grösste Herausforderung sehen sowohl Befürworter als auch Gegner in der Finanzierung – sowohl der Betriebs- als auch der Investitionskosten - eines Hallenbads. Ausserdem wurden die ausreichende Nutzung und die Nachhaltigkeit des Projekts skeptisch hinterfragt.
Die Erkenntnisse aus der Befragung bilden einen entscheidenden Bestandteil der laufenden Machbarkeitsstudie für das Hallenbad und fliessen in die weiteren Überlegungen ein. Die Rückmeldungen helfen uns dabei, die Bedürfnisse unserer Gemeinden besser zu verstehen und das Projekt entsprechend dieser Bedürfnisse auszurichten.
Die Arbeitsgruppe der Machbarkeitsstudie Hallenbad arbeitet weiterhin gewissenhaft an der Umsetzung der Machbarkeitsstudie und strebt danach, der Bevölkerung ein geeignetes Projekt zu präsentieren. Die Arbeiten werden im Verlauf dieses Jahres abgeschlossen. Die Arbeitsgruppe freut sich darauf, die Ergebnisse mit der Bevölkerung zu teilen.
Bauplatz
Zopfstrasse 16A und 16B, Parzelle Nr. 506
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 6. Mai bis 4. Juni 2024 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Publikation:
Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates und des Gemeindeammanns für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022-2025 vom Sonntag, 9. Juni 2024; angemeldete Kandidierende
Für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates sowie des Gemeindeammanns für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 wurden folgende Kandidaturen gemeldet:
Gemeinderat
Blülle, Yves, 1998, von Leibstadt AG in Berikon, Kesslernmattstrasse 94, SVP
Koller, Roland, 1978, von Berikon AG, Zopfstrasse 33, parteilos
Gemeindeammann
Groux, Rosmarie, 1954, von Giez VD, Novalles VD und Zürich ZH in Berikon, Im Unterzelg 53, SP
Bei der Wahl des Gemeinderats sowie des Gemeindeammanns ist eine stille Wahl nicht anwendbar, d.h. für diese Wahl findet in jedem Fall eine Urnenwahl statt. Im ersten Wahlgang ist auch eine weitere, hier nicht aufgeführte Person wählbar. Alle Stimmberechtigten der Gemeinde Berikon können gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR).
Als Gemeindeammann kann eine Person nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Ge-meinderat/Gemeinderätin gewählt wird oder bereits im Amt ist.
Publikation:
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung an Auffahrt und an Pfingsten
Am Auffahrt-Donnerstag, 9. Mai 2024, sowie am Freitag, 10. Mai 2024, bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Am Mittwoch, 8. Mai 2024, schliesst die Gemeindeverwaltung bereits um 15:30 Uhr.
Am Pfingstmontag, 20. Mai 2024, bleibt das Gemeindehaus ebenfalls geschlossen.
Über die Feiertage stehen der Bevölkerung Pikett- und Notfallnummern auf der Gemeindewebseite zur Verfügung.
Publikation:
Jubilare Mai 2023
Am 13. Mai 2024 darf Anna Maria Lenz ihren 97. Geburtstag feiern. Sie ist seit 24 Jahren in Berikon wohnhaft.
Der Gemeinderat gratuliert der Jubilarinn herzlich und wünscht ihr auf dem weiteren Lebensweg gute Gesundheit, viel Glück und Lebensfreude.
Publikation:
Geschwindigkeitskontrolle Oberwilerstrasse
Die Regionalpolizei Bremgarten hat am Donnerstag, 4. April 2024 von 16.27h bis 17.30h an der Oberwilerstrasse, Höhe Liegenschaft 64b, eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt.
Von den insgesamt 827 gemessenen Fahrzeugen sind 11 (1.33%) Übertretungen zu verzeichnen. Die höchst gemessene Geschwindigkeit betrug 83 km/h. Erlaubte Geschwindigkeit ist 50 km/h.
Publikation:
Baubewilligungen
Folgende Baubewilligung wurde mit Auflagen erteilt:
Pietro und Maria Azzarito, Wintergarten beim Gebäude Nr. 611, auf der Parzelle Nr. 36, Kesslern-mattstrasse 55
Rossano Verrienti, Schwimmbad, Pergola und Kellerabgangverglasung beim Gebäude Nr. 357, auf der Parzelle Nr. 838, Oberwilerstrasse 50
Danijel und Christine Seitz, Klimagerät beim Gebäude Nr. 492, auf der Parzelle Nr. 482, Im Unter-zelg 5
Publikation:
Halbzeit der Legislatur 2022 bis 2025 – Zeit für eine Standortbestimmung
An seiner Klausur vom 25. März 2024 befasste sich der Gemeinderat Berikon mit den Legislaturzielen 2022-2025. In einer ausführlichen Evaluation unter Einbezug der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter der Verwaltung wurden die Ziele kritisch beurteilt und einer Standortbestimmung unterzogen. Der Gemeinderat nahm daraufhin Korrekturen vor und möchte die Bevölkerung von Berikon hiermit über das Ergebnis informieren.
Bauherrschaften
Stefan Züst und Stefanie Dubs, Eggäcker 16, 8965 Berikon
Bauobjekt
Abbruch Gartenhaus, Um- und Anbau EFH
Bauplatz
Eggäcker 16, Parzelle Nr. 731
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 22. April bis 21. Mai 2024 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Publikation:
Baugesuch Nr. 2024-0006
Bauherrschaften
Vivian und Jeannine Imhof, Wassermatte 3, 8965 Berikon
Bauobjekt
Abbruch diverse Gebäude und Neubau Zweifamilienhaus
Bauplatz
Gartenweg 19, Parzelle Nr. 179
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 22. April bis 21. Mai 2024 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Die Gemeinderäte Berikon, Oberwil-Lieli, Rudolfstetten-Friedlisberg und Widen (Ver-bandsgemeinderäte Kreisschule Mutschellen, KSM) haben an ihren Sitzungen vom 18. März 2024 (Oberwil-Lieli) und 25. März 2024 (Berikon, Rudolfstetten-Friedlisberg und Widen), die Rechnung 2024, gemäss Art. 16 Abs. 2 lit. c) der Satzungen, genehmigt.
Gegen diesen Beschluss kann, gemäss §77a Abs. 1 lit. a) und Abs. 3 des Gemeindegesetzes das Referendum ergriffen werden. 5 % der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden beziehungsweise 1'500 Stimmberechtigte, können innert 60 Tagen verlangen, dass der Beschluss der Volksabstimmung (Urnenabstimmung) unterstellt wird. Zur Einreichung des Referendumsbegehrens kann beim Sekretariat KSM eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der KSM zur Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 4. Juni 2024
Task Force (im Auftrag des Vorstands) Kreisschule Mutschellen
Publikation:
«MEGA24» mit dem Motto: Wie gut kennen Sie den Mutschellen?
Am diesjährigen Stand der Mutschellengemeinden steht die Region Mutschellen selbst im Mittelpunkt. Wie gut kennen Sie eigentlich den Mutschellen und ihre Wohnregion? Testen Sie jetzt ihr Wissen und entdecken Sie unter Umständen noch bisher unbekannte Lokalitäten unserer Region. Dies alles mittels eines elektronischen Quiz. Gleichzeitig wird über die anstehende Schulraumplanung der Kreisschule Mutschellen informiert werden. Zu guter Letzt wird an den Hasenbergturm erinnert, welcher an der letzten Gewerbeausstellung das Standmotto war und in der Zwischenzeit erbaut werden konnte. Oder führen Sie auch einfach mit den anwesenden Gemeinderatsmitgliedern und Personal aus den Gemeindehäusern der Mutschellengemeinden ein Gespräch.
Sie finden die Mutschellengemeinden am Stand B 007 im Gebäude KSM 1 (Bezirksschulgebäude).
Die Öffnungszeiten der Ausstellung lauten wie folgt:
Donnerstag, 11. April 2024, 17 bis 21 Uhr (Festbetrieb bis 2 Uhr)
Freitag, 12. April 2024, 14 bis 21 Uhr (Festbetrieb bis 1.30 Uhr)
Samstag, 13. April 2024, 11 bis 22 Uhr (Festbetrieb bis 3 Uhr)
Sonntag, 14. April 2024, 11 bis 18 Uhr (Festbetrieb bis 18 Uhr)
Die Gemeinden freuen sich über einen Besuch von Ihnen.
Bauobjekt
Projektänderung; Schwimmbäder auf Attikageschosse
Bauplatz
Zopfstrasse 16A und 16B, Parzelle Nr. 506
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 8. April bis 7. Mai 2024 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Publikation:
Baugesuch Nr. 2024-0008
Bauherrschaften
Roland Sägesser, Gartenweg 22, 8965 Berikon
Bauobjekt
Wärmepumpe
Bauplatz
Gartenweg 22, Parzelle Nr. 175
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 8. April bis 7. Mai 2024 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Publikation:
Baugesuch Nr. 2024-0009
Bauherrschaften
Irène Mettler, Im Unterzelg 34, 8965 Berikon
Bauobjekt
An- und Umbau Wohnhaus
Bauplatz
Bahnhofstrasse 82, Parzelle Nr. 583
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 8. April bis 7. Mai 2024 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Publikation:
Hundekontrolle 2024
Aufgrund des kantonalen Hundegesetzes sind alle Hunde ab drei Monaten meldepflichtig. Personen, die einen neuen Hund halten, haben diesen bei der Abteilung Finanzen anzumelden. Dabei sind Kopien von folgenden Dokumenten einzureichen: Heimtierausweis (ausgestellt vom Tierarzt) oder Hundeausweis (ausgestellt durch Amicus) und Haltebewilligung bei Listenhunden (sofern nötig).
Den Haltern wird im Mai die Rechnung für die Hundetaxe 2024/25 im Betrag vom CHF 120.00 zugestellt (Hundejahr 1. Mai 2024 bis 30. April 2025).
Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, ist dies bis am 30. April 2024 der Abteilung Finanzen, Telefon 056 649 39 40 oder finanzen@berikon.ch zu melden. Die Verwaltung kann so die entsprechende Mutation im Register vornehmen und die Hundehalter erhalten keine unnötigen Rechnungen.
Publikation:
Bezug von Beriker Komposterde
In der Beriker Kompostieranlage Gunzenbühl wird Grüngut zu hochwertigem Kompost und zu Gartenerde aufbereitet. Diese Komposterde kann an der Unterdorfstrasse, Abzweigung Zopfstrasse, an den beiden Samstagen, 6. April und 27. April 2024, zwischen 08.30 – 11.30 Uhr, kostenlos für den privaten Gebrauch bezogen werden. Für grössere Mengen (ab 0,5 m3) besteht weiterhin die Möglichkeit, Komposterde direkt ab der Kompostieranlage Gunzenbühl zu beziehen. Dazu ist mit dem Anlagenbetreiber Thomas Stutz vorgängig ein Termin zu vereinbaren.
Publikation:
Baubewilligungen
Folgende Baubewilligung wurde mit Auflagen erteilt:
Luigi Pianta, Fassadenkamin beim Gebäude Nr. 370, auf der Parzelle Nr. 163, Rosenweg 4
Publikation:
Vorverschiebung Kehricht
Die Kehrichtentsorgung wurde aufgrund von Karfreitag auf Donnerstag, 28. März 2024, vorverschoben.
Publikation:
Leinenpflicht für Hunde von April bis Ende Juni
Vom 1. April bis 31. Juli ist die Hauptbrut- und Setzzeit unserer einheimischen Wildtiere. Gemäss Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau sind deshalb die Hunde in dieser Zeit im Wald und Waldrand sowie entlang von Hecken und hochstehenden Wiese an der Leine zu halten. Wir bitten die Bevölkerung um Einhaltung dieser Vorschriften.
Publikation:
Betretungsverbot von Wiesen und Äckern
Das Betreten von Wiesen und Äckern ist während der Vegetationszeit, vom 1. April bis 31. Oktober, verboten. Die Bevölkerung wird gebeten, diese Vorschrift zu respektieren und auf «Querfeldeintouren» zu verzichten. Ausserdem ist das Reiten über offenes Gelände untersagt.
Publikation:
Meldepflicht für Vermieter und Logisgeber
Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Kalenderjahres Logis geben, sind gemäss § 10 Abs. 1 RMG (Register- und Meldegesetz, in Kraft seit 1. Mai 2009) verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Abteilung Einwohnerdienste zu melden. Die Meldefrist beträgt 14 Tage. Auch Adressänderungen innerhalb eines Gebäudes sind meldepflichtig. Die Ein- und Auszugsmeldungen können direkt und unkompliziert über www.drittmeldung.ch erfasst oder per E-Mail an einwohner@berikon.ch gemeldet werden.
Publikation:
Gemeindeverwaltung während den Ostertagen geschlossen
Über die Ostertage von Donnerstag, 28. März 2024, ab 11:30 Uhr, bis und mit Montag, 1. April 2024, bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Ab Dienstag, 2. April 2024, stehen die Abteilungen der Gemeindeverwaltung wieder zu den normalen Öffnungszeiten zur Verfügung.
Der Pikettdienst bei einem Todesfall ist unter der Nummer 056 649 39 39 geregelt. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Publikation:
Mega24
Die diesjährige Gewerbeausstellung 2024 findet vom 11. bis 14. April 2024 auf dem Gelände der Kreisschule Mutschellen statt. Mehr infos finden Sie auf https://mega24.ch/
Publikation:
Ausbau Glasfasernetz
Im Laufe des Winters 2023/2024 wurde im Siedlungsgebiet von Berikon das Glasfasernetz eines privaten Anbieters ausgebaut. Dabei wurden zusätzliche Glasfaserkabel im Zuleitungsbereich zu den Liegenschaften verlegt.
Nach Fertigstellung der Arbeiten im März 2024 besteht für die Bevölkerung von Berikon die Möglichkeit, die neue leistungsfähige Infrastruktur für Anwendungen im Bereich ICT zu nutzen. Interessierte haben dabei die Möglichkeit zwischen verschiedenen Diensteanbieter zu wählen.
Publikation:
Berikon mit dem No-Littering Label 2024 ausgezeichnet
Um die Littering-Situation unter Kontrolle zu halten, geht die Gemeinde Berikon mit gezielten Massnahmen gegen herumliegenden und weggeworfenen Abfall vor. Auch für das laufende Jahr hat sich die Gemeinde Berikon wieder erfolgreich um das No-Littering Label beworben und dieses auch erhalten.
Das No-Littering Label wird an Städte, Gemeinden und Schulen vergeben, die sich gegen Littering einsetzen. Sie tragen einen Grossteil der Kosten und stehen in der Verantwortung, die Bevölkerung zu einem korrekten Umgang mit Abfall anzuhalten. Dabei leisten sehr viele von ihnen intensive Arbeit und setzen kreative Aktionen um. Das No-Littering-Label, das die IG saubere Umwelt (IGSU) 2017 eingeführt hat, soll Städte, Gemeinden und Schulen in ihrem Engagement bestätigen, sie zur Weiterführung motivieren und ihre Leistungen publik machen.
Wir weisen darauf hin, dass die Tierkörper unserer Gemeinde durch unseren Wasenmeister Remo Graf, Tel. Nr. 079 773 47 69, oder seinen Stellvertreter Michel Gehrig, Tel. Nr. 079 773 47 69, in der Sammelstelle Unterlunkhofen deponieren zu lassen sind. Während den üblichen Öffnungszeiten (09.30 bis 11.00 Uhr) kann auch das Team der ARA Kelleramt, Tel. 056 634 10 80, Zugang zur Sammelstelle gewähren. Grosstiere über 200 kg sowie mehrere Kleintiere mit insgesamt über 300 kg müssen zwingend durch die Entsorgungsfirma GZM AG in Lyss, Tel. 032 387 47 87 oder Pikett-Nr. 032 384 33 33 direkt ab Hof abgeholt werden.
Publikation:
Baubewilligungen
Folgende Baubewilligung wurde mit Auflagen erteilt:
Christian und Claudia Strebel, Sichtschutzwand auf der Parzelle Nr. 1316, Im Gehren 6
Publikation:
Jubilare April 2024
Das Ehepaar Ernst und Cornelia Eberle darf am 5. April 2024 den 50. Hochzeitstag feiern.
Der Gemeinderat gratuliert dem Ehepaar herzlich und wünscht ihnen auf dem weiteren Lebensweg gute Gesundheit, viel Glück und Lebensfreude.
Publikation:
Zwei Herren-Fahrräder gesucht
Für in Berikon wohnhafte Asylsuchende suchen wir zwei Herren-Fahrräder. Bitte melden Sie sich bei der Abteilung Soziale Dienste, 056 649 39 10 oder soziales@berikon.ch. Vielen herzlichen Dank im Voraus.
Abteilung Soziale Dienste
Publikation:
Berikon erhält erneut das No-Littering-Label
Mit gezielten Massnahmen geht Berikon gegen herumliegenden und weggeworfenen Abfall vor, um die Littering-Situation unter Kontrolle zu halten. Dafür hat die Gemeinde Berikon das No-Littering-Label erhalten. Auch für das laufende Jahr hat sie sich wieder erfolgreich darum beworben.
No-Littering-Label kennzeichnet und fördert engagierte Institutionen
Das No-Littering-Label kennzeichnet Städte, Gemeinden und Schulen, die sich mit gezielten Massnahmen gegen Littering einsetzen. Denn diese spielen eine Schlüsselrolle im Kampf gegen Littering: Sie tragen einen Grossteil der Kosten und stehen in der Verantwortung, die Bevölkerung zu einem korrekten Umgang mit Abfall anzuhalten. Dabei leisten sehr viele von ihnen intensive Arbeit und setzen kreative Aktionen um.
Das No-Littering-Label, das die IG saubere Umwelt (IGSU) 2017 eingeführt hat, soll Städte, Gemeinden und Schulen in ihrem Engagement bestätigen, sie zur Weiterführung motivieren und ihre Leistungen publik machen. Das Label verhilft den Institutionen zudem zu einem klaren Positionsbezug und zu einem öffentlichen Bekenntnis gegen die Unsitte, Abfälle achtlos auf den Boden zu werfen oder liegen zu lassen.
Der Gemeinderat hat am 4. März 2024 folgenden Beschluss gefasst:
Genehmigung des Gestaltungsplan «Gubel» mit folgenden Änderungen gegenüber der öffentlichen Auflage:
Sondernutzungsvorschriften
- Art. 9; Ersatz maximale Höhenkoten in Meter über Meer (m.ü.M.) pro Baubereich durch maximale Gesamthöhen (GH).
Situationsplan
- Ersatz maximale Höhenkoten in Meter über Meer (m.ü.M.) pro Baubereich durch maximale Gesamthöhen (GH).
- Festlegung Baubereiche für Attikageschosse
- Anpassung Ausdehnung Baubereiche 1 (Attikageschoss) und 2 (alle Geschosse) um 0.5 m gegenüber Parzelle 848. Die Baubereichsgrenzen folgen neu auf der Ostseite den Fassaden des Richtprojekts.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt (Montag, 11. März 2024) bei der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Beschwerde führen.
Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Entscheid nicht mehr anfechten
(§ 4 Abs. 2 BauG).
Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist
a) aufzuzeigen, wie die Rechtsabteilung entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Die Beschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindeverwaltung, Abteilung Zentrale Dienste, eingesehen werden.
Mit der Genehmigung des Gestaltungsplanes «Gubel» wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 Baugesetz, BauG).
Publikation:
Steuererklärung 2023
Anfangs Februar wurde allen Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2023 zugestellt. Die Steuererklärung kann mit dem PC-Programm EasyTax2023 ausgefüllt werden. Das Programm kann unter www.ag.ch/steuern kostenlos heruntergeladen werden. Es wurden folgende Abgabefristen festgelegt:
Steuererklärung für unselbstständig Erwerbende sowie Rentnerinnen und Rentner bis 31. März 2024; Steuererklärung für selbstständig Erwerbende bis 30. Juni 2024.
Die eingereichten Steuerunterlagen werden eingescannt und direkt nach dem Scannen vernichtet. Wir bitten Sie, lediglich Kopien oder nicht mehr benötigte Unterlagen einzureichen. Es ist nicht mehr möglich Unterlagen zu retournieren. Die Abteilung Steuern steht bei Fragen gerne zur Verfügung (T 056 649 39 50) und dankt für das fristgerechte Einreichen der Steuererklärung.
Für Menschen ab 60 Jahren bietet die Pro Senectute einen Steuererklärungsdienst an. Bei Fragen oder weiteren Auskünften ist die Pro Senectute unter der T 062 837 50 70 (kantonale Geschäftsstelle), T 056 622 75 12 (Beratungsstelle Bezirk Bremgarten) oder unter info@ag.pro-senectute.ch erreichbar.
Für Jugendliche und junge Steuerpflichtige wurde unter www.steuern-easy.ch eine Seite mit wertvollen Informationen und vielen Tipps zum Thema Steuern aufgeschaltet.
Fristverlängerungen können unter www.ag.ch/steuern online beantragt werden. Zur Sicherheit und Iden-tifikation wird die 10-stellige Adressnummer (befindet sich oberhalb der Postanschrift) sowie der per-sönliche «Code» (ist auf Seite 1 der Steuererklärung am linken Rand aufgedruckt) benötigt. Mahnungen für nicht fristgerecht eingereichte Steuererklärungen betragen Fr. 35.00 (zweite Mahnung Fr. 50.00).
Publikation:
Energiepool Freiamt
Die Elektrizitätsversogung Berikon ist am 22. Februar 2024 dem Energiepool Freiamt beigetreten. Der Energiepool Freiamt ist ein Verein, in dem die vielen kleineren Energieversorgungsunternehmen (EVU) im Freiamt Mitglieder sind. Dies bildet eine Plattform für den gegenseitigen Austausch unter den einzelnen EVU, aber auch um sich gemeinsam zukünftigen Herausforderungen zu stellen. In einer schnelllebigen Zeit sind Flexibilität und schnelle Reaktion unumgänglich.
Publikation:
Baubewilligungen
Folgende Baubewilligung wurde mit Auflagen erteilt:
Caljm AG, Projektänderung Whirlpool, auf der Parzelle Nr. 1480, Höhenweg 3A
Publikation:
Referendumsabstimmung vom 3. März betreffend Erhöhung Stellenplan Gemeindeverwaltung
Der Gemeinderat nimmt das deutliche Abstimmungsresultat vom vergangenen Sonntag zur Kenntnis und bedauert es, mit seinem Anliegen keine Mehrheit gefunden zu haben. Auf Basis dieser neuen Ausgangslage wird der Gemeinderat nun erarbeiten, wie er die Verwaltung mit den zur Verfügung stehenden Stellenprozenten organisieren wird. Dies wird der Bevölkerung zeitnah kommuniziert.
Bauobjekt
Diverse Klein- und Anbauten und Neubau Schwimmbad
Bauplatz
Oberwilerstrasse 50, Parzelle Nr. 838
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 26. Februar bis 26. März 2024 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Publikation:
Jubilare März 2024
Am 26. März 2024 darf Herr Werner Stäuble-Schürnbrand seinen 95. Geburtstag feiern.
Herr Otto Baumann feiert am 28. März 2024 seinen 85. Geburtstag.
Der Gemeinderat gratuliert beiden Jubilaren herzlich und wünscht ihnen auf dem weiteren Lebensweg gute Gesundheit, viel Glück und Lebensfreude.
Publikation:
Grüngutabfuhr wieder wöchentlich
Ab Dienstag, 5. März 2024, findet die Grüngutabfuhr in Berikon wieder wöchentlich (jeweils am Dienstag) statt. Der Grüngutsammlung darf ausschliesslich rohes, organisches, verrottbares und abbaubares Material mitgegeben werden. Dieses wird in der Beriker Kompostieranlage Gunzenbühl zu hochwertigem Kompost und zu Gartenerde aufbereitet und in der Landwirtschaft und im Gartenbau wieder eingesetzt. Die wöchentlichen Abfuhren werden bis Ende November durchgeführt.
Publikation:
Baubewilligungen
Folgende Baubewilligung wurde mit Auflagen erteilt:
eas free concept ag, Abbruch Gebäude Nrn. 267 und 262, Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgara-ge, auf den Parzellen Nrn. 1 und 1486, In der Rüti 8
Swisscom AG, Neubau Mobilfunkanlage, auf der Parzelle Nr. 826, Gubelweg 19
Publikation:
Wanderbücherei
Das Team der Wanderbücherei Berikon bedankt sich für die vielen, guten Bücher, welche an den verschiedenen Standorten abgegeben werden. Es ist erfreulich, wie viel gelesen wird und wie gross das Angebot an Büchern nach den 12 Jahren seit Bestehen der Wanderbücherei ist.
Möchten Sie Bücher weitergeben? Dann nehmen wir gerne kleinere Mengen an Romanen, Krimis, Reiseliteratur und Ratgebern entgegen. Bei Haushaltauflösungen oder einem Umzug, wenn Sie grosse Mengen an Büchern abgeben möchten, bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem Team der Wanderbücherei:
Tel. 076 460 98 23 R. Groux, Tel. 056 633 48 38 Y. Steiner
Publikation:
Gesuch um ordentliche Einbürgerung
Folgende Person hat bei der Gemeinde Berikon ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
Im Austausch: Treffen Sie die Mitglieder des Gemeinderates zum Gespräch über die aktuellen Abstimmungsvorlagen.
Der Gemeinderat freut sich auf Ihren Besuch am Samstag, 17. Februar 2024 von 10-12 Uhr im Café Alexanders, Berikon.
Publikation:
Baugesuch Nr. 2024-0003
Bauherrschaften
Luigi Pianta, Rosenweg 4, 8965 Berikon
Bauobjekt
Fassadenkamin
Bauplatz
Rosenweg 4, Parzelle Nr. 163
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 12. Februar bis 12. März 2024 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 12. Februar bis 12. März 2024 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Publikation:
Sicherheit im Strassenverkehr / Sichtbarkeit bei Nacht
Bei Dämmerung und Nacht, aber auch bei Nebel und Regen sind Farben und Details schlechter erkenn-bar. Dunkel gekleidete Personen und Radfahrende mit fehlendem oder ungenügendem Licht werden deshalb oft übersehen. Deshalb: tragen sie helle Kleidung mit rundum sichtbaren, lichtreflektierenden Materialen.
Passen Sie als Autofahrende Ihre Fahrweise der Sicht der Witterung an und sorgen Sie mit sauberer Front- und Heckscheibe für rundum Klarsicht.
Weitere Informationen und Tipps zur Sicherheit im Strassenverkehr finden Sie unter www.bfu.ch
Publikation:
Kündigung der Stv. Leiterin Einwohnerdienste
Frau Janine Jenni hat ihre Stelle als Stv. Leiterin Einwohnerdienste / Sachbearbeiterin Zentrale Dienste per 29. Februar 2024 gekündigt. Die Gemeinde bedauert ihren Weggang sehr und dankt ihr bereits heute für den grossen Einsatz zugunsten von Berikon. Der Gemeinderat und die Verwaltungsmitarbei-tenden wünschen Janine Jenni alles Gute für ihre berufliche Zukunft und ihren weiteren Lebensweg.
Publikation:
Baubewilligungen
Folgende Baubewilligung wurde mit Auflagen erteilt:
Beat und Elsbeth Schüle, Projektändrung Carport, auf der Parzelle Nr. 405, Im Unterzelg 43
N47°, Umnutzung und Anbau, auf der Parzelle Nr 331, Chörenmattweg 8
Bauobjekt
Beschattungspavillon und Schallschutzwand
Bauplatz
Oberwilerstrasse 16, Parzelle Nr. 65
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 29. Januar bis 27. Februar 2024 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Publikation:
Jubilare Februar 2024
Am 2. Februar darf das Ehepaar Andreas und Marianne Vögelin-Kurz ihren 50. Hochzeitstag feiern.
Am 4. Februar darf Josef Hüsser-Groth seinen 80. Geburtstag feiern. Er ist seit 51 Jahren in Berikon wohnhaft.
Der Gemeinderat gratuliert allen Jubilaren herzlich und wünscht ihnen auf dem weiteren Lebensweg gute Gesundheit, viel Glück und Lebensfreude.
Publikation:
Sirenentest 2024
Am Mittwochnachmittag, 7. Februar 2024, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz - also auch in der Gemeinde Berikon - die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohnerinnen und Einwohner bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen "Allgemeiner Alarm": Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer.
Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch.
Publikation:
Baubewilligungen
Folgende Baubewilligung wurde mit Auflagen erteilt:
Marco Hafner, Aprikosentunnel und Regenwassersilo, auf der Parzelle Nr. 805, Friedlisbergstrasse
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 15. Januar bis 13. Februar 2024 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Publikation:
Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind mit Ausnahme des Traktandums 11, Erhöhung Stel-lenplan Gemeindeverwaltung, Bereich Verwaltung um 100 Stellenprozente, sämtliche Beschlüsse der Ein-wohnergemeindeversammlung vom 16. November 2023 in Rechtskraft erwachsen. Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeinde wurden bereits an der Versammlung vom 13. November 2023 rechtskräftig gefasst.
Gestützt auf § 62 g des Gesetzes über die politischen Rechte wird bekannt gegeben, dass gegen den Be-schluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 16. November 2023, Traktandums 11, Erhöhung Stel-lenplan Gemeindeverwaltung, Bereich Verwaltung um 100 Stellenprozente, mit 463 gültigen Unterschriften und 5 ungültigen Unterschriften das Referendum ergriffen worden ist. Die formellen Voraussetzungen sind erfüllt. Der Gemeinderat hat das Zustandekommen festgestellt.
Der Gemeinderat erklärt nach Prüfung der Unterschriftenbogen das Referendum in formeller und materiel-ler Hinsicht als zu Stande gekommen. Die Zahl der Stimmberechtigten belief sich am 7. Dezember 2023 auf 3’199. Die nötige Zahl der Unterschriften für das Zustandekommen des Begehrens beträgt 1/10 oder 320. Total eingereicht worden sind 468 Unterschriften, wovon 463 gültig sind.
Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen nach der Veröffentlichung gemäss § 68 und 71 GPR beim Regierungsrat des Kantons Aargau Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
Publikation:
Einwohnerkontrollbestand per 31.12.2023
Die Gemeinde Berikon verzeichnet per 31. Dezember 2023 einen Einwohnerbestand von 4‘958 (Vorjahr: 4‘933). Dieses Ergebnis resultiert aus total 394 (432) Zuzügen, 349 (295) Wegzügen, 36 (45) Geburten und 56 (41) Todesfällen.
Publikation:
Neujahrsapéro
Am Montagabend, 8. Januar 2024, konnte der Gemeinderat beim Neujahrsapéro im Berikerhus ca. 100 Personen begrüssen. Bei sehr kalten Aussentemperaturen entführte die Steelband Calaloo mit ihren Melodien in südliche Gefilde und erfreute damit die Zuhörer. Mit tosendem Applaus wurde der Steel-band für dessen Auftritt gedankt. Der Gemeinderat wünscht der ganzen Bevölkerung ein erfolgreiches und schönes 2024.
Publikation:
Grabräumungen auf dem Friedhof Berikon
Nach Ablauf der Grabesruhe wird im Frühjahr 2024 die Familiengrabreihe oberhalb der Urnengräber B1 aufgehoben.
Die Angehörigen werden schriftlich informiert und haben die Möglichkeit die Gräber bis spätestens am 31. März 2024 von Pflanzen und Grabmälern zu räumen. Anschliessend verfügt der Gemeinderat über nicht entfernte Gegenstände und verrechnet den Angehörigen die Kosten der Entsorgung. Wer mit der Grabräumung nicht einverstanden ist, kann sich bis 31. Januar 2024 schriftlich an den Gemeinderat wenden. Die betroffenen Grabplätze sind auf dem Friedhof entsprechend gekennzeichnet. Für weitere Auskünfte steht die Abteilung Zentrale Dienste unter Telefon 056 649 39 30 gerne zur Verfügung.
Gemeinderat Berikon
Publikation:
Jubilare Januar 2024
Frau Elsa Koller feiert am 6. Januar 2024 ihren 90. Geburtstag. Sie ist bereits seit über 64 Jahren in Berikon wohnhaft.
Am 13. Januar 2024 darf Herr Peter Hanimann seinen 80. Geburtstag feiern.
Der Gemeinderat gratuliert der Jubilarin und dem Jubilar herzlich und wünscht ihnen auf dem weiteren Lebensweg gute Gesundheit, viel Glück und Lebensfreude.
Publikation:
Neujahrsapéro im Berikerhus
Der Gemeinderat lädt am Montag, 8. Januar 2024, ab 19.00 Uhr, alle Einwohnerinnen und Einwohner ein, gemeinsam auf das neue Jahr anzustossen. Der Neujahrsapéro findet im Berikerhus statt und wird musikalisch begleitet von der bekannten Schweizer Steelband Calaloo.
Publikation:
Trinkwasserkontrolle
Das Institut Bachema AG führte am 21. November 2023 die periodische Trinkwasserkontrolle an verschiedenen Probestellen in Berikon durch. Die Wasserproben entsprechen den gesetzlichen Anforderungen und wurden als hygienisch einwandfrei beurteilt.
Publikation:
Kündigung der Leiterin Einwohnerdienste
Selina Merz plant einen längeren Auslandaufenthalt und hat daher ihre Anstellung als Leiterin Einwohnerdienste per 31. März 2024 gekündigt. Die Gemeinde bedauert ihren Weggang ausserordentlich und wünscht Selina alles Gute für ihre Zukunft und ihren weiteren Lebensweg. Die Stelle wird zur Neubesetzung ausgeschrieben.
Publikation:
Frohe Weihnachten und ein gutes Jahr 2024
Die Festtage stehen bevor und das Jahr neigt sich dem Ende zu.
Der Gemeinderat dankt den Mitgliedern der verschiedenen Behörden und Kommissionen sowie allen, die sich im vergangenen Jahr in irgendeiner Form zum Wohle der Gemeinde eingesetzt haben, recht herzlich. Er freut sich auch im kommenden Jahr auf die angenehme und wertvolle Zusammenarbeit.
Das Gemeindehaus ist bis Freitag, 22. Dezember 2023 um 14:00 Uhr geöffnet. Anschliessend bleibt die Gemeindeverwaltung über die Festtage geschlossen. Ab Mittwoch, 3. Januar 2024 stehen die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung gerne wieder zur Verfügung. Bei Todesfällen erfährt man die Pikettdienstnummer unter der Telefonnummer 056 649 39 39.
Der Gemeinderat und die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohnern eine fröhliche Festtage und einen guten Start ins neue Jahr.
Publikation:
Weihnachtsbaumverkauf des Forstbetriebes Mutschellen
Am Samstag, 16. Dezember 2023, findet von 10.00 bis 16.00 Uhr beim Waldhaus in Berikon der Weihnachtsbaumverkauf statt. Aufwärmen kann man sich im gemütlichen Waldhaus bei einem heissen Getränk. In Ruhe kann der passende Baum ausgesucht werden. Der Verkauf findet im Freien statt.
Die Weihnachtsbäume sind aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung und stammen aus den Waldungen rund um den Mutschellen. Die Bäume werden direkt vor dem Verkauf frisch geschnitten.
Publikation:
Bezug der SBB-Tageskarten über die Feiertage
Alle SBB-Tageskarten mit Gültigkeit zwischen 22. Dezember 2023 bis und mit 31. Dezember 2023 sind bis spätestens Freitag, 22. Dezember 2023, 14.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung abzuholen.
Publikation:
Gemeindetermine 2024
08.01.2024 Neujahrsapéro im Berikerhus
10.06.2024 Ortsbürgergemeindeversammlung
12.06.2024 Einwohnergemeindeversammlung
01.08.2024 Bundesfeier beim Berikerhus
27.08.2024 Ech ha Gmeind
07.09.2024 Hol- und Bringtag (Burkertsmatt Widen)
11.11.2024 Ortsbürgergemeindeversammlung
14.11.2024 Einwohnergemeindeversammlung
Publikation:
Beförderungen in der Feuerwehr Mutschellen
Folgende Personen des Korps der Feuerwehr Mutschellen werden auf den 1. Januar 2024 befördert:
Zum Korporal:
Suter Jasmin, Widen
Schmid Manuel, Rudolfstetten-Friedlisberg
Polenz Silvan, Widen
Külling Johanna, Berikon
Zum Wachtmeister:
Mäder Hans Peter, Widen
Die Gemeinderäte Berikon und Widen gratulieren den Beförderten und danken für ihren Einsatz. Für die neuen Aufgaben wünschen sie ihnen viel Elan und alles Gute.
Publikation:
Grüngutentsorgung / Entsorgungsplan
Auch diesen Winter findet die Grüngutentsorgung von Dezember bis Ende Februar nicht wöchentlich statt. Bitte beachten Sie dazu den Ensorgungsplan der Gemeinde Berikon. Den Entsorgungsplan für das Jahr 2024 wird allen Haushalten zugestellt und ist auf der Homepage aufgeschaltet.
Publikation:
Spartageskarten Gemeinde
Die neuen Spartageskarten Gemeinde der SBB sind ab dem 11. Dezember 2023 auch auf der Gemeinde Berikon erhältlich. Der erstmögliche Reisetag ist der 1. Januar 2024. Die Spartageskarten sind nur am Schalter der Zentralen Dienste erhältlich. Ein Online-Verkauf ist nicht möglich.
Weitere Informationen zu den Spartageskarten finden Sie auf der Homepage der SBB.
Publikation:
Wohnraum in Berikon gesucht
Die Sozialen Dienste Berikon sind innerhalb der Gemeinde auf der Suche nach verfügbarem Wohnraum zum Mieten. Freie Wohnräume können gerne unter folgender E-Mail-Adresse gemeldet werden: soziales@berikon.ch
Publikation:
Fahrplanwechsel am 10. Dezember 2023
Am 10. Dezember 2023 findet der Fahrplanwechsel statt. Informieren Sie sich rechtzeitig über die wichtigsten Änderungen im Fahrplanangebot von PostAuto auf der entsprechenden Kantonsseite unter fahrplanwechsel.postauto.ch. Auf nicht angezeigten Linien gibt es zum Fahrplanwechsel 2023/2024 keine oder nur minimale Änderungen.
Publikation:
Publikation Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 13. November 2023 und der Einwohnergemeindeversammlung vom 16. Novemer 2023 veröffentlicht.
Einwohnergemeindeversammlung vom 16. November 2023
Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 14. Juni 2023; Genehmigung
Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an: a) Saberatzky Marcel, geb. 08.09.2000, Staatsangehöriger von Deutschland; Genehmigung b) Saberatzky Marco, geb. 06.05.2002, Staatsangehöriger von Deutschland; Genehmigung c) Zeneli Fitore, geb. 11.07.2002, Staatsangehörige von Belgien; Genehmigung d) Krasniqi Blerim, geb. 21.10.1990, mit seinen Kindern Krasniqi Amina, geb. 26.06.2013, Krasniqi Sahra, geb. 14.10.2015 und Krasniqi Soraya, geb. 28.05.2019, alle Staatsangehörige von Kosovo; Genehmigung
Verpflichtungskredit von brutto CHF 1‘480‘000 für die Kapazitätserhöhung Kanalisation Kesslernmattstrasse; Genehmigung
Verpflichtungskredit von brutto CHF 585‘000 für die Generelle Entwässerungsplanung GEP 2. Generation; Genehmigung
Verpflichtungskredit von brutto CHF 440‘000 für den Ersatz der Wasserzähler; Genehmigung
Verpflichtungskredit von brutto CHF 226‘000 für die Notstromversorgung des Abwasserpumpwerks Marrengasse; Rückweisung
Verpflichtungskredit von brutto CHF 267‘575 für die Sanierung und Aufwertung der Bellikonerstrasse K411; Genehmigung
Verpflichtungskredit von brutto CHF 184‘500 für die Werterhaltung des Kunstrasenfeldes Burkertsmatt; Genehmigung
Verpflichtungskredit von brutto CHF 122‘000 für die Anschaffung eines leichten Pikettfahrzeuges für die Feuerwehr Mutschellen; Genehmigung
Ermächtigung an den Gemeinderat zum Landverkauf der Parzelle Höhenweg / Bühlfeldstrasse (Parz. Nr. 335, 1‘429 m2), zum Mindestpreis von CHF 1'400 pro m2; Ablehnung
Erhöhung Stellenplan Gemeindeverwaltung, Bereich Bildung und Jugendarbeit, Bereich Verwaltung; Genehmigung
Budget 2024 der Einwohnergemeinde Berikon mit einem Steuerfuss von 89%; Genehmigung
Ortsbürgergemeindeversammlung vom 13. November 2023
Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 20. Juni 2023; Genehmigung
Budget 2023 der Ortsbürgergemeinde Berikon; Genehmigung
Sämtliche Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung wurden abschliessend gefasst.
Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung mit Ausnahme von Traktandum 2 unterliegen dem fakultativen Referendum. Die Beschlüsse werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von einem Zehntel der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. Zur Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Abteilung Zentrale Dienste eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Abteilung Zentrale Dienste zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.
Parkplätze Gemeindehaus am Samstag, 18. November 2023 gesperrt
Am Samstag, 18. November 2023 ist der Parkplatz des Gemeindehauses aufgrund eines Events den ganzen Tag gesperrt.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Publikation:
Informationsaustausch Treffen Gemeinderat und Parteivorstände Ortsparteien
Am Montag, 30. Oktober 2023 hat im Gemeindehaus Berikon ein Informationsaustausch zwischen Gemeinderat und Parteipräsidenten der Ortsparteien Berikon stattgefunden. Ausserdem war der Präsident der Finanzkommission dabei.
Themen waren unter anderem die Traktanden der bevorstehenden Gemeindeversammlung am 16. November 2023. Der informative Austausch wurde von den Parteipräsidenten und dem Gemeinderat sehr geschätzt.
Publikation:
Zukunftstag im Gemeindehaus
Am 9. November 2023 hat auch im Gemeindehaus Berikon der Zukunftstag stattgefunden.
Drei junge Knaben erhielten Einblicke in alle Abteilungen der Verwaltung sowie in das Bauamt und den Hausdienst.
Publikation:
Cyberkriminalität – Informationsveranstaltung der Kantonspolizei Aargau
Am 10. November 2023, 19:00 Uhr, findet im Berikerhus in Berikon eine Informationsveranstaltung der Kantonspolizei Aargau betreffend Cyberkriminalität statt. Alle Einwohner und Einwohnerinnen sind herzlich eingeladen.
Publikation:
Neophyten, gebietsfremde Pflanzen
Die Gärten werden auf den Winter vorbereitet und es wird fleissig Grüngut für die Kompostieranlage bereitgestellt.
Bitte beachten Sie, dass Samenstände und Wurzeln von Goldruten, Sommerflieder, Lorbeer und Berufkraut dem ordentlichen Abfall mitgegeben werden sollten, damit eine weitere Verbreitung dieser Pflanzen verhindert werden kann. Säcke für das Eintüten gebietsfremder Pflanzen können auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Publikation:
Parkplätze Gemeindehaus am Samstag, 18. November 2023 gesperrt
Am Samstag, 18. November 2023 ist der Parkplatz des Gemeindehauses aufgrund eines Events den ganzen Tag gesperrt.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Publikation:
Medienmitteilung Hallenbad Mutschellen
Nachdem die IG Hallenbad Mutschellen ihre Petition den Gemeinderäten von Berikon, Rudolfstetten-Friedlisberg und Widen überreicht hatten, wurde an den Sommer-Gemeindeversammlungen vom Juni 2022 in diesen drei Gemeinden ein Verpflichtungskredit über CHF 100'000 für die Ausarbeitung eines Vorprojekts/Machbarkeitsstudie «Hallenbad Mutschellen» genehmigt.
In der Folge wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich seither mit dem Hallenbad-Projekt beschäftigt und sich auseinandersetzt mit möglichen Modellen, wie ein Hallenbad auf dem Mutschellen ausgestaltet sein könnte. Hierzu werden auch bereits diverse bestehende Hallenbäder besichtigt und Gespräche geführt mit deren Betreibern. Es sollen möglichst viele konkrete Informationen zu den nötigen Investitionen und dem Betrieb gesammelt werden, damit ein stimmiges Konzept erstellt werden kann. Neben den Investitions- und Betriebszahlen ist auch die Ökologie (Energie- und Wasserbedarf) ein wichtiges Thema, welches in die Machbarkeitsstudie einfliesst. Dabei hat sich das Aegeribad in Oberägeri als geeignetes Referenzprojekt erwiesen.
Wichtig ist der Arbeitsgruppe ein «Projekt nach Mass». Grösse, Angebote und vor allem die Investitions- und Betriebskosten müssen zu den regionalen Gegebenheiten passen und der Bevölkerung einen Mehrwert bringen. Bis Anfang 2024 will die Arbeitsgruppe die Arbeiten an den möglichen Modellen fortführen, die Recherche-Ergebnisse zusammenführen und konkrete Vorschläge für ein realistisches Projekt machen. Informations- und Mitwirkungsanlässe sind ebenfalls in Planung – die neue Freizeitanlage soll das Resultat von einem «Miteinander» werden. Es gibt noch viel zu tun.
Die Machbarkeitsstudie soll für die Bevölkerung eine objektive Entscheidungs-Basis schaffen, aufgrund derer im nächsten Schritt ein Planungskredit beantragt werden kann.
Einladung zur Hauptübung der Feuerwehr Mutschellen am Samstag, 28. Oktober 2023 um 14.00 Uhr in Widen
Am Samstag, 28. Oktober 2023, 14.00 Uhr, findet beim Feuerwehrlokal Widen die Hauptübung der Feuerwehr Mutschellen statt. Die Feuerwehr Mutschellen lädt die Bevölkerung von Berikon und Widen herzlich zur Hauptübung ein.
Publikation:
Gemeindeversammlungen in Berikon
Die Einwohnergemeindeversammlung findet am Donnerstag, 16. November 2023, um 19.30 Uhr, im Berikerhus statt. Der Gemeinderat hat die Traktanden wie folgt verabschiedet:
Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 14. Juni 2023
Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an:
a) Saberatzky Marcel, geb. 08.09.2000, Staatsangehöriger von Deutschland
b) Saberatzky Marco, geb. 06.05.2002, Staatsangehöriger von Deutschland
c) Zeneli Fitore, geb. 11.07.2002, Staatsangehörige von Belgien
d) Krasniqi Blerim, geb. 21.10.1990, mit seinen Kindern Krasniqi Amina, geb. 26.06.2013, Krasniqi Sahra, geb. 14.10.2015 und Krasniqi Soraya, geb. 28.05.2019, alle Staatsangehörige von Kosovo
Ermächtigung an den Gemeinderat zum Landverkauf der Parzelle Bühlfeldstrasse (Parz. Nr. 335, 1‘429 m2), zum Mindestpreis von CHF 1'400 pro m2
Erhöhung Stellenplafond Gemeindeverwaltung
Budget 2024
Diverses
Die Ortsbürgerversammlung findet am Montag, 13. November 2023, um 19.30 Uhr in den Alters-wohnungen im Feld, mit folgenden Traktanden, statt:
Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 12. Juni 2023
Budget 2024 der Ortsbürgergemeinde Berikon
Verschiedenes und Umfrage
Publikation:
Gemeindeverwaltung an Allerheiligen geschlossen
An Allerheiligen, Mittwoch, 1. November 2023, bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Bei Todesfällen erfährt man die Pikettnummer unter Telefon 056 649 39 39.
Publikation:
Informationsveranstaltung «Ersatz Wasserzähler»
Aufgrund ihres Alters, steht in Berikon in den kommenden Jahren der Ersatz von rund 950 Wasserzäh-lern an. Die meisten dieser Wasserzähler weisen bereits eine Nutzungsdauer von über 15 Jahren auf, was der üblichen Nutzungsdauer entspricht.
An der Gemeindeversammlung vom 16. November 2023 wird ein Verpflichtungskredit für den Ersatz der Wasserzähler zu Abstimmung vorgelegt. Die Vorlage hat den Austausch der bestehenden, analogen, Wasserzähler durch digitale Smart Meter zum Inhalt.
Der Gemeinderat lädt alle Interessierten ein sich über die vorgesehene Technologie und die individuel-len Möglichkeiten aufklären zu lassen. Die Veranstaltung findet statt am:
Donnerstag, 26. Oktober 2023 um 19.00 Uhr
Berikerhus, Musperfeldstrasse 11
Der Gemeinderat freut sich auf ein zahlreiches Erscheinen.
Publikation:
Versand der neuen Jodtabletten
Im Oktober und November 2023 verteilt der Bund per Post im Umkreis von 50 km um die Schweizer Kernkraftwerke Jodtabletten (Kaliumiodid 65 SERB Tabletten) an die Bevölkerung. Alle Einwohnerinne und Einwohner im Verteilgebiet erhalten per Post eine Packung Jodtabletten – vorsorglich und gratis. Alle Empfängerinnen und Empfänger werden dabei auch mit detaillierten Informationen rund um die Jodtabletten bedient.
Haben Sie Fragen zur Tablettenverteilung?
Hotline 0848 44 22 00
Vom 2. Oktober bis zum 2. Dezember 2023 steht die «Jodtabletten-Hotline» zur Verfügung:
Montag bis Samstag, 8 bis 18 Uhr
Publikation:
Wahlen vom 22. Oktober 2023 – was man beachten sollte
Am 22. Oktober 2023 findet die Wahl von 16 aargauischen Mitgliedern des Nationalrats sowie von 2 aargauischen Ständeräten für die Amtsdauer 2023/2027 statt. Die Wahlunterlagen sollten Sie erhalten haben. Die nachfolgenden Hinweise sollen helfen, die Wahlzettel so auszufüllen, dass die Stimmen auch zählen.
Briefliche Stimmabgabe
Wer brieflich abstimmt
setzt seine Unterschrift auf den Stimmrechtsausweis;
muss die Wahlzettel in das Stimmzettelcouvert (Format B5) legen und dies zukleben;
legt das zugeklebte Stimmzettelcouvert sowie den unterschriebenen Stimmrechtsausweis je sepa-rat in das Antwortcouvert;
klebt das Antwortcouvert zu und wirft dieses rechtzeitig in den Briefkasten der Post oder der Ge-meinde:
Bei der brieflichen Stimmabgabe per Post muss das Couvert mit den Wahlzetteln bis Dienstag vor dem Wahlsonntag (17. Oktober 2023) der Post übergeben werden. Bei späterer Postaufgabe kann nicht garantiert werden, dass das Antwortcouvert mit den Wahlzetteln rechtzeitig im Wahlbüro ein-trifft. Verspätet eingegangene Couverts können bei der Auswertung nicht mehr berücksichtigt wer-den.
Wahl an der Urne
In Berikon ist die Urne am Sonntag, 22. Oktober 2023 zwischen 09.00 und 09.30 Uhr geöffnet.
Folgendes müssen Sie mitbringen:
das amtliche Stimmzettelcouvert mit den Wahlzetteln
Stimmrechtsausweis
Stellvertretung
Ehegatten und eingetragene Partnerinnen und Partner dürfen einander an der Urne bei gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsauweise vertreten. Die vertretene Person muss ihren Stimmrechtsaus-weis unterzeichnen.
Wie fülle ich einen Wahlzettel des Nationalrates aus?
Der Kanton Aargau hat aufgrund der Einwohnerzahlen insgesamt 16 Nationalräte zugute. Somit dürfen auf einem Wahlzettel maximal 16 Namen aufgeführt werden.
Sie haben 3 Möglichkeiten, Ihr Wahlrecht wahrzunehmen:
1. Sie können einen unveränderten (vorgedruckten) Wahlzettel abgeben.
2. Sie können einen Wahlzettel verändern:
einzelne Kandidatinnen und Kandidaten streichen
Kandidatinnen und Kandidaten doppelt aufschreiben (kumulieren)
Kandidatinnen und Kandidaten von einer anderen Liste ein- oder zweimal auf Ihren Wahl-zettel schreiben (panaschieren)
3. Sie können Kandidatinnen und Kandidaten, die Sie wählen möchten, auf den leeren Wahlzettel schreiben und diesen allenfalls mit einer Listenbezeichnung Ihrer Wahl versehen
Für alle Wahlzettel gilt:
Enthält ein Wahlzettel mehr Namen als Sitze zu vergeben sind, so streicht das Wahlbüro die letzten vorgedruckten nicht handschriftlich kumulierten, danach die letzten handschriftlich ausgefüllten Namen.
Dem Wahlbüro darf nur ein Nationalrats-Wahlzettel eingereicht werden. Man muss sich somit zu-erst entweder für eine Partei oder den leeren Wahlzettel entscheiden
Der Wahlzettel darf nur handschriftlich ausgefüllt oder abgeändert werden
Jeder Name darf höchstens 2x aufgeführt sein
Es sind nur Personen wählbar, die auf einem der vorgedruckten Wahlzettel stehen
Änderungen sind so vorzunehmen, dass der/die Kandidierende klar und eindeutig identifizierbar ist (Nummer, Name, Vorname)
Alle Namen müssen ganz ausgeschrieben werden. Gänsefüsschen oder Ausdrücke wie «dito» zur Wiederholung von Namen sind unzulässig.
Wahlzettel mit ehrverletzenden Bemerkungen oder Kommentierungen sind ungültig
Wahl in den Ständerat
Im Gegensatz zum Nationalrat, für welchen insgesamt 200 Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen sind, gehören dem Ständerat 46 Mitglieder an. Der Kanton Aargau hat 2 Personen in den Ständerat zu wählen. Beim Ständerat handelt es sich um ein Majorzwahlverfahren, da heisst, jede/r Kandidierende darf nur einmal auf dem Wahlzettel aufgeführt werden.
Publikation:
Geschwindigkeitsmessungen in Berikon
Die Regionalpolizei Bremgarten hat Mitte September 2023 an der Oberwilerstrasse in Berikon während rund 5 Tagen in Richtung Oberwil-Lieli Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Von 15’819 fuhren 100 Fahrzeuge (0.63 %) fuhren zu schnell. Die höchst gemessene Geschwindigkeit war 71 km/h, erlaubt sind 50 km/h.
Publikation:
Lotto des Musikvereins Harmonie Berikon
Am Samstag, 21. Oktober 2023, lädt die Harmonie Berikon zum grossen Lotto ein. Der Anlass findet im Berikerhus statt. Lottobeginn ist um 17.00 Uhr.
Es erwarten Sie attraktive Preise: Warengutscheine, gluschtige Fleischstücke vom Dorfmetzger, Früchte-körbe und vieles mehr.
Weiter verwöhnt Sie die Harmonie Berikon aus der Küche mit warmer und kalter Zwischenverpflegung.
Der Musikverein Harmonie Berikon freut sich auf Ihren Besuch!
Der Kirschlorbeer ist giftig, vor allem Blätter und Beeren. Vögel fressen die Beeren trotzdem und för-dern damit die unkontrollierte Ausbreitung. Der Kirschlorbeer verdrängt mit seinem dichten Blätterwerk jeglichen Unterwuchs und behindert im Wald die natürliche Verjüngung.
Empfehlung des Kantons:
Pflanzen entfernen und durch einheimische Arten ersetzen. Bitte entsorgen Sie Samen und Wurzeln im Kehricht. Spezielle Säcke für die kostenlose Entsorgung von Neopyhyten können auf der Gemeinde-kanzlei bezogen werden.
Die Gemeinderäte Berikon, Oberwil-Lieli, Rudolfstetten-Friedlisberg und Widen (Verbandsgemeinderäte Kreisschule Mutschellen, KSM) haben an ihren Sitzungen vom 5. Juni 2023 (Widen), 19. Juni 2023 (Rudolfstetten-Friedlisberg) und 3. Juli 2023 (Berikon und Oberwil-Lieli) das Budget 2024, gemäss Art. 16 Abs. 2 lit. c) der Satzungen, genehmigt. Die Publikation des Beschlusses erfolgte am 27. Juli 2023.
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist (am 25. September 2023) ist der Beschluss der Verbandsgemeinderäte in Rechtskraft erwachsen.
Task Force (für den Vorstand) Kreisschule Mutschellen
Publikation:
Personalausflug - Gemeindeverwaltung geschlossen
Am Freitag, 29. September 2023, ist der Gemeinderat und das gesamte Gemeindepersonal auf dem Personalausflug, weshalb die Verwaltung an diesem Tag geschlossen bleibt. Gerne sind wir am Montag, 2. Oktober 2023 wieder während den ordentlichen Büroöffnungszeiten für Sie da.
Publikation:
Neoophyten / gebietsfremde Pflanzen in unseren Gärten
Der Sommerflieder steht in vielen Gärten. Er verbreitet sich mit seinen vielen, leichten Samen rasch über grössere Distanzen. Er überwuchert offene Flächen an Bachläufen, auf Kiesbänken oder Waldschlägen. Er verhindert das Aufkommen von einheimischen Kräuter, Sträuchern und Bäumen.
Der Kanton Aargau empfiehlt in seiner Broschüre Invasive Neophyten: «Blütenstände vor dem Versamen abschneiden und im Kehricht entsorgen. Pflanzen entfernen und durch einheimische Arten ersetzen.» Die Broschüre und Säcke für das Entsorgen von Neophyten können auf der Gemeindekanzlei abgeholt werden.
Publikation:
Seniorenausflug nach Nottwil ins Paraplegikerzentrum
Am Freitag 15. September fuhren 163 Personen mit Vorfreude auf einen schönen Ausflug nach Nottwil. Die vier Busse fuhren mit den Gästen gemütlich über Land. Zuerst dem Hallwylersee, dann dem Baldeggersee entlang bis zum Sempachersee nach Nottwil. Pünktlich um 11.30 Uhr kamen wir im Paraplegikerzentrum an und wurden freundlich empfangen und in die grosse Aula an die gedeckten Tische geführt. Nach einem köstlichen Mittagessen wurden wir in einem stündigen Wort- und Bildvortrag über die Geschichte des Zentrums und die Veränderungen in der Behandlung von Para- und Teraplegikern informiert. Anschliessend folgten geführte Rundgänge durch Personen im Rollstuhl, welche sehr offen über ihre Lebensgeschichte als Para- oder Teraplegiker berichteten. Neben den Rundgängen im Zentrum konnte auch die Ausstellung besucht oder das grosse Gelände in einem Spaziergang erforscht werden. Vor der Heimfahrt trafen sich alle wieder in der Aula für eine Erfrischung und tauschten erste Eindrücke aus. Nach einer gemütlichen Heimfahrt wurde der Tag im Restaurant Grüene Bode mit einem Schlummertrunk beendet. Fazit vieler Teilnehmerinnen und Teilnehmer: das Paraplegikerzentrum, welches wir Guido Zäch verdanken, ist eine tolle Einrichtung. Am meisten Eindruck hinterliessen aber die persönlichen Kontakte mit den Menschen im Rollstuhl.
Publikation:
Personalausflug - Gemeindeverwaltung geschlossen
Am Freitag, 29. September 2023, ist der Gemeinderat und das gesamte Gemeindepersonal auf dem Personalausflug, weshalb die Verwaltung an diesem Tag geschlossen bleibt. Gerne sind wir am Montag, 2. Oktober 2023 wieder während den ordentlichen Büroöffnungszeiten für Sie da.
Publikation:
Altmetallsammlung am 21. September 2023
Am Donnerstag, 21. September 2023, findet in Berikon eine Altmetallsammlung statt. Das Altmetall stellen Sie bitte ab 06.30 Uhr bereit. Bitte vergessen Sie nicht, die Gebührenmarken in der richtigen Menge anzubringen (siehe Entsorgungsplan Gemeinde Berikon 2023). Seit 2015 werden keine separaten Sperrgutsammlungen mehr durchgeführt. Das Sperrgut kann jeden Freitag mit der genügenden Anzahl Gebührenmarken versehen, der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden. Fernseher, EDV-Geräte, Kühlschränke, Batterien, Autopneus sowie loser Kehricht werden nicht abgeführt.
Publikation:
Neophyten / gebietsfremde Pflanzen in unseren Gärten
Zur Zeit sind in vielen Gärten die Goldruten am Blühen. Diese Pflanze ist als Neophyt auf der Liste der verbotenen invasiven Arten. Im Faltblatt des Kantons Aargau steht dazu: "Es ist nicht erlaubt, diese Pflanzen zu verkaufen, neu anzupflanzen oder zu verpflanzen, zu vermehren oder als Blumenstrauss zu verschenken." Blütenstände sollten vor dem Versamen abgeschnitten werden um die Verbreitung der Samen zu verhindern. Blüten und Pflanzen sind im Kehricht zu entsorgen, dazu können auf der Gemeinde spezielle Säcke bezogen werden.
Publikation:
Publikation Stromtarife 2024
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 07. August 2023 die neuen Netznutzungs- und Energiepreise festgelegt. Diese sind vom 01.01.2024 – 31.12.2024 gültig.
Netznutzungspreise
Die Netznutzungskonditionen des Vorlieferanten AEW Energie AG für das Kalenderjahr 2024 werden um 21% erhöht. Die Ansätze für Systemdienstleistungen werden auf 0.75 (2023 0.45) Rappen/kWh erhöht, die Preise für Netzzuschläge (2.30 Rappen/kWh) bleiben unverändert. Wegen der drohenden Strommangellage wurde eine zusätzliche Preiskomponente, die «Stromreserve», in der Höhe von 1.20 Rappen/kWh) durch den Bund eingeführt. Dies vorerst für die nächsten drei Jahre. Innerhalb der Nachkalkulation 2022 wurde ein tieferer Zinssatz als der maximal mögliche angesetzt, welcher den Kunden zugutekommt. In Folge der deutlichen Erhöhung der Vorliegerkosten sowie den notwendigen anstehenden Investitionen in das Verteilnetz Berikon, hat sich der Gemeinderat entschieden, die Netznutzungspreise ebenfalls anzupassen. Der Arbeitspreis in der Zone 1 (Hochtarif) beträgt beim Produkt „EVB standard“ für Haushaltungen neu 6.40 (2023 4.10) Rappen/kWh, in der Zone 2 (Niedertarif) neu 5.40 (2023 3.10) Rappen/kWh, der Grundpreis beträgt neu 10.00 (2023 7.00) CHF/Monat.
Energiepreise
Bereits im Jahre 2020 wurde der Stromankauf für die Jahre 2023/24 durch den Gemeinderat Berikon geregelt. Wie in den Jahren zuvor wurde die Strombeschaffung durch unseren Vertriebspartner AEW Energie AG mittels dem AEW-Fonds abgewickelt. Für das Jahr 2024 wurden die entsprechenden Teiltranchen zwischen Januar 2022 – Juni 2023 bereits beschafft. Der Liefermix besteht weiterhin aus 100% Wasserenergie Schweiz. Gegenüber dem Jahr 2023 ist der Durchschnitt-Beschaffungspreis (inklusive Herkunftsnachweise) für das Jahr 2024 rund 68% gestiegen. Bei den Energiepreisen 2023 wird voraussichtlich eine Unterdeckung von CHF 29’000 (Stand Kalkulation Ende Juni 2023) auftreten. Somit resultiert unter Einbezug der Vorjahre eine kalkulierte Überdeckung von CHF 115’000 per 31.12.2023. Mit gleichbleibenden Energiepreisen wird im Kalenderjahr 2024 mit einem weiteren Aufwandüberschuss von rund CHF 930’000 gerechnet. Somit ist per Ende 2024 mit einer Unterdeckung aus Sicht der ElCom von rund CHF 815’000 zu rechnen. Um diese Unterdeckung zu vermeiden, hat sich der Gemeinderat daher entschlossen, die Energiepreise für das Jahr 2024 zu erhöhen. Gleichzeitig wird eine Glättung der Energiepreise über die nächsten drei Jahre angestrebt. Dies bedeutet, dass 2024 ein grosser Aufwandüberschuss erfolgen wird, welcher dann in den Folgejahren 2025 und 2026 wieder reduziert werden soll. Im Weiteren wird das Vermögen der EV Berikon abgebaut, was zu einer zusätzlichen Minderung des Energiepreises führt. Da die Energie zu einem Einheitstarif beschafft wird, wird gleichzeitig ein Verkaufs-Einheitspreis eingeführt. In den Zonen 1 und 2 (Einheitstarif) bezahlt man neu 15.30 (2023 14.25 für Zone 1 und 11.50 für Zone 2) Rappen/kWh.
Durch die Erhöhung der Abgaben sowie den steigenden Energie- und Netznutzungspreisen resultiert eine Gesamtstrom-Tariferhöhung von rund 30% für das Jahr 2024.
Die neuen Tarife 2024 sind auch auf der Homepage www.berikon.ch aufgeschaltet. Auf der Webseite der ElCom http://www.strompreis.elcom.admin.ch können die Strompreise 2024 ab Ende September 2023 verglichen werden.
Periodische Kontrollen
Um die stark angestiegenen Energie- und Netznutzungspreise nicht weiter zu belasten, hat sich der Gemeinderat entschieden, die periodischen Hausinstallationskontrollen künftig (ab dem 01.01.2024) nicht mehr zu finanzieren.
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 28. August bis 26. September 2023 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Publikation:
Patrick Vogel wird Verwaltungsleiter in Berikon
Der Gemeinderat Berikon hat aufgrund von personellen Veränderungen die Verwaltungsführung neu strukturiert. Die umfangreichen Aufgaben der Gemeinde mit den anspruchsvollen Projekten werden neu von einer Verwaltungsleitung und einem oder einer Gemeindeschreiber/in betreut. Die Stelle der Verwaltungsleitung sowie der/des Gemeindeschreiber/in wurde ausgeschrieben.
Patrick Vogel wurde vom Gemeinderat als Verwaltungsleiter gewählt. Er wird sich primär mit den strategischen Geschäften der Gemeinde, der Gesamtleitung der Gemeindeverwaltung mit Personal, Kommunikation und mit besonderen Projekten befassen.
Patrick Vogel wird seine Stelle am 1. November 2023 antreten. Er ist eine erfahrene Führungsperson mit ausgezeichneter Ausbildung und damit für die Verwaltung von Berikon die ideale Besetzung. Gemeinderat und Verwaltung heissen ihn herzlich willkommen in der Gemeinde und freuen sich auf die kommende Zusammenarbeit.
Publikation:
Gemeindeverwaltung am 15. August 2023 geschlossen
An Maria Himmelfahrt, Dienstag, 15. August 2023, bleibt das Gemeindehaus geschlossen. Am Montag, 14. August 2023, schliesst die Verwaltung bereits um 16:00 Uhr. Bei Todesfällen erfährt man die Pikettnummer unter der Telefonnummer 056 649 39 39.
Die Gemeinderäte Berikon, Oberwil-Lieli, Rudolfstetten-Friedlisberg und Widen (Ver-bandsgemeinderäte Kreisschule Mutschellen, KSM) haben an ihren Sitzungen vom 5. Juni (Widen), 19. Juni 2023 (Rudolfstetten-Friedlisberg) und 3. Juli 2023 (Berikon und Oberwil-Lieli) das Budget 2024, gemäss Art. 16 Abs. 2 lit. c) der Satzungen, genehmigt.
Gegen diesen Beschluss kann, gemäss §77a Abs. 1 lit. a) und Abs. 3 des Gemeindegesetzes das Referendum ergriffen werden. 5 % der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden beziehungsweise 1'500 Stimmberechtigte, können innert 60 Tagen verlangen, dass der Beschluss der Volksabstimmung (Urnenabstimmung) unterstellt wird. Zur Einreichung des Referendumsbegehrens kann beim Sekretariat KSM eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der KSM zur Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 25. September 2023
Task Force (für den Vorstand) Kreisschule Mutschellen
8965 Berikon, 27. Juli 2023
Publikation:
Prüfungserfolg für Lernende
Leonie Ragettli, Lernende der Gemeindeverwaltung Berikon, hat das Qualifikationsverfahren bestanden und somit die Ausbildung zur Kauffrau B-Profil erfolgreich abgeschlossen. Nach Abschluss der Lehrzeit wird Frau Ragettli noch bis Ende Juni 2024 für die Verwaltung tätig sein.
Simon Brunner, Lernender des Bauamtes, darf sich ebenfalls über den Prüfungserfolg freuen. Er hat die Ausbildung zum Fachmann Betriebsunterhalt erfolgreich abgeschlossen.
Gemeinderat, Verwaltung gratulieren Leonie Ragettli und Simon Brunner herzlich zum wohlverdienten Diplom und wünschen ihnen für die Zukunft alles Gute.
Publikation:
Geschwindigkeitsmessungen in Berikon
Die Regionalpolizei Bremgarten hat Anfang Juli 2023 an der Oberdorfstrasse in Berikon während 3 Stunden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. 35 Fahrzeuge fuhren zu schnell. Die höchst gemessene Geschwindigkeit war 48 km/h, erlaubt sind 30 km/h.
Mitte Juli 2023 hat die Regionalpolizei Bremgarten an der Bahnhofstrasse, Höhe Kreisschule, in Berikon während rund 2.5 Stunden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Von insgesamt 1'361 gemessenen Fahrzeugen fuhren 28 Fahrzeuge zu schnell. Die höchst gemessene Geschwindigkeit war 62 km/h, erlaubt sind 50km/h.
Publikation:
Gemeindeverwaltung am Bundesfeiertag geschlossen
Am Montag, 31. Juli 2023, sowie am Bundesfeiertag, Dienstag, 1. August 2023, bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Gerne sind wir am Mittwoch, 2. August 2023 wieder während den ordentlichen Büroöffnungszeiten für Sie da. Bei Todesfällen erfährt man die Pikettnummer unter der Telefonnummer 056 649 39 39.
Publikation:
Werkleitungssanierung Marrengasse Süd
Montag, 7. August 2023 beginnen die Bauarbeiten für die Werkleitungssanierung an der Marrengasse. Der Bauperimeter beläuft sich ab der Verzweigung Unterdorfstrasse bis zur Kabelverteilkabine bei der Liegenschaft Marrengasse Nr. 19.
Vorgesehen ist der Ersatz der Wasserleitung, die Erneuerung/Ausbau der Elektroinfrastruktur sowie eine neue Strassenbeleuchtung. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis Ende Oktober.
Es ist mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Die Zufahrt für Anstösser bleibt gewährleistet.
Publikation:
Neuzuzügerrundfahrt
Am 1. August 2023 findet der diesjährige Neuzuzügeranlass statt. Nach einem kurzen Empfang wird mit den Neuzuzügern eine kleine Dorfrundfahrt vorgenommen, um ihnen die Grösse von Berikon, die denkmalgeschützten Gebäude und schöne Aussichten näher zu bringen. Dieser Anlass bietet ebenfalls eine gute Möglichkeit, um neue Bekanntschaften zu schliessen.
Die neu zugezogenen Einwohnerinnen und Einwohner werden die Einladung per Post erhalten. Die Gemeindeverwaltung freut sich über Anmeldungen und nimmt diese gerne bis am 26. Juli 2023 entgegen (gemeinde@berikon.ch).
Publikation:
Bundesfeier beim Berikerhus
Auch dieses Jahr findet die 1. Augustfeier im Rahmen eines Brunches im Berikerhus statt. Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Berikon sind zu diesem Anlass herzlich eingeladen. Herr Adrian Bolzern, Circus-, Schausteller- und Markthändler Seelsorger, wird die Festansprache halten. Die 1. Augustfeier wird durch den Turn- und Sportverein (TSV) Berikon organisiert und durch den Männerchor und den Musikverein Harmonie Berikon musikalisch umrahmt.
Der Anlass beginnt um 09.30 Uhr beim Berikerhus. Es erwartet Sie ein ausgiebiges Frühstücksbuffet. Eine Einladung mit dem zeitlichen Ablauf wird allen Beriker Haushaltungen zugestellt.
Publikation:
Präklinische Notfallversorgungs-Dienstleistungen für die Aargauer Bevölkerung
Die Sommerferien rücken immer näher und weil auch der eine oder andere niedergelassene Hausarzt seine Praxis auch für eine kurze Zeit ferienhalber schliesst, werden während der Ferienzeit erfahrungsgemäss wieder mehr Patienten mit nichtdringenden Alltagsbeschwerden direkt in der Notfallstation des nächstgelegenen Spitals nach Hilfe nachsuchen und in der Vielzahl die bestehenden Kapazitäten überfordern.
Eine Entlastungsmöglichkeit bieten die Ärztliche Notrufnummer 0900 401 501 und MedicalGuide.ch. Diese beiden Notfallversorgungs-Angebote stehen den Aargauer Einwohnerinnen und Einwohner bei Alltagsbeschwerden für eine kompetente Erstberatung zur Verfügung, in dem sie dem Nutzer eine Empfehlung bezüglich dem optimalen Behandlungszeitpunkt sowie dem geeigneten Behandlungsort anbieten; und Ihren Patienten damit Sicherheit vermitteln, was als nächstes zu unternehmen ist.
Publikation:
Neobiota
Invasive Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, welche durch ihren üppigen Wuchs, ihre invasive Verbreitung und die Verdrängung einheimischer Arten auffallen.
In unseren Gärten sind dies zum Beispiel der Sommerflieder, der Kirschlorbeer, die Goldrute und das Berufkraut.
Die kantonale Koordinationsstelle Neobiota Liebegg hat in Zusammenarbeit mit anderen Kantonen Broschüren über invasive Neophyten und über einheimische Pflanzen erarbeitet. Diese Broschüren können ab sofort auf der Gemeindekanzlei Berikon bezogen werden.
Die Gemeinde Berikon bietet ab sofort auch Säcke für die Eintütung invasiver Neophyten an. Diese können kostenlos bei der Abteilung Zentrale Dienste abgeholt werden. Helfen Sie mit und entfernen Sie invasive Neophyten aus Ihrem Garten, damit sich diese nicht unkontrolliert in die Nachbarschaft und in natürliche Lebensräume ausbreiten. Die Säcke können der Kehrichtabfuhr zur Verbrennung mitgegeben werden.
Der Gemeinderat hat entschieden, das Betreibungsamt per 01. Januar 2024 zu wechseln. Seit dem Jahr 1992 ist die Gemeinde Berikon dem Betreibungsamt Bremgarten und Umgebung angeschlossen. Per 1. Januar 2024 wird sich die Gemeinde Berikon nun neu dem Betreibungsamt Mutschellen-Kelleramt anschliessen.
Hauptargument für den Wechsel war für den Gemeinderat das System der Betriebsführung. Die hoheitlichen Aufgaben werden beim Betreibungsamt Bremgarten und Umgebung im sogenannten Sportelsystem erbracht. Das Betreibungsamt Mutschellen-Kelleramt hingegen ist in die Verwaltung der Standortgemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg integriert, die Mitarbeitenden des Amtes werden durch die Gemeinde angestellt und die Sitzgemeinde ist ebenso zuständig für die Bereitstellung der Infrastruktur sowie die Beschaffung der IT- und Sachmittel.
Nach der Analyse der verschiedenen Modelle kam der Gemeinderat zur Ansicht, dass das sogenannte Sportelsystem, nach welchem das Betreibungsamt Bremgarten und Umgebung organisiert ist, nicht mehr zeitgemäss ist. Als weiteres Argument für den Wechsel ist die bereits vorhandene, gute und enge Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden anzuführen.
Dem Gemeinderat ist es ein Anliegen festzuhalten, dass das Betreibungsamt Bremgarten und Umgebung ihre Aufgaben stets korrekt, effizient und in hoher Qualität erfüllt hat. An dieser Stelle wird Herrn Yves Mattenberger, Leiter Betreibungsamt Bremgarten und Umgebung, der beste Dank für die gute Zusammenarbeit in den letzten Jahren ausgesprochen. Gleichzeitig freut sich der Gemeinderat bereits heute auf die Zusammenarbeit mit dem Betreibungsamt Mutschellen-Kelleramt.
Publikation:
e-Mobilitätstag
Am Samstag, 1. Juli 2023 findet der e-Mobilitätstag von 10:00-16:00 Uhr bei der Sportanlage Burkertmatt und beim Saal KiBiZi in Widen statt. Die Gemeinde Berikon wird auch vertreten sein. Weitere Informationen finden Sie auf www.berikon.ch/e-mobilitaetstag
Der Bundesrat unterbreitet am 18. Juni 2023 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung:
Vorlage 1: Bundesbeschluss vom 16. Dezember 2022 über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmungsgruppen)
Vorlage 2: Bundesgesetz vom 30. September 2022 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KIG)
Vorlage 3: Änderung vom 16. Dezember 2022 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)
Der Regierungsrat unterbreitet am 18. Juni 2023 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung:
Vorlage 4: Gesetz über die Ombudsstelle (Ombudsgessetz) vom 17. Januar 2023
Vorlage 5: Verdichtung des Bahnangebots der Regio-S-Bahn Stein-Säckingen-Laufenburg: Verpflichtungskredit vom 17. Januar 2023
Vorlage 6: Aargauische Volksinitiative "Klimaschutz braucht Initiative! (Aargauische Klimaschutzinitiative)" vom 15. Juni 2020
Wahlen Bezirk Bremgarten:
Ersatzwahl einer Bezirksrichterin/eines Bezirksrichters am Bezirksgericht Bremgarten
Ersatzwahl einer Friedensrichterin/eines Friedensrichters im Kreis VII des Bezirks Bremgarten vom 18. Juni 2023
Wahlen Gemeinde Berikon:
Ersatzwahl eines Mitgliedes der Steuerkommission Berikon für den Rest der Amtsperiode 2022/2025
Publikation:
Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 12. Juni 2023 und der Einwohnergemeindeversammlung vom 14. Juni 2023 veröffentlicht.
Einwohnergemeindeversammlung vom 14. Juni 2023
Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 17. November 2022
Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2022
Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Vlasovs, Daniils, geb. 23.07.1981, staatenlos, und Vlasova, Kristine, geb. 20.08.1981, mit ihren Kindern Vlasova, Maya, geb. 04.03.2016 und Vlasovs, Max, geb. 04.07.2022, alle Staatsangehörige von Lettland
Genehmigung der Revision des Bestattungs- und Friedhofreglementes der Gemeinde Berikon
Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 14. November 2022
Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2022 der Ortsbürgergemeinde Berikon
Genehmigung der Jahresrechnung der Ortsbürgergemeinde Berikon
Sämtliche Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung wurden abschliessend gefasst.
Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung mit Ausnahme von Traktandum 3 unterliegen dem fakultativen Referendum. Die Beschlüsse werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von einem Zehntel der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. Zur Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Abteilung Zentrale Dienste eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Abteilung Zentrale Dienste zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 20. Juli 2023
Gemeinderat Berikon
Publikation:
Verkehrserhebungen
Im Zeitraum von Mitte Juni bis zu den Schulsommerferien werden im Auftrag des Gemeinderates an mehreren Standorten des Gemeindegebietes Verkehrserhebungen durch das Ingenieurbüro Ballmer + Partner AG durchgeführt.
Der Zweck der Erhebungen ist:
Grundlage für den Kommunalen Gesamtplan Verkehr
Grundlage für Verkehrssicherheits-Projekte
Allgemeine Statistik
Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Planung und Bau (056 649 39 20, planungundbau@berikon.ch) der Gemeinde Berikon gerne zur Verfügung.
Publikation:
Werkleitungssanierung Marrengasse Süd
Anfang Juli beginnen die Bauarbeiten für die Werkleitungssanierung an der Marrengasse. Der Bauperimeter beläuft sich ab der Verzweigung Unterdorfstrasse bis zur Kabelverteilkabine bei der Liegenschaft Marrengasse Nr. 19.
Vorgesehen ist der Ersatz der Wasserleitung, die Erneuerung/ Ausbau der Elektroinfrastruktur sowie eine neue Strassenbeleuchtung. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis Ende Jahr. Der Einbau des Deckbelages erfolgt im Sommerhalbjahr 2024.
Es ist mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Die Zufahrt für Anstösser bleibt gewährleistet.
Publikation:
Ortsbürgergemeindeversammlung vom 12. Juni 2023
29 von total 103 stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger tagten am 12. Juni 2023 bei wunderbarem Wetter in der Waldhütte. Es wurde über das Protokoll der letzten Versammlung, den Rechenschaftsbericht 2022 und die Rechnung 2022 beraten und beschlossen. Alle Geschäfte wurden einstimmig genehmigt. Im Anschluss an die Versammlung durften die Anwesenden ein Ständli der Alphorngruppe Sädelhof und danach ein feines Abendessen geniessen.
Publikation:
Neophyten-Bekämpfung im Wald und im eigenen Garten
Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die seit dem Jahr 1500 beabsichtigt oder unbeabsichtigt in Gebiete eingeschleppt wurden, in denen sie vorher nicht vorkamen. Von insgesamt 12'000 in Europa eingeführten Arten bereiten nur ca. 30 bis 40 Probleme. Diese verhalten sich invasiv, d.h. sie breiten sich unkontrolliert aus. Sie besitzen kaum natürliche Feinde, vermehren sich daher sehr stark und sind schwierig zu bekämpfen.
Im Wald wurde eine Box zur Bekämpfung von Neophyten platziert. Sie sind herzlich eingeladen, die im Wald aufgefundenen Neophyten auszureissen und in der Box zu platzieren. Informationen zu Neophyten findet man im Internet auf der Seite www.ag.ch/neobiota.
Privatpersonen werden gebeten, ihre eigenen Gärten nach Neophyten zu durchsuchen. Die Pflanzen sind vor dem Versamen auszureissen oder abzuschneiden, um deren Ausbreitung zu verhindern. Die acht prioritären Pflanzen sind Asiatische Knöteriche, Nordamerikanische Goldrute, Aufrechte Ambrosie, Drüsiges Springkraut, Einjähriges Berufkraut, Schmalblättriges Greiskraut, Sommerflieder und Acker-Kratzdistel. Leider ist auch der Buschsbaumzünsler (ein Schmetterling, welcher als Raupe die Buchsbäume kahl frisst ) wieder sehr aktiv. Es ist wichtig, dass befallene Buchsbäume nicht der Grüngutentsorgung mitgegeben werden. Sie sind in beschrifteten Säcken der Kehrichtverbrennung mitzugeben. Spezielle Säcke können auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Weitere Informationen findet man im Internet auf der Seite www.ag.ch/neobiota.
Der Gemeinderat Berikon dankt den Einwohnerinnen und Einwohnern für ihren Einsatz zum Wohle der einheimischen Pflanzen.
Publikation:
Gemeinderat in der Sommerpause
Der Gemeinderat Berikon führt während den Sommerferien vom 10. Juli 2023 bis 15. August 2023 nur sporadisch Gemeinderats-Sitzungen durch. Wir danken für Ihr Verständnis.
Die Gemeinderäte Berikon, Oberwil-Lieli, Rudolfstetten-Friedlisberg und Widen (Verbandsgemeinderäte der Kreisschule Mutschellen, KSM) haben an ihren Sitzungen vom 20. März 2023 (Rudolfstetten-Friedlisberg, Oberwil-Lieli und Widen) und 2. April 2023 (Berikon) die Jahresrechnung 2022, gemäss Art. 16 Abs. 2 lit. c) der Satzungen der Kreisschule Mutschellen, genehmigt. Die Publikation des Beschlusses erfolgte am 5. April 2023.
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist (6. Juni 2023) ist der Beschluss der Verbandsgemeinderäte in Rechtskraft erwachsen.
Aufgrund technischer Probleme wurden einige e-Rechnungen doppelt versendet. Davon betroffen sind hauptsächlich Akontorechnungen für den Strom.
Sollten Sie betroffen sein, bitten wir Sie nur eine der Rechnungen zu bezahlen. Die zweite Rechnung können Sie in Ihrem eBanking/eFinance ablehnen bzw. löschen. Entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten.
Publikation:
Einwohnergemeindeversammlung vom 14. Juni 2023
Die Einwohnergemeindeversammlung findet bei schönem Wetter wiederum draussen vor dem Berikerhus, bei schlechtem Wetter drinnen, statt. Unabhängig vom Wetter wird der Feuerwehr-Chevy mit Team ab 18.30 Uhr verschiedene Getränke, Wurst und Brot sowie eine Auswahl an Kuchen zum Verkauf anbieten. Es werden Tische und Stühle bereitgestellt und somit die Gelegenheit für interessante Gespräche im geselligen Rahmen vor und nach der Versammlung gegeben.
Behandelt werden folgende Traktanden:
1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 17. November 2022
2. Rechenschaftsbericht 2022
3. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an:
Vlasovs, Daniils, geb. 23.07.1981, staatenlos, und Vlasova, Kristine, geb. 20.08.1981, mit ihren Kindern
Vlasova, Maya, geb. 04.03.2016, und Vlasovs, Max, geb. 04.07.2022, alle Staatsangehörige von Lettland
4. Genehmigung Revision Bestattungs- und Friedhofreglement der Gemeinde Berikon
5. Kreditabrechnung «Neubau Primarschulhaus Tilia»
6. Kreditabrechnung «Werkleitungssanierung alte Bremgartenstrasse»
7. Kreditabrechnung «Ersatz Schulmobiliar Klassenzimmer Kreisschule Mutschellen»
8. Kreditabrechnung «Neubau Regenrückhaltebecken ARA Bremgarten»
9. Jahresrechnung 2022 der Einwohnergemeinde Berikon
10. Verschiedenes
Publikation:
Ortsbürgergemeindeversammlung vom 12. Juni 2023
Die Ortsbürgergemeindeversammlung findet am Montag, 12. Juni 2023, 19.30 Uhr, im Waldhaus Berikon statt.
Behandelt werden folgende Traktanden:
1. Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 14. November 2022
2. Rechenschaftsbericht 2022 der Ortsbürgergemeinde
3. Jahresrechnung 2022 der Ortsbürgergemeinde Berikon
4. Verschiedenes und Umfrage
Mitteilung Kreisschule Mutschellen und Verbandsgemeinden:
Einsetzung Task-Force Kreisschule Mutschellen; Aufarbeitung von Führungsthemen, Behebung organisatorischer Mängel und Rekrutierung von Fachpersonal
Die Führung der Kreisschule Mutschellen (KSM) ist seit längerer Zeit anspruchsvoll. Es gilt «Altlasten» zu bereinigen und die Schule ist so aufzustellen, dass sowohl die operative Leitung, wie auch die politisch/strategische Führung sich künftig zurechtfinden. Ein Überdenken der bestehenden Strukturen oder gar eine Reorganisation erweist sich mit dem Wechsel der Organisationsstruktur, weg von der Schulpflege, hin zu einem Vorstand, nach nunmehr etwas über einem Jahr als notwendig. Dazu wurde eine Task-Force eingesetzt.
Weitere Informationen können Sie gerne der untenstehenden Medienmitteilung entnehmen.
Vorstand Kreisschule Mutschellen
Gemeinderäte von Berikon, Oberwil-Lieli, Rudolfstetten-Friedlisberg und Widen
Publikation:
Ersatzwahl Abgeordnete Gemeindeverband Regionales Sport-, Freizeit- und Begegnungszentrum Burkertsmatt für den Rest der Amtsperiode 2022/2025
Ergebnis der stillen Wahlen
Gestützt auf § 30a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) werden als in stiller Wahl gewählt erklärt:
Abgeordnete Gemeindeverband Regionales Sport-, Freizeit- und Begegnungszentrum Burkertsmatt (1 Sitz)
Morgan Neil, 1978, von Mönchaltorf ZH, in Berikon, Im Feld 21, parteilos
Wahlbeschwerden sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses eingeschrieben an das Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung erhalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
Im Schnittpunkt der drei Gemeinden Berikon, Rudolfstetten-Friedlisberg und Widen soll an gut erschlossener Lage das neue, gemeindeübergreifende Zentrum Mutschellen entstehen. Das attraktive, belebte und durchmischte Zentrum soll als Begegnungsort dienen und sich durch Hochbauten, attraktive öffentliche Räume, publikumsorientierte Nutzungen und ein diversifiziertes Wohnraumangebot auszeichnen. Die Grundlage für eine qualitative und abgestimmte Zentrumsentwicklung bildet insbesondere der behördenverbindliche regionale Sachplan Zentrumsentwicklung Mutschellen.
Der Gemeinderat hat dazu für die Kernzone «Welschloh» einen Entwicklungsrichtplan (ERP) erarbeitet. Der Entwicklungsrichtplan (ERP) «Kernzone Welschloh» bezweckt die Sicherstellung einer koordinierten und qualitativen Entwicklung von Wohnraum sowie publikumsorientierter Nutzung im Planungsgebiet.
Vorgängig der behördenverbindlichen Festlegung dieses Planungsinstruments, wird ein Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Die Mitwirkung dauert 30 Tage vom 22. Mai bis 20. Juni 2023. Anlässlich einer öffentlichen Informationsveranstaltung am Donnerstag, 25. Mai 2023 um 19.00 Uhr im Probelokal Berikerhus, 1. Stock, wird der Entwicklungsrichtplan vorgestellt und erklärt.
Interessierte Personen sind herzlich dazu eingeladen.
Publikation:
Verwaltung an Pfingsten geschlossen
Am Pfingstmontag, 29. Mai 2023 bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Der Pikettdienst bei einem Todesfall ist unter der Nummer 056 649 39 39 geregelt. Ab Dienstag, 30. Mai 2023, ist die Gemeindeverwaltung wieder während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten erreichbar.
Publikation:
Verwaltung an Auffahrt geschlossen
An Auffahrt, 18. Mai 2023 sowie am Freitag, 19. Mai 2023 bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Am Mittwoch, 17. Mai 2023 schliesst die Gemeindeverwaltung bereits um 15.30 Uhr. In der Woche nach Auffahrt ist die Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Öffnungszeiten erreichbar. Der Pikettdienst bei einem Todesfall ist unter der Nummer 056 649 39 39 geregelt. Die Gemeinde Berikon dankt für das Verständnis.
Publikation:
Drohnenaufnahmen Raum Mutschellen
Im Raum Mutschellen ist ein regionales Verkehrsmanagement vorgesehen. Mittels Drohnenaufnahme sollen Rückstauerhebungen, zur Veranschaulichung der Problemsituation, gemacht werden. Der Perimeter der Aufnahmen fokusiert sich auf die Rückstaulängen beim Knoten Mutschellen und Kreisel Mattenhof.
Die Aufnahmen finden voraussichtlich am Dienstag, 9. Mai 2023 und am Mittwoch 10. Mai 2023 statt. Die Drohnenflüge finden am Morgen zwischen 06:30 und 08:30 und abends zwischen 16:30 und 18:30 statt. Ob die Erhebungen an diesen Tagen tatsächlich durchgeführt werden, kann erst kurzfristig, bei Vorliegen eines verlässlichen Wetterberichtes bestimmt werden. Falls aufgrund der Wetterbedingungen einer dieser Termine nicht möglich ist, werden Ersatztermine in den darauffolgenden Wochen bestimmt und bekannt gegeben.
Die Drohenflüge werden von der Firma B+S AG, Ingenieure und Planer, Zürich, durchgeführt. Die Firma verfügt über die nötigen Bewilligungen und Konzessionen.
Publikation:
Ersatzwahl Abgeordnete/r Gemeindeverband Regionales Sport-, Freizeit- und Begegnungszentrum Burkertsmatt für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022-2025; Anmeldeverfahren
Nach der Demission von Stefan Bieri als Abgeordneter Gemeindeverband Regionales Sport-, Freizeit- und Begegnungszentrum Burkertsmatt ist eine Ersatzwahl vorzunehmen. Die Ersatzwahl wurde auf den 18. Juni 2023 festgelegt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindeverwaltung bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag (d.h. bis Freitag, 5. Mai 2023, 12.00 Uhr), einzureichen. – Das erforderliche Formular kann bei der Abteilung Zentrale Dienste der Gemeinde Berikon bezogen werden. Zudem können die Formulare unter www.berikon.ch heruntergeladen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Publikation:
1. Mai 2023 „Tag der Arbeit“ – Gemeindeverwaltung geschlossen
Am Montag, 1. Mai 2023, bleibt die Gemeindeverwaltung Berikon geschlossen. Ab Dienstag, 2. Mai 2023, stehen die Abteilungen der Gemeindeverwaltung wieder zu den normalen Öffnungszeiten zur Verfügung. Der Pikettdienst ist bei einem Todesfall unter der Nummer 056 649 39 39 geregelt. Die Gemeinde Berikon dankt für das Verständnis und wünscht allen einen schönen 1. Mai.
Publikation:
Seniorennachmittag am 11. Mai 2023
Am Donnerstag, 11. Mai 2023, 14:00 Uhr, findet der Seniorennachmittag der Arbeitsgruppe für Altersfragen mit Dr. tehol. Heinz Rüegger MAE in der Aula in Oberwil-Lieli statt.
Publikation:
Arbeiten entlang der Primarschule
Momentan werden die Betonplatten beim Boulevard entlang der Primarschule Berikon entfernt.
Bei allfälligen Fragen können Sie sich bei der Abteilung Planung und Bau (056 649 39 20 / planungundbau@berikon.ch) melden.
Publikation:
Neuer Termin Seniorenausflug
Der Seniorenausflug der Gemeinde Berikon findet neu am Freitag, 15. September 2023 statt. Der Gemeinderat Berikon freut sich darauf, möglichst viele Seniorinnen und Senioren an diesem Anlass begrüssen zu dürfen. Merken Sie sich diesen Termin gerne heute schon vor. Die Einladung zum Anlass erfolgt im Sommer 2023.
Die Gemeinderäte Berikon, Oberwil-Lieli, Rudolfstetten-Friedlisberg und Widen (Verbandsgemeinderäte Kreisschule Mutschellen, KSM) haben an ihren Sitzungen vom 20. März 2023 (Rudolfstetten-Friedlisberg, Oberwil-Lieli und Widen) und 3. April 2023 (Berikon) die Jahresrechnung 2022, gemäss Art. 16 Abs. 2 lit. c) der Satzungen, genehmigt.
Gegen diesen Beschluss kann, gemäss §77a Abs. 1 lit. a) und Abs. 3 des Gemeindegesetzes das Referendum ergriffen werden. 5 % der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden beziehungsweise 1'500 Stimmberechtigte, können innert 60 Tagen verlangen, dass der Beschluss der Volksabstimmung (Urnenabstimmung) unterstellt wird. Die detaillierten Budgetunterlagen sowie die Publikation der Veröffentlichung können auf der Homepage der KSM sowie untenstehend eingesehen werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 6. Juni 2023
Publikation:
Bauprojekt Nr. 24/2021 ohne Profilierung
Bauherrschaft
Hubschmid Real Estate Invest AG, Landstrasse 24, 5524 Nesselnbach
Bauobjekt
EFH und MFH Projektänderungen
Bauplatz
Alte Bremgartenstrasse 20 und 20A, Parzellen Nr. 1481 und 143
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 27. März bis 25. April 2023 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Publikation:
Rechnungsabschluss 2022 Einwohnergemeinde
Das vergangene Jahr konnte die Einwohnergemeinde Berikon mit einem erfreulichen Gesamtergebnis ab-schliessen. Was sich bereits mit dem guten Steuerabschluss 2022 (Gesamtsteuerertrag plus CHF 432‘500 gegenüber den Budgetzahlen) angekündigt hatte, wiederspiegelt sich nun auch in der Jahresrechnung. Zusammen mit den Minderausgaben im betrieblichen Aufwand wurde ein besseres Jahresergebnis erzielt als erwartet. Der Ertragsüberschuss beträgt CHF 3‘371‘400, budgetiert waren CHF 2‘551‘150.
Erfolgsrechnung
Gegenüber dem Budget schliesst die Jahresrechnung erfreulicherweise deutlich besser ab. Dem gegenüber den Voranschlagszahlen tieferen betrieblichen Aufwand (- CHF 353‘275) steht der höhere betriebliche Er-trag (+ CHF 481‘416) gegenüber. Das viel bessere Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit (+ CHF 834‘691) ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen:
Auf der Aufwandseite entstanden Minderausgaben beim Personalaufwand (- CHF 83'293), beim Sach- und übrigen Betriebsaufwand (- CHF 208'079) sowie beim Transferaufwand (- CHF 65'714). Wie bereits in den vergangenen Jahren wurde mit dem verfügbaren Geld haushälterisch umgegangen und die vom Gemein-derat verlangte Budgetdisziplin wurde umgesetzt.
Auf der Ertragsseite entstanden Mehreinnahmen beim Fiskalertrag (+ CHF 399’531) sowie bei den Entgel-ten (+ CHF 143'171). Geringere Einnahmen waren bei den Transfererträgen (- CHF 60'070) zu verzeichnen.
Das Ergebnis der Finanzierung schloss um CHF 14'459 schlechter ab als budgetiert.
Das operative Ergebnis von CHF 2’717‘481 fiel durch den geringeren betrieblichen Aufwand und die höhe-ren betrieblichen Erträge insgesamt CHF 820‘231 besser aus als erwartet.
Die Abschreibungsmehraufwendungen auf Grund der Umstellung der Buchhaltung auf das Harmonisierte Rechnungsmodell 2 (HRM2) konnten auch im Jahre 2022 der Aufwertungsreserve „übrige Anlagen“ belas-tet werden, was einem ausserordentlichen Ertrag entspricht und damit das Gesamtergebnis der Erfolgs-rechnung entlastet. Diese Entnahme erfuhr ab dem Jahr 2019 eine prozentuale, lineare Kürzung auf Grund der durchschnittlichen Restnutzungsdauer der Anlagen und betrug noch CHF 653‘935.
Die Jahresrechnung 2022 weist mit einem Steuerfuss von 89 % einen Ertragsüberschuss von CHF 3’371‘416 auf. Ohne die buchmässigen Marktwertanpassungen der Liegenschaften des Finanzvermögens (Bauland-grundstücke) im Betrage von CHF 3'439'299 (Bestandteil des Finanzertrags), welche jeweils zu Beginn einer neuen Amtsperiode gemacht werden müssen, würde das Gesamtergebnis mit - CHF 67'883 negativ ausfal-len. Das relevante Eigenkapital stieg mit dem Rechnungsabschluss 2022 sowie der Entnahme aus der Auf-wertungsreserve von rund 68,380 Mio. Franken auf rund 71,097 Mio. Franken. Das Nettovermögen stieg von 14,647 Mio. Franken auf 18,249 Mio. Franken.
Spezialfinanzierungen
Beim Wasserwerk resultiert ein Ertragsüberschuss von CHF 69‘270 (Budget Aufwandüberschuss CHF 70‘400) sowie ein Finanzierungsüberschuss von CHF 174‘893 (Budget CHF 189‘300). Das Nettovermö-gen beträgt neu CHF 1‘494‘640 (2021 = CHF 1‘319‘747).
Die Abwasserbeseitigung schliesst die Rechnung 2022 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 186‘031 (Budget CHF 275‘600) ab. Der Finanzierungsfehlbetrag beträgt CHF 328‘810 (Budget CHF 196‘300). Das Nettovermögen beträgt neu CHF 5‘839‘537 (2021 = CHF 6‘168‘347).
Die Spezialfinanzierung Abfallwirtschaft erzielte einen Ertragsüberschuss von CHF 36‘610 (Budget CHF 37‘800) sowie einen Finanzierungsüberschuss von CHF 59‘518 (Budget CHF 60‘700). Das Nettovermö-gen beträgt neu CHF 482‘882 (2021 = CHF 423‘364).
Das Elektrizitätswerk schliesst das Rechnungsjahr 2022 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 147‘497 (Budget CHF 17‘500) ab. Der Finanzierungsfehlbetrag beträgt CHF 367‘394 (Budget CHF 299‘200). Das Net-tovermögen beträgt neu CHF 3‘254‘380 (2021 = CHF 3‘621‘774).
Trotz zum Teil erzielten Aufwandüberschüssen und Finanzierungsfehlbeträgen resultieren bei allen Spezial-finanzierungen weiterhin Nettovermögen. So bestehen weiterhin finanzielle Reserven für bereits bewilligte oder geplante Projekte.
Rechnungsabschluss 2022 Ortsbürgergemeinde
Die Erfolgsrechnung der Ortsbürgergemeinde Berikon weist für das Jahr 2022 einen Ertragsüberschuss von CHF 687‘181 (Budget CHF 617‘500) aus. Davon entfallen CHF 529‘700 auf die buchmässigen Markt-wertanpassungen der Liegenschaften des Finanzvermögens (Baulandgrundstücke), welche jeweils zu Beginn einer neuen Amtsperiode gemacht werden müssen. Der Forstbetrieb Mutschellen weist einen Ertragsüber-schuss von CHF 192‘986 (Budget CHF 2‘100) aus. Der Anteil am Ertragsüberschuss des Forstbetriebes Mut-schellen beträgt für die Ortsbürgergemeinde Berikon CHF 58‘374.
Publikation:
Ersatzwahl Mitglied Steuerkommission für den Rest der Amtsperiode 2022-2025; Anmeldeverfahren
Nach der Demission von Stefan Bieri als Mitglied der Steuerkommission ist eine Ersatzwahl vorzunehmen. Die Ersatzwahl wurde auf den 18. Juni 2023 festgelegt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindeverwaltung bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag (d.h. bis Freitag, 5. Mai 2023, 12.00 Uhr), einzureichen. – Das erforderliche Formular kann bei der Abteilung Zentrale Dienste der Gemeinde Berikon bezogen werden. Zudem können die Formulare unter www.berikon.ch heruntergeladen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Publikation:
Ersatzwahl Mitglied Steuerkommission für den Rest der Amtsperiode 2022-2025; Anmeldeverfahren
Nach der Demission von Stefan Bieri als Mitglied der Steuerkommission ist eine Ersatzwahl vorzunehmen. Die Ersatzwahl wurde auf den 18. Juni 2023 festgelegt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindeverwaltung bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag (d.h. bis Freitag, 5. Mai 2023, 12.00 Uhr), einzureichen. – Das erforderliche Formular kann bei der Abteilung Zentrale Dienste der Gemeinde Berikon bezogen werden. Zudem können die Formulare unter www.berikon.ch heruntergeladen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Publikation:
Neuer Gemeinderat Stefan Bieri
Am Sonntag, 12. März 2023 wurde Stefan Bieri mit 412 Stimmen als Gemeinderat gewählt. Die Ressortverteilung hat am Montag, 13. März 2023 stattgefunden.
Der Gemeinderat und das Verwaltungsteam heissen Stefan Bieri herzlich willkommen.
Publikation:
Vorverschiebung Kehricht
Die Kehrichtentsorgung wurde aufgrund von Karfreitag auf Donnerstag, 6. April 2023 vorverschoben.
Folgende Personen haben bei der Gemeinde Berikon ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
Gesuchsteller:
Saberatzky Marco-Elias
2002, männlich, Deutschland
Bodenfeldstrasse 10
8965 Berikon
Gesuchsteller:
Saberatzky Marcel
2000, männlich, Deutschland
Bodenfeldstrasse 10
8965 Berikon
Gesuchsteller:
Krasniqi Blerim
1990, männlich, Kosovo
und seine Kinder:
Krasniqi Amina
2013, weiblich, Kosovo
Krasniqi Sahra
2015, weiblich, Kosovo
Krasniqi Soraya
2019, weiblich, Kosovo
Wohnadresse:
Bellikerstrasse 19
8965 Berikon
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
Publikation:
Kündigung Gemeindeschreiberin-Stv. Bianca Kemmner
Frau Bianca Kemmner hat ihre Stelle als Gemeindeschreiberin-Stv. per 31. Mai 2023 gekündigt, wird die Gemeindeverwaltung aber bereits Ende April verlassen und noch Ferien geniessen.
Der Gemeinderat und die Verwaltung bedauern diesen Entscheid sehr. Wir danken Bianca Kemmner für ihren hervorragenden Einsatz zu Gunsten der Gemeinde Berikon und wünschen Bianca Kemmner für ihre berufliche und private Zukunft alles Gute.
Ab Dienstag, 7. März 2023 findet die Grüngutabfuhr in Berikon wieder wöchentlich (jeweils am Dienstag) statt. Der Grüngutsammlung darf ausschliesslich rohes, organisches, verrottbares und abbaubares Material mitgegeben werden. Dieses wird in der Beriker Kompostieranlage Gunzenbühl zu hochwertigem Kompost und zu Gartenerde aufbereitet und in der Landwirtschaft und im Gartenbau wieder eingesetzt. Die wöchentlichen Abfuhren werden bis Ende November durchgeführt.
Publikation:
Geschwindigkeitsmessung in Berikon
Die Regionalpolizei Bremgarten hat Mitte Februar 2023 an der Oberwilerstrasse in Berikon während rund 2.5 Stunden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. 44 Fahrzeuge fuhren zu schnell. Die höchst gemessene Geschwindigkeit war 65 km/h, erlaubt sind 50 km/h.
Publikation:
Holzschlag am Rummelbach
Im Januar führte der Forstbetrieb Mutschellen Rodungsarbeiten entlang dem Rummelbach durch. Die Arbeiten wurden vom zuständigen Bachaufseher des Kantons angeordnet und begleitet. Das Freischneiden der Uferbestockung ist eine der Massnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Siedlungsgebiet.
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 13. Februar bis 14. März 2023 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Publikation:
Holzschlag: Einsatz Seilbahn in Unterlunkhofen und Berikon
In Berikon und Unterlunkhofen ist der Forstbetrieb Mutschellen aktuell an Vorbereitungsarbeiten für einen Holzschlag, in dem das Holz nicht wie üblich mit fahrenden Maschinen aus dem Wald genommen wird, sondern mit einer Seilbahn.
Die Böden im Gebiet, welches der Forstbetrieb Mutschellen bewirtschaftet, sind sehr nass. Das geschlagene Holz wird im Normalfall mit Maschinen auf Rückegassen zur Waldstrasse gebracht, um dort mit einem LKW zu den Holzverarbeitern gebracht zu werden. Diese Arbeiten werden, wenn möglich bei gefrorenem Boden ausgeführt, da einerseits die Maschinen sehr schwer sind, aber auch das zu transportierende Holz eine grosse Last hat. Leider hat sich die Situation in den letzten Jahren insofern verschlimmert, dass die Böden praktisch nie gefroren sind und wenn einmal ein paar Tage ideales Wetter wäre, müssen vor allem Holzschläge entlang von Waldränder ausgeführt werden, bei denen man über Wiesen fahren muss. Aus diesen Gründen hat sich der Forstbetrieb Mutschellen bereit erklärt, verschiedene Holzschlagsysteme auszuprobieren.
Einerseits wurde in Berikon bei einem vollmechanisierten Holzschlag die Maschinen mit Moorraupen ausgestattet um den Bodendruck möglichst zu minimieren.
Andererseits wird in Berikon und Unterlunkhofen je ein Holzschlag ausgeführt und das Holz mittels einer Seilbahn aus dem Wald geführt. Solche Systeme setzt man vor allem im Gebirge in unwegsamen Gelände ein. Diese Systeme werden im Mittelland nicht eingesetzt, weil die Kosten höher sind als die herkömmliche maschinelle Holzerei. Weiter ist die Installation einer solchen Holzseilbahn sehr aufwendig und es braucht einen starken Holzeingriff damit die Kosten des Erstellens der Bahn in einem Verhältnis zu den Holzerlösen bleibt.
Die Seilbahn wird voraussichtlich Mitte Februar aufgestellt, wenn die Holzereiarbeiten abgeschlossen sind. In dieser Zeit kann es zu Sperrungen des Fussweges im Wald von Lieli Richtung Waldhaus Berikon und in Unterlunkhofen im Wald Richtung Arni kommen. Wir bitten die Bevölkerung, die Absperrungen und die Anweisungen des Personals zu befolgen.
Die Arbeiten führt der Forstbetrieb Mutschellen mit der Seilbahnfirma Brülisauer Forstunternehmung AG aus. Unterstützt werden die Arbeiten durch die Abteilung Wald des Kantons Aargau. Um Aufschlüsse über den Einsatz solcher Holzseilbahnen im Flachland zu erhalten, begleitet die WSL (Wald, Schnee und Landschaft ) Birmensdorf und die Abteilung Wald die Arbeiten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Christoph Schmid: 078 768 54 66
Publikation:
Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 17. November 2022, welche dem fakultativen Referendum unterlagen, in Rechtskraft erwachsen. Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeinde wurden bereits an der Versammlung vom 14. November 2022 rechtskräftig gefasst.
Publikation:
Personelle Veränderungen bei der Gemeinde Berikon
Aufgrund der grossen Anzahl von Flüchtenden hat die Abteilung Soziale Dienste entschieden, per 1. Januar 2023 Frau Claudia Isenmann als Betreuerin Schutzsuchende und Asylsuchende anzustellen. Frau Isenmann unterstützt die Asylsuchenden bei verschiedenen Fragen und Anliegen.
Zur Entlastung der Verwaltung im Bereich Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung wurde per 1. Januar 2023 Frau Sandra Krättli angestellt. Sie ist vorwiegend für die Bewirtschaftung inkl. Vermietung der Liegenschaften der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde zuständig.
Per 1. Januar 2023 hat die bisherige Sachbearbeiterin der Zentralen Dienste Frau Selina Merz die Stelle als Leiterin Einwohnerdienste übernommen. Als neue Sachbearbeiterin Zentrale Dienste konnte per 1. Februar 2023 Frau Janine Jenni gewonnen werden.
Nach dem Weggang von Ronnie Cattaruzza per 31. Dezember 2022 konnte die Stelle als Stv. Leiter Bauamt per 1. Februar 2023 mit Herr Michel Gehrig besetzt werden.
Frau Cornelia Benz hat im November 2022 nach fast 19-jähriger Tätigkeit als Sachbearbeiterin Werke das Pensionsalter erreicht. Sie wird der Gemeinde Berikon aber noch eine Weile erhalten bleiben, stellt sie doch ihre Arbeitskraft und ihr grosses Wissen auch für die Einarbeitung der neuen Stelleninhaberin noch zur Verfügung. Wir danken Cornelia Benz für ihren nimmermüden Einsatz für die Gemeinde Berikon und wünschen ihr für den kommenden Lebensabschnitt jetzt schon alles Gute. Die Stelle als Sachbearbeiterin Werke konnte per 1. Februar 2023 mit Frau Cornelia Etterlin besetzt werden.
Gemeinderat und Verwaltung heissen die neuen Mitarbeitenden herzlich willkommen und wünschen ihnen viel Erfolg und Freude bei der Gemeinde Berikon.
Publikation:
Kündigung Gemeindeschreiberin Michelle Meier
Nach bald 15-jähriger Tätigkeit hat sich unsere Gemeindeschreiberin Michelle Meier entschieden, eine neue berufliche Herausforderung anzunehmen. Frau Meier hat ihre Stelle per 30. April 2023 gekündigt, wird aber das Gemeindehaus bereits Ende März verlassen und noch Ferien geniessen. Der Gemeinderat und die Verwaltung bedaueren diesen Entscheid sehr, hat sie sich doch in den letzten 15 Jahren mit viel Herzblut für die Belange der Gemeinde Berikon eingesetzt und viele Projekte umgesetzt. Wir danken Michelle Meier für ihren grossartigen und unermüdlichen Einsatz zu Gunsten der Gemeinde Berikon und wünschen ihr für ihre berufliche und private Zukunft von Herzen nur das Beste.
Gemeinderat und Verwaltungsteam
Publikation:
Öffentliche Auflage des Gestaltungsplans „Gubel“ Berikon
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe des Ge-staltungsplans „Gubel“ gemäss § 24 Abs. 1 Baugesetz, BauG öffentlich aufgelegt.
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 16. Januar bis 14. Februar 2023 im Gemeindehaus Berikon auf und können während den Bürozeiten eingesehen werden. Sämtliche Unter-lagen können auch auf der Gemeindehomepage www.berikon.ch eingesehen und heruntergeladen werden.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Ein-wendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Berikon, Bahnhofstrasse 69, 8965 Berikon, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans „Gubel“ wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Inte-resse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).
Publikation:
Genehmigung des Gestaltungsplan «In der Rüti»
Der Gemeinderat hat am 12. Dezember 2022 folgenden Beschluss gefasst:
Genehmigung des Gestaltungsplan «In der Rüti» mit folgenden Änderungen gegenüber der öffentlichen Auflage:
Sondernutzungsvorschriften
Art. 8 Abs. 2, Ergänzung (kursiv hervorgehoben); Baubereich für oberirdische Bauten C*, * Gemäss Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Berikon (§24 Abs. 1 BNO) wird das Attikageschoss nicht zur aGF ge-rechnet. Folglich sind die entsprechenden Attika-Flächen, welche in der Gemeinde Berikon liegen, in der max. aGF auch nicht enthalten.
Art. 8 Abs. 2; neu: In der ersten Etappe (Baubereich A, B und C) dürfen maximal 2/3 des zusätzlichen Spielraums an aGF (also 130 m2 von total 190 m2) genutzt werden.
Art. 12 Abs. 2, «Strassenraumgestaltung Bellikonerstrasse»; Ergänzung (kursiv hervorgehoben); Der Aussenraum entlang der Bellikonerstrasse hat dem Masterplan Freiraum Zentrum Mutschellen (vom 22.10.2021) und den Vorgaben zur «Grünen Zentrumsachse» zu entsprechen. Er ist mit einer Baumreihe zu gestalten. Wo möglich ist zwischen den Bäumen eine Bepflanzung (z.B.) Stauden anzulegen.
Art. 13 Abs. 2 wird ersatzlos gestrichen.
Art. 16 Abs. 2; Ergänzung (kursiv hervorgehoben): Die Befahrbarkeit für Notfallfahrzeuge und Müllabfuhr ist sicherzustellen. Die Durchfahrt für Privatfahrzeuge ist (bspw. Mittels Poller) zu unterbinden.
Art. 26 Abs. 3 wird ersatzlos gestrichen.
Diverse Präzisierungen und Begrifflichkeiten aufgrund der gesetzlichen Grundlagen sowie Datumsanpassungen.
Situationsplan
Im Bereich der Parzellen Nrn. 349, 354 und 4 wird die Strasse in der Rüti leicht nach Norden verbreitert und der Durchgang zur Kesslernmattstrasse auf 2.50 m erhöht. Dies vereinfacht die Zu- und Wegfahrt respektive Parkierungsmöglichkeit der dortigen Anwohnerschaft. Ab dieser Verbreiterung wird über die Parzellen Nrn. 2,3 und 4 ein Weg realisiert, der im Regelfall durch Fussgänger und Velofahrer genutzt wird und im Not- respektive Bedarfsfall aber auch durch Notfahrzeuge und die Müllabfuhr befahren werden kann. Die Durchfahrt für PKW’s wird verhindert (Fahrverbot, Poller oder ähnliches). Aufgrund dieser Verbreiterung wird der Baubereich C marginal redimensioniert.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckba-ren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt (Montag, 16. Januar 2023) bei der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Beschwerde führen.
Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berech-tigt Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Entscheid nicht mehr anfechten
(§ 4 Abs. 2 BauG).
Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist
a) aufzuzeigen, wie die Rechtsabteilung entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegneri-schen Anwaltskosten zu bezahlen. Die Beschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Be-schwerdefrist auf der Gemeindeverwaltung, Abteilung Zentrale Dienste, eingesehen werden.
Mit der Genehmigung des Gestaltungsplanes «In der Rüti» wird für die im Plan festgelegten, im öffentli-chen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 Baugesetz, BauG).
Publikation:
Geschwindigkeitsmessungen in Berikon
Die Regionalpolizei Bremgarten hat Mitte bis Ende Dezember 2022 an der Bahnhofstrasse in Berikon in Richtung Oberwil-Lieli während sechs Tagen Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. 140 Fahrzeuge fuhren zu schnell. Die höchst gemessene Geschwindigkeit war 64 km/h, erlaubt sind 50 km/h.
Die Regionalpolizei Bremgarten hat Mitte bis Ende Dezember 2022 an der Bahnhofstrasse in Berikon in Richtung Mutschellen während sechs Tagen Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. 45 Fahrzeuge fuhren zu schnell. Die höchst gemessene Geschwindigkeit war 73 km/h, erlaubt sind 50 km/h.
Die Regionalpolizei Bremgarten hat Anfang Januar 2023 an der Alten Bremgartenstrasse in Berikon während 2.5 Stunden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. 15 Fahrzeuge fuhren zu schnell. Die höchst gemessene Geschwindigkeit war 41 km/h, erlaubt sind 30 km/h.
Publikation:
Neue Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Berikon
Durch das stetig zunehmende Onlinedienst-Angebot sowie die vermehrte Abwicklung von Kundenanliegen via E-Mail hat der Gemeinderat Berikon entschieden, die Schalter- und Telefon-Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung per 1. Februar 2023 anzupassen. Neu bleiben die Schalter und Telefone am Dienstagnachmittag und Donnerstagnachmittag geschlossen.
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten können telefonisch bei der jeweiligen Abteilung direkt vereinbart werden.
Ab 1. Februar 2023 gelten folgende Öffnungszeiten für die Büros der Gemeindeverwaltung:
Publikation:
Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025; Anmeldeverfahren
Nach der Demission von Thomas Trüb als Mitglied des Gemeinderates Berikon ist eine Ersatzwahl vorzunehmen. Die Ersatzwahl wurde auf den 12. März 2023 festgelegt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindeverwaltung bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag (d.h. bis Freitag, 27. Januar 2023, 12.00 Uhr), einzureichen. – Das erforderliche Formular kann bei der Abteilung Zentrale Dienste der Gemeinde Berikon bezogen werden. Zudem können die Formulare unter www.berikon.ch heruntergeladen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Gemeinderat Thomas Trüb hat aus gesundheitlichen Gründen entschieden, das Gesuch um sofortige Demission als Mitglied des Gemeinderates Berikon einzureichen. Dem Gesuch wurde von der Gemeindeabteilung des Kantons Aargau per sofort stattgegeben.
Wir danken Thomas Trüb an dieser Stelle für seinen grossartigen Einsatz zu Gunsten der Gemeinde Berikon und wünschen ihm weiterhin gute Besserung und für die Zukunft alles Gute.
Die Ersatzwahl für das Amt als Mitglied des Gemeinderates wird am 12. März 2023 erfolgen.
Publikation:
Gratulation an Melanie Hasler
Der Gemeinderat gratuliert Melanie Hasler herzlich zum zweiten Weltcup-Podestplatz im Zweierbob im kanadischen Whistler. Der Gemeinderat ist stolz darauf, dass eine so talentierte Beriker Bobfahrerin dieses Glanzresultat gelungen ist. Wir wünschen Melanie Hasler weiterhin viel Freude, Glück und Erfolg beim Bobfahren.
Melanie Hasler ist nominiert als "Freiämter Sportler des Jahres". Unter www.bbawa.ch/sportler oder per Coupon können Sie Ihrem Lieblingssportler Ihre Stimme geben.
Publikation:
Rechtskraft Beschluss Budget KSM 2023
Die Gemeinderäte Berikon, Oberwil-Lieli, Rudolfstetten-Friedlisberg und Widen (Ver-bandsgemeinderäte der Kreisschule Mutschellen, KSM) haben an ihren Sitzungen vom 29. August 2022 (Berikon, Rudolfstetten-Friedlisberg und Widen) und am 12.September 2022 (Oberwil-Lieli) das Budget 2023 gemäss Art. 16 Abs. 2 lit. c) der Satzungen der Kreisschule Mutschellen, genehmigt. Die Publikation des Beschlusses erfolgte am 3. Oktober 2022.
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist (am 1. Dezember 2022) ist der Beschluss der Verbandsgemeinderäte in Rechtskraft erwachsen.
Publikation:
Publikation der Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 14. November 2022 und der Einwohnergemeindeversammlung vom 17. November 2022 veröffentlicht.
Einwohnergemeindeversammlung vom 17. November 2022
Genehmigung Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. Juni 2022
Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Engel Julian Philipp, geb. 30.11.1982 und Engel Silvia Anna Hedwig, geb. 04.03.1985 mit Engel Jonas, geb. 18.02.2015 und Engel Paula, geb. 09.08.2017, Staatsangehörige von Deutschland
Genehmigung Verpflichtungskredit von brutto CHF 280'000, inkl. MwSt., Kostengenauigkeit +/- 15 %, zuzüglich teuerungsbedingte Mehrkosten, für die Instandsetzung und Werterhaltung der Strassenbeleuchtung
Rückweisung Verpflichtungskredit von brutto CHF 1'000’000, inkl. MwSt., Kostengenauigkeit +/- 15 %, zuzüglich teuerungsbedingte Mehrkosten, für den Ersatz der Wasserzähler
Genehmigung Verpflichtungskredit von brutto CHF 620'000, inkl. MwSt., Kostengenauigkeit +/- 10 %, zuzüglich teuerungsbedingte Mehrkosten, für den Werkleitungs- und Belagsersatz in der Marrengasse
Genehmigung Planungskredit von brutto CHF 350'000.00, inkl. MwSt., zuzüglich Teuerung, für die Arealentwicklung Bahnhofgebiet Berikon
Genehmigung Verpflichtungskredit von brutto CHF 230'000, inkl. MwSt., Kostengenauigkeit +/- 15 %, zuzüglich teuerungsbedingte Mehrkosten, für die Ausrüstung der Schulzimmer mit digitalen Wandtafeln
Genehmigung Verpflichtungskredit von brutto CHF 170'000, inkl. MwSt., zuzüglich Teuerung, für die Erneuerung und Erweiterung der Fahrrad- und Kickboardabstellplätze bei der Primarschule Berikon
Genehmigung Verpflichtungskredit von brutto CHF 710'000, inkl. MwSt., Preisstand Juni 2022 (Anteil Gemeinde Berikon mit Kostenteiler per 31.03.2022 CHF 212‘645) für die Umsetzung des ICT-Konzepts der Kreisschule Mutschellen (KSM) mit Anschaffung von Hardware und Bezug von IT-Dienstleistungen
Genehmigung Verpflichtungskredit von brutto CHF 218’000, inkl. MwSt., zuzüglich Teuerung, für die Anschaffung eines Atemschutzfahrzeuges (Ersatzbeschaffung für leichtes Pikettfahrzeug) für die Feuerwehr Mutschellen (Anteil Gemeinde Berikon brutto CHF 121'700 inkl. MwSt.)
Genehmigung Budget 2023 der Einwohnergemeinde Berikon mit einem Steuerfuss von 89 %
Ortsbürgergemeindeversammlung vom 14. November 2022
Genehmigung Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 20. Juni 2022
Genehmigung Budget 2023 der Ortsbürgergemeinde Berikon
Sämtliche Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung wurden rechtskräftig gefasst.
Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung, ausser das Traktandum 2, unterliegen dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von einem Zehntel der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. Zur Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Abteilung Zentrale Dienste eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Abteilung Zentrale Dienste zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.
Zu Traktandum 4 wurde ein Rückweisungsantrag gestellt. Dieser wurde angenommen.
Ablauf der Referendumsfrist: 3. Januar 2023
Publikation:
Klausurtagung
Die halbtägige Klausurtagung des Gemeinderates und den Abteilungsleitenden hat am 21. November 2022 im Restaurant Linde, Fislisbach, stattgefunden. Mit Unterstützung der game solution ag fand ein spannender Workshop mit guten Diskussionen zum Thema Feedback, Kommunikation, Vertrauen statt. Zudem wurden die bestehenden Legislaturziele inkl. Zeitachse überprüft. Am Abend wurde der interessante und intensive Nachmittag durch ein gemütliches Beisammensein bei einem feinen Essen abgerundet.
Publikation:
Digitaler Ortsplan
Auf der Homepage der Gemeinde Berikon ist ab sofort der digitale Ortsplan aufgeschaltet. Er bietet eine Vielzahl von wertvollen Informationen welche schnell und übersichtlich abrufbar sind. Die interaktiven Funktionen ermöglichen eine individuelle Nutzung und sind benutzerfreundlich in der Anwendung.
Publikation:
Dienstleistungen Notfallversorgung
Aufgrund des Hausarztmangels verfügen immer mehr Einwohner des Kantons Aargau über keinen persönlichen Hausarzt mehr. Das Bevölkerungswachstum, die fehlenden Hausärzte und weitere gesellschaftliche Entwicklungen wie eine verringerte Gesundheitskompetenz oder die Verunsicherung durch verschiedenste Informationen im Internet sind Gründe, weshalb immer mehr Menschen im Kanton Aargau sich auch bei harmlosen Beschwerden zuerst an die Notaufnahmen der Spitäler wenden.
Deshalb bietet der Aargauische Ärzteverband zwei Notfallversogung-Dienstleistungen mit kompetenter Erstberatung.
Beide Beratungsangebote tragen dazu bei, die überlasteten Notfallstationen im Kanton zu entlasten.
Die Nutzer dieser Angebote erhalten eine Handlungsempfehlung, wie dringlich die gesundheitlichen Beschwerden einzustufen sind und was als nächstes zu unternehmen ist.
Publikation:
Digitaler Ortsplan
Der digitale Ortsplan bietet eine Vielzahl von wertvollen Informationen welche schnell und übersichtlich abrufbar sind.
Die interaktiven Funktionen ermöglichen eine individuelle Nutzung und sind benutzerfreundlich in der Anwendung.
Im Rahmen der Volltruppenübung PILUM 22 der Schweizer Armee können in den nächsten Tagen gepanzerte Fahrzeuge durch Berikon fahren.
Die Armee bittet für die dadurch entstehenden Lärmemissionen um Verständnis.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Nummer 0800 0800 085 oder per Mail: pilum11@vtg.admin.ch
Publikation:
Verbandsübung Armee am 22. bis 29. November 2022
Die Armee führt vom 22. bis 29. November 2022 eine grosse Übung durch (Verbandsübung "PILUM 22"). Davon kann der Waffenplatz Zürich-Reppischtal und dessen Umgebung betroffen sein. Für die Bevölkerung steht für die Dauer der Übung eine Hotline (0800 0800 85) und eine Mail-Adresse (pilum11@vtg.admin.ch) zur Verfügung. Über grössere Verschiebungen gepanzeter Fahrzeuge wird über die regionalen Medien und den Verkehrsinformationsdienst Viasuisse informiert. Landschäden werden grundsätzlich entschädigt.
Publikation:
Neue Leiterin Einwohnerdienste bei der Gemeindeverwaltung Berikon
Frau Alisha Schaufelberger, Leiterin Einwohnerdienste der Gemeinde Berikon, wird die Gemeindeverwaltung per Ende Dezember 2022 verlassen um eine neue Herausforderung anzunehmen. Per 1. Januar 2023 wird Frau Selina Merz die Leitung Einwohnerdienste der Gemeinde Berikon übernehmen und somit die Nachfolge von Frau Schaufelberger antreten.
Der Gemeinderat und das Verwaltungsteam wünschen Alisha Schaufelberger für ihre private und berufliche Zukunft alles Gute und viel Erfolg und wünschen Selina Merz bei ihrer neuen Aufgabe viel Freude.
Publikation:
Abwesenheit Gemeinderat Thomas Trüb
Aus gesundheitlichen Gründen wird Gemeinderat Thomas Trüb für längere Zeit abwesend sein. Seine Aufgaben und Pendenzen wurden bereits verteilt. Sämtliche Anfragen im Zusammenhang mit seinem Ressort sind an gemeinderat@berikon.ch zu richten.
Gemeinderat und Verwaltung wünschen unserem Gemeinderatsmitglied von Herzen weiterhin gute Besserung und eine schnelle Genesung.
Publikation:
Abwesenheit Gemeinderat Thomas Trüb
Gemeinderat Thomas Trüb erlitt im September 2022 einen Schlaganfall, welcher ihn zwingt längere Zeit im Spital und nun in der Rehaklinik auszuharren. Thomas Trüb kämpft sich erfolgreich zurück ins Leben und ist auf dem guten Weg der Besserung. Seine Genesung bedarf noch einiger Zeit und Geduld, aber wir freuen uns darüber, dass es ihm heute schon wieder so gut geht. Wir wünschen unserem Gemeinderat weiterhin eine gute und schnelle Genesung und viel Energie auf diesem Weg.
Publikation:
Eisfeld Burkertsmatt eröffnet
Keinen Strom braucht es für das Eisfeld auf der Burkertsmatt, das seit Ende Oktober wieder in Betrieb ist. Das 600 Quadratmeter grosse Feld besteht aus Kunststoffplatten, auf denen man genüsslich herumkurven, Hockey spielen und Eisstock schiessen kann. Ein Vergnügen für Klein und Gross. Völlig gratis. Bezahlen muss, wer Schlittschuhe mietet oder die eigenen Schlittschuhe schleifen lässt. Vermietung und Schleifservice sind am Mittwoch, Samstag und Sonntag jeweils von 13.30 bis 17.30 Uhr offen. Der Container befindet sich direkt neben dem Eisfeld. Hier gibt es auch kalte und warme Getränke sowie kleine Snacks. In einem zweiten Container kann man die Schlittschuhe im Trockenen anziehen. Auch eine Toilettenkabine ist vorhanden.
Bis 26. Februar 2023 ist das Eisfeld täglich ab 11 Uhr frei zugänglich. Von Montag bis Samstag ist bis 21 Uhr offen, am Sonntag bis 20 Uhr. Für die Betreuung der Eisbahn mit Schlittschuhservice und Kiosk ist Eismeister Rolf Hüsser mit seinem Team zuständig – zuverlässig wie seit Jahren schon.
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
Gemeinderat Berikon
Parzelle Nr. 629; Käserei- und Wohngenossenschaft Berikon; öffentliches Fusswegrecht;
- Signalisation «kein Winterdienst»
Einsprachen
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit amtlicher Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau vom 4. November 2022 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Publikation:
Aufruf freie Wohnungen
Aufgrund der Prognosen des Staatssekretariats für Migration (SEM) und aufgrund der Entwicklungen in der Ukraine werden die Gemeinden weiterhin gefordert, die nötigen Unterkünfte bereitzustellen.
Die Gemeinde bittet die Bevölkerung um Mitteilung über freie und verfügbare Wohnungen, Zimmer, Studios in Berikon an die Sozialen Dienste 056 649 39 10 oder soziales@berikon.ch.
Publikation:
Gesuch um ordentliche Einbürgerung
Folgende Personen haben bei der Gemeinde Berikon ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
Vlasovs Max
2022, männlich, Lettland
Gartenweg 11
8965 Berikon
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
Publikation:
Allerheiligen
Am Dienstag, 1. November 2022 ist der Feiertag Allerheiligen. Es wird daran erinnert, dass an diesem Feiertag in Berikon das Arbeiten sowie Tätigkeiten mit lärmigen Geräten untersagt ist.
Publikation:
Reglement über die Videoüberwachung
Der Gemeinderat Berikon hat anlässlich seiner Sitzung vom 13. Juni 2022, gestützt auf § 37 Abs. 2 lit. f des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz, GG), das Reglement über die Videoüberwachung der Gemeinde Berikon erlassen.
Der Gemeinderatsbeschluss sowie das dazugehörige Reglement zur Videoüberwachung vom 13. Juni 2022 inkl. Anhang 1 und 2, Situationspläne und Bewilligung der Beauftragte für Öffentlichkeit und Datenschutz vom 13. September 2022, wird im Sinne von § 105 Abs. 1 des Gemeindegesetzes i.V.m. § 27 Abs. 3 Verwaltungsrechtspflegegesetz auf der Abteilung Zentrale Dienste während der Öffnungszeiten zur Einsicht aufgelegt.
Gegen diesen Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit amtlicher Publikation schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau, erhoben werden. Diese ist schriftlich bei der Beschwerdeinstanz einzureichen und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss ist anzugeben. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Der Gemeinderat Berikon hat anlässlich seiner Sitzung vom 13. Juni 2022, gestützt auf § 37 Abs. 2 lit. f des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz, GG), das Reglement über die Videoüberwachung der Gemeinde Berikon erlassen.
Das Reglement kann auf der Webseite der Gemeinde Berikon www.berikon.ch eingesehen oder am Schalter der Zentralen Dienste bezogen werden.
Der Gemeinderatsbeschluss sowie das dazugehörige Reglement zur Videoüberwachung vom 13. Juni 2022 inkl. Anhang 1 und 2, Situationspläne und Bewilligung der Beauftragte für Öffentlichkeit und Datenschutz vom 13. September 2022, wird im Sinne von § 105 Abs. 1 des Gemeindegesetzes i.V.m. § 27 Abs. 3 Verwal-tungsrechtspflegegesetz auf der Abteilung Zentrale Dienste während der Öffnungszeiten zur Einsicht aufgelegt.
Gegen diesen Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit amtlicher Publikation schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau, erhoben werden. Diese ist schriftlich bei der Beschwerdeinstanz einzureichen und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss ist anzugeben. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Publikation:
Gestaltungsplan «Dorfgarten Riedacher»
Anlässlich der Sitzung vom 8. August 2022 hat der Gemeinderat den Gestaltungsplan «Dorfgarten Riedacher» mit Änderungen und Anpassungen genehmigt.
Während der öffentlichen Auflage wurden beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt Beschwerden gegen den Entscheid eingereicht. Zurzeit läuft die Vernehmlassung dazu. Entsprechend muss mit der Rechtskraft des Planungswerkes noch zugewartet werden.
Publikation:
Vandalismus in Berikon / die Gemeinde bittet um Hinweise auf die Verursacher
Leider kommt es in letzter Zeit in Berikon immer häufiger zu Fällen von Vandalismus. Die Kosten der Putz- und Reparaturarbeiten werden von den Steuerzahlenden getragen, sollte die unbekannte Täterschaft nicht zur Rechenschaft gezogen werden können.
Die Vorfälle wurden bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Gelingt es der Polizei die Täter zu ermitteln, werden die Kosten der Reparatur oder des Entfernens von Sprayereien und Schadenersatzansprüche von den Tätern eingefordert.
Sollten Sie Hinweise zu der Täterschaft machen können, bitten wir Sie, sich an die Gemeindekanzlei, Telefon 056 649 39 30, oder E-Mail gemeinde@berikon.ch oder an den Leiter Hausdienst, André Koller, Telefon 056 649 91 58, oder E-Mail hausdienst@primarschule-berikon.ch zu wenden. Hinweise werden vertraulich behandelt und für konkrete Informationen, welche zur Ermittlung einer Täterschaft führen, hat der Gemeinderat eine Belohnung von CHF 300.00 ausgesetzt.
Die Bevölkerung wird gebeten, künftiger Vandalismus direkt an die Regional- oder Kantonspolizei zu melden. Der Gemeinderat dankt für die Mithilfe im Voraus.
Publikation:
Fröhlich das Tanzbein schwingen
Im Bürgisserhus in Berikon können Tanzbegeisterte jeden Mittwoch von 09:00 Uhr – 10:30 Uhr zusammen zu internationaler Musik tanzen. Es braucht keinen Tanzpartner, alle tanzen gemeinsam und trainieren die Koordination und das Gleichgewicht. Die aktive Seniorengruppe der Pro Senectute freut sich auf neue Teilnehmende.
Eine Schnupperlektion ist selbstverständlich kostenlos. Nähere Auskunft erhalten Sie bei der Tanzleiterin Monika Hofer (056 634 20 44) oder bei der Beratungsstelle Pro Senectute in Wohlen (056 622 75 12, bremgarten@ag.prosenectute.ch).
Publikation:
Internationales Tanzen in Berikon
Fröhlich das Tanzbein schwingen
Im Bürgisserhus in Berikon können Tanzbegeisterte jeden Mittwoch von 09:00 Uhr – 10:30 Uhr zusammen zu internationaler Musik tanzen. Es braucht keinen Tanzpartner, alle tanzen gemeinsam und trainieren die Koordination und das Gleichgewicht. Die aktive Seniorengruppe der Pro Senectute freut sich auf neue Teilnehmende.
Eine Schnupperlektion ist selbstverständlich kostenlos. Nähere Auskunft erhalten Sie bei der Tanzleiterin Monika Hofer (056 634 20 44) oder bei der Beratungsstelle Pro Senectute in Wohlen (056 622 75 12, bremgarten@ag.prosenectute.ch).
Der Bundesrat unterbreitet am 25. September 2022 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung:
Vorlage 1: Volksinitiative vom 17. September 2019 "Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)"
Vorlage 2: Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2021 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
Vorlage 3: Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (AHV 21)
Vorlage 4: Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG) (Stärkung des Fremdkapitalmarkts)
Der Regierungsrat unterbreitet am 25. September 2022 die folgende Vorlage zur Abstimmung:
Vorlage 5: Verfassung des Kantons Aargau (Vertretungsregelung für Parlamentsmitglieder); Änderung vom 18. Januar 2022
Publikation:
Empfehlungen zum Energie sparen
Energie ist knapp - Verschwenden wir sie nicht.
Die aktuelle europapolitische Lage führt zu einer Verknappung von Ressourcen, wovon auch der Energiesektor betroffen ist.
Wie Sie wissen, steigen die Energiepreise deshalb gerade stark an. Damit Sie so viel Energie – und somit auch Kosten – wie möglich sparen können, hat der Bund eine Liste mit Massnahmen zusammengestellt, die Ihnen dabei helfen. Nicht erst im Winter, sondern schon heute.
Bereits mit relativ einfachen Handlungen lässt sich viel erreichen. Die wichtigsten Sparempfehlungen finden Sie in den unten angefügten Flyern.
Auf der Website nicht-verschwenden.ch erfahren Sie noch mehr darüber, wie und wo sich am meisten Energie und Energiekosten sparen lassen. Dies ist natürlich nicht nur in der aktuellen Situation, sondern auch ganz grundsätzlich sehr nützlich. Weiter finden Sie auf der Website Antworten auf alle häufigen Fragen zum Thema.
Im Kanton Aargau gilt die Gefahrenstufe 2: Es besteht eine mässige Waldbrandgefahr. Beim Feuern im Wald sind die üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.
Publikation:
Verlängerungsbewilligung Oktoberfest am 24. September 2022– Höllbündtenverein
Der Gemeinderat hat dem Höllbündtenverein folgende Verlängerungsbewilligung für das Oktoberfest am 24. September 2022 erteilt:
Samstag, 24. September 2022 bis Sonntag, 25. September 2022 bis 04.00 Uhr, Schützenhaus Berikon
Publikation:
SVA-Zweigstelle
Die SVA-Zweigstelle ist ab 1. September 2022 bei der Abteilung Soziale Dienste integriert. Weitere Informationen betreffend Sozialversicherungen finden Sie unter www.sva-ag.ch.
Publikation:
Beriker Seniorenausflug 2022
Am Donnerstag, 1. September 2022, nahmen 164 Seniorinnen und Senioren mit 7 Begleitpersonen am diesjährigen Seniorenausflug teil. Um 10 Uhr starteten drei Reisecars Richtung Verkehrshaus in Luzern. Die Busse ermöglichten durch die hohen Sitzplätze eine gute Sicht auf die schöne Landschaft entlang der Strassen. In Luzern angekommen, kehrten alle Teilnehmer im Restaurant des Verkehrshauses zum Mittagessen ein. Nach einem leckeren Mittagessen nahmen die Seniorinnen und Senioren am Nachmittag an einer Führung teil, erkundeten das Verkehrshaus auf eigenen Faust oder verbrachten Zeit beim Jassen oder beim gemütlichen Beisammensein.
Gegen Abend begab sich die Reisegruppe im Car wieder auf die Heimreise. In Berikon angekommen ging es entweder direkt auf den Nachhauseweg oder zum Schlummertrunk mit über 100 Seniorinnen und Senioren ins Restaurant Grüenebode, wo der erlebnisreiche Tag einen gemütlichen Ausklang fand.
Publikation:
Unterhaltsarbeiten an Gemeindestrassen
In den folgenden Wochen werden verschiedene Strassenunterhaltsarbeiten durchgeführt. Betroffen sind die Bäcker- / Musperfeld- / Bürkihof- und Zopfstrasse. Bei diesen Strassenzügen ist ein teilweiser Belagsersatz vorgesehen.
Ausführungstermine:
Einmünder Bäcker- / Musperfeld- und Bürkihofstrasse
Von Montag, 19. September bis Freitag, 23. September 2022
Zopfstrasse Nord
Von Freitag, 23. September bis Freitag, 30. September 2022
Während den aufgeführten Zeiten muss mit Verkehrsbehinderungen und temporären Strassensperrungen gerechnet werden. Umleitungen werden signalisiert.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis.
Publikation:
Benützung Strassen Schützenhaus Berikon und Rudolfstetten-Friedlisberg während Herbstschiessen 2022
Während dem Herbstschiessen werden die Strassen Corneliastrasse und Bodenmattstrasse zwischen den Schützenhäusern Berikon und Rudolfstetten-Friedlisberg in beide Richtungen von den Feldschützen Berikon und Feldschützen Rudolfstetten-Friedlisberg benutzt.
Das Herbstschiessen findet an folgenden Daten statt:
2. September 2022
16:30-20:00 Uhr
3. September 2022
9:00-12:00 Uhr
9. September 2022
16:30-20:00 Uhr
10. September 2022
09:00-12:00 Uhr
Wir danken für Ihr Verständnis.
Publikation:
Kundeninformation zur Strompreisentwicklung und der befürchteten Energiemangellage
Strompreis
Wie den Medien seit längerem entnommen werden kann, hat sich der Strompreis seit Beginn des Ukraine-Konflikts und dem revisionsbedingten Ausfall von vielen französischen Kernkraftwerken sehr stark erhöht. So lagen die Beschaffungspreise für elektrische Energie für das Kalenderjahr 2023 zeitweise bei über 100 Rp./kWh.
Um das Risiko der grossen Schwankungen abzufedern, hat sich die Elektrizitätsversorgung Berikon entschieden, die elektrische Energie mittels eines Fonds in Anteilen von 1/18 pro Monat für das Jahr 2023 zu beschaffen. Im Jahr 2021 noch zu einigermassen günstigen Konditionen, seit Anfang 2022 stiegen die Strompreise der monatlichen Tranchen jedoch sehr stark an.
Im Juli und August sind die Nachkalkulation und die Kalkulation der Netznutzungs- und Energiepreise erfolgt und vom Gemeinderat genehmigt worden. Die neuen Preise für 2023 wurden dem Regulator, Elcom (Eidg. Elektrizitätskommission), fristgerecht eingereicht.
Für eine 5-Zimmerwohnung mit Elektroherd und Tumbler (ohne Boiler) und einem jährlichen Verbrauch von 4'500 kWh betragen die Kosten im nächsten Jahr ca. CHF 960, was einer Erhöhung von ca. CHF 270 oder 39% entspricht.
Ein Strompreisvergleich der einzelnen Gemeinden kann auf der Webseite https://www.strompreis.elcom.admin.ch/ ab ca. Mitte September 2022 vorgenommen werden.
Energiemangellage
Wie beim Strompreis hat die Situation in der Ukraine, die allenfalls ausfallenden Gaslieferungen von Russland nach Europa und die erwähnten Ausfälle der Kernkraftwerke auch Auswirkungen auf eine sichere und dauerhafte Energieversorgung.
Die Schweizer Netzbetreiber haben deshalb im Auftrag des Bundesrates alle Grosskunden mit einem Jahresverbrauch >100'000 kWh über mögliche Szenarien im Fall einer Strommangellage informiert.
In diesem Zusammenhang können jedoch alle Kunden einen entsprechenden Beitrag leisten, in dem weniger Strom verbraucht wird. So kann z.B. der Tumbler weniger benutzt und das Licht konsequent abgestellt werden, wenn der Raum verlassen wird. Dies sind nur zwei Ideen wie jeder einzelne mit gutem Beispiel vorausgehen kann. Jede Kilowattstunde die heute nicht verwendet wird, kann zum z.B. zum Füllen der Pumpspeicherkraftwerke benutzt und so für kalte Wintertage gespeichert werden.
Wichtige Links zum Thema zur Versorgungssicherheit und der Strommangellage:
Verkehrszählung für die kantonale Verkehrsstatistik
Die Abteilung Verkehr (AVK) führt auf dem gesamten Kantonsgebiet regelmässig Verkehrszählungen für die Verkehrsstatistik durch. Vom 7. September 2022 bis 20. September 2022 führt die AVK in Berikon an einigen Standorten Verkehrszählungen durch. Die Zählgeräte registrieren die Anzahl und die Art der Fahrzeuge pro Richtung. Es werden keine Bilder der Fahrzeuge oder der Kontrollschilder aufgenommen.
Publikation:
Genehmigung des Gestaltungsplan «Dorfgarten Riedacher» in Übereinstimmung mit der 2. öffentlichen Auflage
Der Gemeinderat hat am 8. August 2022 folgenden Beschluss gefasst:
Genehmigung des Gestaltungsplan «Dorfgarten Riedacher» in Übereinstimmung mit der 2. öffentlichen Auflage.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt (Dienstag, 16. August 2022) bei der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Beschwerde führen.
Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Entscheid nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG).
Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist
a) aufzuzeigen, wie die Rechtsabteilung entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Die Beschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Be-schwerdefrist auf der Gemeindeverwaltung, Abteilung Zentrale Dienste, eingesehen werden.
Mit der Genehmigung des Gestaltungsplanes «Dorfgarten Riedacher» wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 Baugesetz, BauG).
Publikation:
Bundesfeier beim Berikerhus
Die 1. Augustfeier findet dieses Jahr wiederum im Rahmen eines Brunches im Berikerhus statt. Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Berikon sind zu diesem Anlass herzlich eingeladen. Herr Cédric Wermuth, Mitglied des Schweizer Nationalrats, wird die Rede zum Bundesfeiertag halten. Die 1. Augustfeier wird durch den Feldschützenverein Berikon organisiert und durch den Männerchor und den Musikverein Harmonie Berikon musikalisch umrahmt.
Der Anlass beginnt um 09.30 Uhr beim Berikerhus. Es erwartet Sie ein ausgiebiges Frühstücksbuffet. Eine Einladung mit dem zeitlichen Ablauf wurde allen Beriker Haushaltungen zugestellt.
Die Gemeinderäte der Verbandsgemeinden haben die Rechnung der Kreisschule Mutschellen, gemäss den Verbandssatzungen genehmigt. Der entsprechende Publikationsbeschluss können Sie hier einsehen.
Im vergangenen Sommer hat die Kreisschule Mutschellen (KSM) bei den Verbandsgemeinden den Bau eines Schulraumprovisoriums beantragt. Die vier Verbandsgemeinden begaben sich in einen zweispurigen Prozess, in welchem sowohl der Bau eines Pavillons wie auch weitere Abklärungen getroffen wurden. Nun hat der Vorstand der Kreisschule Mutschellen bei den Gemeinderäten der Verbandsgemeinden den Abbruch der laufenden Submission und gleichzeitig die Initialisierung einer mittelfristigen Zwischenmietlösung für ein Schulraumprovisorium beantragt. Zudem wurde die Einsetzung einer Arbeitsgruppe/Baukommission beantragt, welche umgehend ihre Arbeit aufnehmen soll.
Publikation:
Bundesfeier
Die 1. Augustfeier findet dieses Jahr wiederum im Rahmen eines Brunches im Berikerhus statt. Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Berikon sind zu diesem Anlass herzlich eingeladen. Herr Cédric Wermuth, Mitglied des Schweizer Nationalrats, wird die Rede zum Bundesfeiertag halten. Die 1. Augustfeier wird durch den Feldschützenverein Berikon organisiert und durch den Männerchor und den Musikverein Harmonie Berikon musikalisch umrahmt.
Der Anlass beginnt um 09.30 Uhr beim Berikerhus. Es erwartet Sie ein ausgiebiges Frühstücksbuffet. Eine Einladung mit dem zeitlichen Ablauf wird allen Beriker Haushaltungen zugestellt.
Publikation:
Neuzuzügerrundgang
Am 1. August 2022 findet wiederum der diesjährige Neuzuzügeranlass statt. Nach einem kurzen Empfang wird mit den Neuzuzügern ein kleiner Dorfrundgang vorgenommen, um ihnen die Grösse von Berikon, die denkmalgeschützten Gebäude und schöne Aussichten näher zu bringen. Dieser Anlass bietet ebenfalls eine gute Möglichkeit, um neue Bekanntschaften zu schliessen.
Die neu zugezogenen Einwohnerinnen und Einwohner werden die Einladung per Post erhalten. Die Gemeindeverwaltung freut sich über Anmeldungen und nimmt diese gerne bis am 25. Juli 2022 entgegen (T 056 649 39 30 oder E-Mail anmeldung@berikon.ch).
Publikation:
Gesuch um ordentliche Einbürgerung
Folgende Personen haben bei der Gemeinde Berikon ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
Gesuchsteller
Engel, Julian Philipp
1982, männlich, Deutschland
Kesslernmattstrasse 79
8965 Berikon
Gesuchsteller
Engel, Silvia Anna Hedwig
1985, weiblich, Deutschland
Kesslernmattstrasse 79
8965 Berikon
Gesuchsteller
Engel, Jonas
2015, männlich, Deutschland
Kesslernmattstrasse 79
8965 Berikon
Gesuchsteller
Engel, Paula
2017, weiblich, Deutschland
Kesslernmattstrasse 79
8965 Berikon
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
Der Gemeinderat Berikon hat eine Ausnahmebewilligung zur Benützung der Musikanlage für das Training des Outdoor Fitness Mutschellen auf dem roten Platz der Kreisschule Mutschellen erteilt. Die Bewilligung gilt für folgende Zeiten:
Für die Sonn- und Feiertage wird keine Bewilligung zur Benützung der Musikanlage für das Training des Outdoor Fitness Mutschellen erteilt. Zudem ist die Mittagsruhe zwischen 12.00 Uhr und 13.00 Uhr strikte einzuhalten.
Publikation:
Parkplätze Bürgisserhus gesperrt
Am Samstag, 18. Juni 2022 findet auf dem Parkplatz des Bürgisserhus das «Fest der Kulturen» statt. Die Markstände werden bereits am Mittwoch, 16. Juni 2022 ab 13:00 Uhr aufgestellt und am Sonntag, 19. Juni 2022 wieder abgebaut.
In dieser Zeit sind die Parkplätze des Bürgisserhus gesperrt.
Publikation:
Ein Fest für die Bevölkerung - Jubiläum FRIEDA
Am Samstag, 11. Juni 2022 wird auf dem Spielplatz der Freizeitanlage Riedacher (FRIEDA) das 10-Jahre Jubiläum gefeiert. Das Fest beginnt um 11:00 Uhr und dauert den ganzen Tag bis ca. 18:00 Uhr. Um 11:30 Uhr findet die Begrüssung mit Apéro statt.
Die Gemeinde Berikon lädt ein zu diesem Fest. JUBLA, JUGI und Ludothek bieten Spiel und Spass für die Kinder. Für das leibliche Wohl sorgt die Festwirtschaft der Männerriege.
Die Betriebskommission FRIEDA, der Gemeinderat und das OK des Jubiläumfestes freuen sich auf das Fest und hoffen auf schönes Wetter.
Unterhaltsungsprogramm
JUBLA: Diverse Attraktivitäten und Aktivitäten für Kinder, ab 15:00 Uhr ein OL für Kinder
JUGI und Ludothek Mutschellen: Spiel und Spass
Männerriege: Beachvolleyballturnier
Publikation:
Neuwahl Verwalter Waldhaus und Dank an Sarah und Manuel Groth
Als neuer Verwalter für das Waldhaus Berikon heisst der Gemeinderat Berikon ab 1. Juni 2022 Raffael Roncoroni, Waldstrasse 2, Berikon, herzlich willkommen. Sind Sie Einwohner von Berikon und möchten Sie das Waldhaus mieten? Dann melden Sie sich doch bitte direkt bei Raffael Roncoroni, Tel. 079 257 10 13 oder unter waldhaus@berikon.ch.
Der Gemeinderat dankt dem Ehepaar Sarah und Manuel Groth für die langjährige Verwaltung des Waldhauses.
Publikation:
Broschüre Notfalltreffpunkt
Die Broschüren des Notfalltreffpunktes können ab sofort bei der Gemeindeverwaltung abgeholt werden. Weitere Informationen bezüglich Notfalltreffpunkt finden Sie unter www.notfalltreffpunkt.ch.
Publikation:
Jugendschutz ist uns wichtig!
Im Auftrag der Mutschellengemeinden Berikon, Widen und Rudolfstetten werden dieses Jahr durch das Blaue Kreuz, in Zusammenarbeit mit der Regionalpolizei, Alkohol- und Tabaktestkäufe durchgeführt. Dabei ist uns wichtig zu erfahren, wie seriös und konsequent die Umsetzung des Verkaufsverbotes an Jugendliche in den einzelnen Läden, Kiosken oder Restaurants geschult und durchgesetzt wird.
Die Resultate werden den Verkaufsstellen übermittelt, eine Nachkontrolle bei Verstössen wird im Jahr 2023 vorgenommen.
Publikation:
Traktandenliste Einwohnergemeindeversammlung vom 22. Juni 2022
Die Einwohnergemeindeversammlung findet bei schönem Wetter wiederum draussen vor dem Berikerhus, bei schlechtem Wetter drinnen, statt. Unabhängig vom Wetter wird der Feuerwehrverein ab 18.30 Uhr verschiedene Getränke, Wurst und Brot sowie eine Auswahl an Kuchen zum Verkauf anbieten. Es werden Tische und Stühle bereitgestellt und somit die Gelegenheit für interessante Gespräche im geselligen Rahmen vor und nach der Versammlung gegeben.
Die Einwohnergemeindeversammlung beginnt um 19.30 Uhr. Es sind alle Einwohner von Berikon eingeladen. Folgende Traktanden sind zu behandeln:
Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. November 2021
Rechenschaftsbericht 2021
Einbürgerung
Verpflichtungskredit über CHF 100'000 brutto, inkl. MWST (Anteil Gemeinde Berikon CHF 36'400) für die Ausarbeitung eines Vorprojekts/Machbarkeitsstudie «Hallenbad Mutschellen»
Jahresrechnung 2021 der Einwohnergemeinde Berikon
Verschiedenes
Publikation:
Traktandenliste Ortsbürgergemeindeversammlung vom 20. Juni 2022
Die Ortsbürgergemeinde findet am 20. Juni 2022, 19.30 Uhr, im Waldhaus statt. Behandelt werden folgende Traktanden:
Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 8. November 2021
Rechenschaftsbericht 2021 der Ortsbürgergemeinde
Jahresrechnung 2021 der Ortsbürgergemeinde Berikon
Verschiedenes und Umfrage
Publikation:
Pressemitteilung - Raumsituation an der KSM
Gemeinsame Pressemitteilung der vier KSM-Mutschellen Gemeinden: Raumsituation an der Kreisschule Mutschellen (KSM) / Antwort zum offenen Brief der Lehrerschaft vom 9. Mai 2022
Der Bundesrat unterbreitet am 15. Mai 2022 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung:
Vorlage 1: Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz, FiG)
Vorlage 2: Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und ZeIlen (Transplantationsgesetz)
Vorlage 3: Bundesbeschluss vom 1. Oktober 2021 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
Der Regierungsrat unterbreitet am 15. Mai 2022 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung:
Vorlage 4: Aargauische Volksinitiative "Zur Schaffung der Möglichkeit der Amtsenthebung (Amtsenthebungsinitiative)" vom 4. Juni 2020
Vorlage 5: Steuergesetz (StG); Änderung vom 7. Dezember 2021
Publikation:
Ausnahmebewilligung Abbrennen von Feuerwerk
Der Gemeinderat Berikon hat für den Samstag, 21. Mai 2022 zwischen 21.00 Uhr und 21.30 Uhr, eine Ausnahmebewilligung für das Abbrennen von Feuerwerk für die Dauer von maximal 10 Minuten beim Landgasthof Grüenebode erteilt.
Publikation:
Projekt schweiz.bewegt
Am 1. Mai, also diesen Sonntag startet nun das Projekt schweiz.bewegt. Auf dem Mutschellen werden so viele Bewegungsminuten wie möglich gesammelt.
Am 1. Mai um 14:00 Uhr treffen wir uns auf der Burkertsmatt draussen oder drinnen (je nach Wetter), um eine Stunde Sport zu treiben. Es sind alle herzlich Willkommen, egal auf welchem sportlichen Niveau man ist. Am 15. Mai um 10:00 Uhr wandern wir dann zusammen in der Region Mutschellen. Die anderen Aktivitäten könnt ihr auf unserer Homepage sehen, es sind tolle Angebote dabei! https://www.coopgemeindeduell.ch/gemeinden/mutschellen-12458
Hier noch einmal eine Zusammenfassung wie alles funktioniert:
Bewegungsminuten sammeln - So funktioniert’s
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie die Bevölkerung die Gemeinde beim Bewegungsminuten sammeln unterstützen kann:
Teilnahme an den kostenlosen Bewegungsaktivitäten
Vom 1.- 31. Mai finden auf dem Mutschellen tolle, kostenlose Bewegungsaktivitäten statt, zu welchen alle eingeladen sind, teilzunehmen. Bei der Teilnahme an einer solchen Aktivität, werden die Bewegungsminuten direkt durch den Veranstalter erfasst. Am 1. Mai findet auf der Burkertsmatt um 14:00 Uhr eine Turnstunde statt, wozu alle herzlich eingeladen sind. Diese Turnstunde ist somit der Startschuss für den Bewegungsmonat. Bei guter Witterung findet die Turnstunde draussen statt, ansonsten in der Turnhalle.
Zusätzliche Teilnahme via App
Via App können zudem individuell vom 1. – 31. Mai weitere wertvolle Bewegungsminuten für die Gemeinde gesammelt werden. Ob beim Spazieren, Velo fahren, Wandern, Tennis-/ oder Fussball spielen – die Bewegungsminuten können in der App selber erfasst werden. Es funktioniert ganz einfach:
App «Coop Gemeinde Duell» herunterladen (kostenlos)
Benutzerkonto erstellen und «Mutschellen» auswählen.
Via Stoppuhr in der App alle Bewegungs-Aktivitäten im Monat Mai erfassen.
Zudem können via App eigene Bewegungs-Duelle innerhalb der Familie, im Verein oder im Freundeskreis lanciert werden.
Publikation:
Tag gegen Lärm
Frühlingszeit ist auch Gartenzeit: Rasenmäher und Trimmer, Heckenschere, Häcksler und Motorsäge sorgen für Erleichterung bei der Gartenarbeit, aber auch für beachtlichen Lärm. Am Samstag, 30. April 2022 nimmt die Gemeinde Berikon am schweizweiten «lärmfreien Gartentag» teil. Denn viele Arbeiten im Garten lassen sich bestens lärmfrei erledigen, und zwar von Hand – also ganz ohne motorbetriebene Geräte.
Lassen Sie am Samstag, 30. April 2022 die Motoren ruhen und erledigen Sie die Gartenarbeit von Hand. Das ist leise, schont die Umwelt und ist gesund – ganz nach dem Motto «Muskeln statt Motoren». Interessierte Gemeinden, Verbände und Private können unter www.lärm.ch/2022 Kampagnenmaterial beziehen.
Publikation:
Spenden für Flüchtlinge aus der Ukraine - vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Am 25. März und am 8. April 2022 hatten wir die Bevölkerung von Berikon um Spenden für die Flüchtlinge aus der Ukraine angefragt. In der Zwischenzeit haben sich bereits rund 30 Personen gemeldet und ihre Unterstützung angeboten. Der Gemeinderat und die Verwaltung finden dies grossartig und bedanken sich ganz herzlich bei allen Personen, welche sich gemeldet haben.
Publikation:
Spendenanlass am 26. April 2022 im Berikerhus
Am 26. April 2022 um 18:00 Uhr findet im Berikerhus ein Spendenanlass für die Ukraine mit Claude Nicollier statt. Der Anlass wird vom Kiwanis Club organisiert. Die Gemeinde Berikon stellt das Berikerhus für den Anlass gratis zur Verfügung.
Die Organisatoren freuen sich auf eine grosse Teilnahme und zahlreiche Spenden.
Publikation:
Primarschüler pflanzen Klimabäume
203 Primarschüler*innen pflanzen Klimabäume für Berikon
Am Montag, 25. April ist der internationale Tag des Baumes. Zu diesem Anlass pflanzen am 25. und 26. April 2022 die Naturschutzkommission Berikon zusammen mit 203 Beriker Primarschüler*innen elf Bäume fürs Klima. Damit geht Berikon einen wichtigen Schritt zum Schutz des Klimas. Die Pflanzung ökologisch wertvoller Bäume ist nicht nur eine Anpassung an den Klimawandel, sie ist vor allem eine Investition der Beriker Kinder in ihre Zukunft und die von künftigen Generationen.
Elf Klassen der Primarschule Berikon werden am 25. und 26. April 2022 zusammen mit der Naturschutzkommission Berikon in den Quartieren Berikons ihren Klimabaum pflanzen. Für die 203 Schüler*innen ist die Pflanzung der elf einheimischen und ökologisch wertvollen Bäume und Sträucher ein besonderes und feierliches Ereignis. Ob dekoriert, besungen oder umtanzt. Jede Klasse entscheidet selbst, mit welchem Ritual sie die Pflanzung ihres Baumes und dessen Bedeutung für die Zukunft Berikons zelebriert.
Die Baumpflanzung wird von der Naturschutzkommission Berikon organisiert und zusammen mit der Primarschule Berikon durchgeführt. Die Schüler*innen spielen dabei eine wichtige Rolle, da sie die Zukunft unseres Planeten sind. Mit diesem Anlass erhalten die Kinder die Möglichkeit, ihre Zukunft aktiv mitzugestalten und ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Im Rahmen dieser Aktion der Naturschutzkommission laden wir Sie herzlich zur Pflanzung des ersten Klimabaumes ein:
Wann: Montag, 25. April 2022 um 09.00 Uhr
Wo: Unterzelg 15/17, 8965 Berikon
Wir bitten Sie um eine Anmeldung per E-Mail an rosmarie.groux@berikon.ch und danken Ihnen für einen Hinweis auf den Anlass in Ihrer Zeitung (Standorte und Pflanzzeiten siehe unten).
Der Klimawandel ist auch in der Gemeinde Berikon spürbar. Überschwemmte Strassen und Häuser im Sommer 2021 sowie aufgeheizter Asphalt in Hitzeperioden sind Zustände, mit denen Berikon und andere Gemeinden immer häufiger konfrontiert sind. Die Naturschutzkommission Berikon hat deshalb entschieden, einen kleinen, aber wichtigen Schritt bei der Anpassung an den Klimawandel zu gehen und so die Lebensqualität im Dorf zu steigern. Die elf Klimabäume werden in den kommenden Jahren zu kühlenden Schattenoasen heranwachsen.
Kontaktpersonen
Valérie Trüb-Trachsel, Kontaktperson Schule & Mitglied Naturschutzkommission Berikon valerie.trueb@hotmail.com // 078 608 96 09
Die Kehrichtentsorgung wurde aufgrund von Karfreitag auf Donnerstag, 14. April 2022 vorverschoben.
Publikation:
Unterbringung Ukrainer bei Privatpersonen
Sowohl das Staatssekretariat für Migration (SEM) als auch der Kantonale Sozialdienst (KSD) ergänzen und aktualisieren ihre Webseiten laufend. Viele Informationen können unter www.sem.admin.ch und www.ag.ch/ukraine abgerufen werden.
Bei weiterführenden Fragen rund um das Asyl- und Flüchtlingswesen im Zusammenhang mit der Ukraine wenden Sie sich bitte an die Ukraine-Hotline:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr telefonisch und per E-Mail
Samstag und Sonntag per E-Mail
Für ausländerrechtliche Fragestellungen wenden Sie sich an das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA).
Publikation:
10 Jahre Wanderbücherei
Die Wanderbücherei in Berikon mit den Standorten: Gemeindehaus, Bürgisserhus, Hotel Stalden, Bahnreisezentrum Berikon-Widen und der Bücherbox, feiert dieses Jahr das 10-jährige Jubiläum. Die Wanderbücherei hat sich gut etabliert und erfreut sich über grosses Interesse bei der Bevölkerung.
Der Gemeinderat und die Verwaltung bedanken sich herzlich bei den Verantworlichen Rosmarie Groux, Ursula Berger und Yvonne Steiner und gratulieren zum 10-jährigen Bestehen.
Publikation:
Spenden Feuerwehr Mutschellen
Die Feuerwehr Mutschellen spendet nicht mehr benötigte Feuerwehrutensilien an die ukrainischen Flüchtlinge. Der Gemeinderat und die Verwaltung bedanken sich für die Spenden bei der Feuerwehr.
Publikation:
Klausurtagung
Die Klausurtagung des Gemeinderates und den Abteilungsleitenden hat am 17. März 2022 im Restaurant Stalden, Berikon, stattgefunden. Mit Unterstützung des Gemeinde Support AG fand ein spannender Workshop mit guten Diskussionen statt. Am Morgen wurde mit der Firma Game Solution das Kommunikationsmodell 4-Ohre-Modell Schulz von Thun besprochen und anschliessend spielerisch das Kommunikationsmodell vertieft. Am Nachmittag wurden die bestehenden Legislaturziele priorisiert und verschiedene Möglichkeiten zum Thema Reporting erarbeitet.
Publikation:
Was darf man im Wald und was nicht?
Mit dieser Frage sehen sich Gemeinden und Waldeigentümer regelmässig konfrontiert.
Die Wald-Knigge, erarbeitet vom Verband der Waldeigentümer zusammen mit vielen anderen Trägerorganisationen, liefert Antworten und Empfehlungen für den respektvollen Waldbesuch. Der ungehinderte Zutritt in die Wälder erfordert gegenseitigen Respekt, sowohl untereinander als auch gegenüber Tier und Wald. Die Verhaltens-Tipps geben unter anderem Hinweise zum Umgang mit Abfall, zur Forstarbeit, zu Gefahren im Wald, zum Ausführen von Hunden oder zum Sammeln und Pflücken. Auch die immer beliebter werdenden Abend- und Nachtbesuche im Wald werden thematisiert. Gerade in der Nacht sind nämlich viele Tiere darauf hingewiesen, dass sie sich ungestört erholen oder auf Futtersuche gehen können. Darum ist es wichtig, auf den Wegen zu bleiben und störendes Licht zu vermeiden.
Die vollständige Wald-Knigge kann unter www.waldknigge.ch eingesehen, bestellt oder heruntergeladen werdne. Bei der Gemeindeverwaltung liegen ebenfalls Exemplare auf.
Publikation:
Tag der Schule
Am Samstag, 26. März 2022 findet der «Tag der Schule» statt.
Seit dem Schuljahr 2020/21 wird nach dem neuen Aargauer Lehrplan unterrichtet. Grundlage dazu bildet der Deutschschweizer Lehrplan (Lehrplan 21). Im Rahmen der Weiterbildungen steht an der Primarschule Berikon im aktuellen Schuljahr das kompetenzorientierte Beurteilen im Zentrum. Der «Tag der Schule» widmet sich daher diesem Thema.
Eltern haben die Möglichkeit in einem Fachreferat grundlegende Gedanken und Prinzipien des Beurteilens sowie Informationen zur Beurteilung an der Volksschule Aargau ab Schuljahr 2020/21 zu erfahren. Die Lehrpersonen geben anschliessend Einblick, wie sich dies im Unterricht und im alltäglichen schulischen Handeln umsetzen lässt.Der Anlass richtet sich ausschliesslich an die Eltern. Die Schülerinnen und Schüler sind nicht zugelassen.
Publikation:
Danke an die Feuerwehr Mutschellen
Die Feuerwehr wurde bei der alljährlichen Übungskontrolle von der Aargauischen Gebäudeversicherung sehr positiv bewertet. Der Gemeinderat gratuliert der Feuerwehr und dankt für das grosse Engagement und die Hilfsbereitschaft für die Feuerwehr und die Öffentlichkeit der Gemeinde Berikon.
Publikation:
Jahresabschluss 2021
Rechnungsabschluss 2021 Einwohnergemeinde
Das vergangene Jahr konnte die Einwohnergemeinde Berikon trotz den speziellen Umständen mit einem sehr erfreulichen Gesamtergebnis abschliessen. Was sich bereits mit dem sehr guten Steuerabschluss 2021 (Gesamtsteuerertrag plus CHF 844‘400 gegenüber den Budgetzahlen) angekündigt hatte, wiederspiegelt sich nun auch in der Jahresrechnung. Zusammen mit den Minderausgaben im betrieblichen Aufwand wurde ein viel besseres Jahresergebnis erzielt als erwartet. Der Ertragsüberschuss beträgt CHF 577‘532, budge-tiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 928‘450.
Die Corona-Pandemie prägte auch das Jahr 2021 der Einwohnergemeinde Berikon und hinterliess wiede-rum Spuren in der Jahresrechnung, die sich wie folgt auswirkten:
Auf der Aufwandseite waren Mehrausgaben in den Bereichen Reinigung und Prophylaxe notwendig. Stell-vertretungen für Personalausfälle (Isolation und Quarantäne) führten zu zusätzlichen Lohnkosten.
Gegenüber diesen Mehrkosten waren aber auch hohe Minderausgaben zu verzeichnen. Sehr viele Anlässe konnten nicht durchgeführt werden. Feiern, Exkursionen und Schulreisen, Personalanlässe, Aus- und Wei-terbildungen, Feuerwehrübungen usw. fielen der Pandemie zum Opfer.
Auch auf der Ertragsseite zeigen sich die Auswirkungen der Pandemie. Mindererträge sind zur Hauptsache auf geringere Benützungskosten des Berikerhus (Vermietungen) sowie auf den Minderverkauf von GA-Tageskarten der SBB zurückzuführen.
Erfolgsrechnung
Gegenüber dem Budget schliesst die Jahresrechnung erfreulicherweise deutlich besser ab. Dem gegenüber den Voranschlagszahlen tieferen betrieblichen Aufwand (- CHF 909‘106) steht der höhere betriebliche Er-trag (+ CHF 633‘975) gegenüber. Das viel bessere Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit (+ CHF 1’543‘081) ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen:
Auf der Aufwandseite konnten tiefere Personalaufwände (weniger Sitzungsgelder für Behörden und Kom-missionen, geringere Soldauszahlungen bei der Feuerwehr sowie weniger Auslagen beim übrigen Perso-nalaufwand) verzeichnet werden. Markant geringer fielen die Sach- und übrigen Betriebsaufwendungen (nur Teil- oder Nichtbeanspruchung diverser Budgetpositionen, mehrheitlich in den Bereichen Lehrmittel, Lebensmittel für Mittagstisch, Honorare externe Berater, Unterhalt von Grundstücken, Unterhalt von Appa-raten, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge und Werkzeuge, Raten für operatives Leasing, Reisekosten und Spe-sen sowie Exkursionen, Schulreisen und Lager) aus. Wie bereits in den vergangenen Jahren wurde mit dem verfügbaren Geld haushälterisch umgegangen und die vom Gemeinderat verlangte Budgetdisziplin wurde umgesetzt. Ebenfalls tiefer fielen auch die Aufwendungen für Abschreibungen aus. Auch bei den Transfer-aufwänden, hauptsächlich bedingt durch tiefere Entschädigungen an Gemeinden und Gemeindeverbände, geringere Beiträge an private Organisationen sowie tiefere Beiträge an Private, waren Minderausgaben zu verzeichnen. Bei den Erträgen konnten die markant höheren Fiskalerträge (Steuern) die geringeren Trans-fererträge (weniger Entschädigungen von Bund, Gemeinden und Gemeindeverbänden) sowie die ebenfalls tieferen Entgelte (Abgaben, Gebühren, Benützungsgebühren, Dienstleistungen, Verkäufe, Rückerstattungen und Bussen) mehr als ausgleichen. Leicht höhere Finanzaufwände sowie tiefere Finanzerträge (weniger Mietzinseinnahmen sowie geringere Vergütung von Benützungskosten des Berikerhus) senkten das Ergeb-nis aus der Finanzierung gegenüber den Budgetzahlen.
Das negative operative Ergebnis von - CHF 105‘538 fiel durch den geringeren betrieblichen Aufwand und die höheren betrieblichen Erträge insgesamt CHF 1’506‘012 besser aus als erwartet.
Die Abschreibungsmehraufwendungen auf Grund der Umstellung der Buchhaltung auf das Harmonisierte Rechnungsmodell 2 (HRM2) konnten auch im Jahre 2021 der Aufwertungsreserve „übrige Anlagen“ belas-tet werden, was einem ausserordentlichen Ertrag entspricht und damit das Gesamtergebnis der Erfolgs-rechnung entlastet. Diese Entnahme erfuhr ab dem Jahr 2019 eine prozentuale, lineare Kürzung auf Grund der durchschnittlichen Restnutzungsdauer der Anlagen und betrug noch CHF 683‘070.
Die Jahresrechnung 2021 weist mit einem Steuerfuss von 89 % einen Ertragsüberschuss von CHF 577‘532 auf. Das relevante Eigenkapital sank mit dem Rechnungsabschluss 2021 sowie der Entnahme aus der Auf-wertungsreserve von rund 68,485 Mio. Franken auf rund 68,380 Mio. Franken. Das Nettovermögen stieg hingegen von CHF 13‘602‘353841 auf CHF 14‘647‘696.
Spezialfinanzierungen
Beim Wasserwerk resultiert ein Ertragsüberschuss von CHF 39‘967 (Budget Aufwandüberschuss CHF 148‘600) sowie ein Finanzierungsüberschuss von CHF 156‘606 (Budget CHF 40‘200). Das Nettovermö-gen beträgt neu CHF 1‘319‘747 (2020 = CHF 1‘163‘141).
Die Abwasserbeseitigung schliesst die Rechnung 2021 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 269‘980 (Budget CHF 247‘000) ab. Der Finanzierungsfehlbetrag beträgt CHF 725‘943 (Budget CHF 560‘200). Das Nettovermögen beträgt neu CHF 6‘168‘347 (2020 = CHF 6‘894‘290).
Die Spezialfinanzierung Abfallwirtschaft erzielte einen Ertragsüberschuss von CHF 38‘065 (Budget Aufwand-überschuss CHF 14‘000) sowie einen Finanzierungsüberschuss von CHF 60‘973 (Budget CHF 8‘900). Das Nettovermögen beträgt neu CHF 423‘364 (2020 = CHF 362‘391).
Das Elektrizitätswerk schliesst das Rechnungsjahr 2021 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 32‘547 (Budget CHF 125‘300) ab. Der Finanzierungsüberschuss beträgt CHF 136‘214 (Budget Finanzierungsfehlbe-trag CHF 262‘100). Das Nettovermögen beträgt neu CHF 3‘621‘774 (2020 = CHF 3‘485‘560).
Trotz zum Teil erzielten Aufwandüberschüssen und Finanzierungsfehlbeträgen resultieren bei allen Spezial-finanzierungen weiterhin Nettovermögen. So bestehen weiterhin finanzielle Reserven für bereits bewilligte oder geplante Projekte.
Rechnungsabschluss 2021 Ortsbürgergemeinde
Die Erfolgsrechnung der Ortsbürgergemeinde Berikon weist für das Jahr 2021 einen Ertragsüberschuss von CHF 209‘299 (Budget CHF 68‘100) aus. Der Forstbetrieb Mutschellen weist einen Ertragsüberschuss von CHF 241‘555 (Budget CHF 0) aus. Der Anteil am Ertragsüberschuss des Forstbetriebes Mutschellen beträgt für die Ortsbürgergemeinde Berikon CHF 73‘064.
Publikation:
Bewilligung Veranstaltung Tanz, Trank & Trompeten vom 6. und 7. Mai 2022 – Verein RK-Kult
Der Gemeinderat hat dem Verein RK-Kult folgende Bewilligung für die Durchführung des öffentlichen Anlasses «RK Tanz, Trank & Trompeten» auf der MySwissFarm in Berikon am 6. und 7. Mai 2022 erteilt:
Freitag, 6. Mai 2022 von 17.00 Uhr bis 24.00 Uhr für maximal 400 Personen
Samstag, 7. Mai 2022 von 12.00 Uhr bis 24.00 Uhr für maximal 800 Personen
Publikation:
Glasfaser Circet Schweiz
Circet Schweiz baut als Totalunternehmer von Swisscom innerhalb der nächsten Monate die Gemeinde Berikon mit Glasfaser aus. Über das genaue Vorgehen wurden Sie bereits durch ein Schreiben informiert. Bei Fragen wenden Sie sich bei Circet Switzerland: berikon@circet.ch. Circet Schweiz freut sich auf die bevorstehende Zusammenarbeit.
Publikation:
Regionaler Sachplan «Zentrumsentwicklung Mutschellen»; Freiraum- und Mobilitätskonzept
Auf dem Mutschellen soll im Schnittpunkt der drei Gemeinden Berikon, Rudolfstetten- Friedlisberg und Widen ein gemeindeübergreifendes Zentrum entstehen. Bereits heute sind am Mutschellen wichtige Infrastrukturen wie der Bahnhof Berikon-Widen, Knoten-punkt für Busverbindungen der Region, die Poststelle und diverse Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungen angesiedelt.
Für die weitere Entwicklung des Zentrums haben die drei Gemeinden einen regionalen Sachplan ausgearbeitet. Dieser ist seit dem 16. Oktober 2017 rechtskräftig.
Ergänzend zum regionalen Sachplan wurden die stufengerechten Mobilitäts- und Frei-raumkonzepte für das Zentrum Mutschellen erarbeitet. Die Genehmigung der beiden Konzepte erfolgte durch die drei Standortgemeinden Ende 2021.
Zum Freiraumkonzept
Das Freiraumkonzept stellt die Grundlage für eine attraktive Entwicklung des Frei- und Aussenraumes auf dem Mutschellen dar.
Im Masterplan werden vier verschiedene Freiraumtypen definiert. Die Einkaufsstrasse, die Gasse, der Platz und die Grüne Zentrumsachse. Eine einheitliche Gestaltungssprache über-lagert die verschiedenen Freiraumtypen und fügt so das Zentrum zusammen. Im Master-plan Freiraum wird definiert, wie Beläge gestaltet werden, was für Mobiliar, Beleuchtung oder Bepflanzung in welcher Dichte zum Einsatz kommen kann.
Zum Mobilitätskonzept
Ziel des Konzeptes ist es, ein Mobilitätsangebot zu schaffen, welches den Bedürfnissen der verschiedenen Nutzergruppen, sowie den Ansprüchen der Gemeinden und des Kan-tons gerecht wird. Dabei soll der öffentliche Verkehr gefördert und die Bedürfnisse des Fuss- und Veloverkehr und des motorisierten Individualverkehrs innerhalb des Zentrums bedarfsgerecht berücksichtigt werden. Das Mobilitätskonzept dient als Grundlage für die Erarbeitung von Entwicklungsrichtplänen, Teilzonenplanungen,, für die Allgemeine Nut-zungsplanung und Gestaltungsplänen der drei Gemeinden.
Die beiden Konzepte beinhalten Massnahmen und Handlungsempfehlungen. Diese sol-len im Rahmen der weiteren baulichen Entwicklung gesichert und bei der Erarbeitung der kantonalen Infrastrukturprojekte, sowie in die Planungen einfliessen und da weiter vertieft werden.
Aktuell haben die drei Gemeinden den Vertiefungsprozess angegangen und erarbeiten eine gemeinsame Grundlage zu den Massnahmen und Handlungsfeldern.
Im Namen der Gemeinderäte Berikon, Rudolfstetten-Friedlisberg, Widen
Gemeinderat Berikon
Publikation:
Schutzräume Gemeinde Berikon
Die aktuelle Lage rund um den Krieg in der Ukraine beschäftigt auch die Bevölkerung in der Gemeinde Berikon. Zurzeit gehen vermehrt Anfragen der Bevölkerung ein.
Die Frage wo wer ein Schutzplatz (Personen ohne privaten Luftschutzraum) kann wie folgt beantwortet werden: Im Ereignisfall werden die Schutzplätze anhand des Personenregisters der Einwohnergemeinde zugeteilt (Ist-Verteilung). Grund sind die vielen Umzüge und die zum Teil verzögerten An- und Abmeldungen. Diese Ernstfall-Zuweisung läuft immer über den Zivilschutz, oder das AMB, welches auch die aktuellen Kapazitäten der Gemeinden errechnet (Bau von Schutzräumen oder Ersatzabgabe).
Allgemein können folgende Aussagen getroffen werden:
Es stehen genügend Schutzplätze für alle Einwohnerinnen und Einwohner zur Verfügung.
Wer über einen Schutzraum im eigenen Wohngebäude verfügt, ist diesem zugewiesen.
Wer über keinen Schutzraum im eigenen Wohngebäude verfügt, ist einem öffentlichen oder gemeinsamen Schutzraum zugewiesen.
Die Bekanntgabe der definitiven Zuteilung erfolgt auf Anweisung des Bundes, wenn es die Lage erfordert.
Die Zuweisungsplanung wird laufend aktualisiert. Dadurch fliessen Veränderungen durch Zu- und Wegzüge, sowie Geburten und Todesfälle in die Schutzraumplanung ein.
Publikation:
Neue Schulleiterin der Primarschule Berikon
Unser langjähriger Schulleiter, Ewald Keller wird nach fast 18-jähriger Tätigkeit die Schule Berikon infolge seiner wohlverdienten Pensionierung per Ende Schuljahr verlassen. Damit der Gemeinderat diese anspruchsvolle Führungsposition adäquat besetzen konnte, wurde bereits im 2021 intensiv mit der Suche einer Nachfolge begonnen.
Es freut uns, zu informieren, dass Frau Susanne Merki ab 1. August 2022 diese Aufgabe übernehmen wird. Frau Merki hat bereits mehrjährige Erfahrung als Schulleiterin im Kanton Aargau. Der Gemeinderat und die Primarschule schätzen sich glücklich, dass die Schule durch Frau Merki und Frau Fuchs kompetent weitergeführt wird. Wir heissen Frau Merki herzlich willkommen und wünschen ihr viel Freude, Erfolg und Zufriedenheit.
Publikation:
Cartons du Coeur sucht Verstärkung für eine ehrenamtliche Aufgabe
Cartons du Coeur verteilt seit über 20 Jahren im Kanton Aargau Lebensmittelpakete an bedürftige Mitmenschen in besonderen Notsituationen.
Für den Telefondienst werden dringend Personen gesucht, die an Werktagen Anrufe von Bedürftigen entgegennehmen und Lieferungen koordinieren. Wenn Sie sich angesprochen fühlen, können Sie sich gerne direkt bei Cartons du Coeur melden. Per Telefon unter 079 781 76 59 oder per E-Mail an info@cartonsducoeur-aargau.ch
Eine sorgfältige Einarbeitung wird garantiert. Die Ausrüstung für den Dienst von daheim wird vom Verein zur Verfügung gestellt.
Weitere Infos unter www.cartonsducoeur-aargau.ch
Publikation:
Aktion 2x Weihnachten / Spenden werden an bedürftige Mitmenschen verteilt
Dieser Tage werden die Spenden von 2x Weihnachten an bedürftige Menschen verteilt.
In diesem Jahr konnte die Aktion «2x Weihnachten» ihr 25-jähriges Jubiläum feiern. Jedes Jahr nach Weihnachten können der Post Spenden übergeben werden oder das Pakte kann gratis zuhause abgeholt werden. Online-Pakete können das ganze Jahr über gespendet werden. Die Spenden werden später an Menschen im In- und Ausland verteilt.
Kommunales Delegationsreglement Schule Berikon verabschiedet
Per 1. Januar 2022 gingen die Aufgaben und Kompetenzen der Schulpflege an den Gemeinderat über, da die Schulpflege per Ende Jahr aufgelöst wurde.
Es fanden diverse Besprechungen statt, bei denen die Aufgaben des Gemeinderates sowie der Schulleitung in einer Kompetenzmatrix festgelegt wurden. Beschwerdefähige Entscheide (Laufbahnentscheide, Disziplinarentscheide, Zuteilungen) werden künftig an die Schulleitung delegiert. Gegen alle beschwerdefähigen Entscheide im Schulbereich kann, wie bereits heute, beim Bezirksschulrat Beschwerde eingelegt werden. Die personelle Führung der Schulleiter, sogenannte Trennungsentscheidungen bei Lehrpersonen sowie die strategische Führung und Entwicklung der Schule obliegen neu dem Gemeinderat. Der Ressortvorsteher Bildung und die Schulleitung werden sich regelmässig austauschen, um auch weiterhin einen reibungslosen Ablauf des Schulbetriebs zu gewährleisten.
Der Gemeinderat und die Schulleitung sind überzeugt, weiterhin eine sehr gut funktionierende Schule anbieten zu können.
Publikation:
Einwohnerkontrollstand per 31. Dezember 2021
Die Gemeinde Berikon verzeichnet per 31. Dezember 2021 einen Einwohnerbestand von 4‘842 (Vorjahr: 4‘753). Dieses Ergebnis resultiert aus total 391 (347) Zuzügen, 308 (358) Wegzügen, 43 (40) Geburten und 37 (35) Todesfällen.
Publikation:
Achtung - Anruf von falschem Polizisten!
Eine der häufigsten Betrugsmaschen ist der Anruf einer falschen Polizistin oder eines falschen Polizisten. Die Telefonanrufe erfolgen oft unter einer technisch manipulierten Rufnummer. So kann selbst die Polizeirufnummer auf dem Display erscheinen.
Die Polizei habe Einbrecher festgenommen oder im Quartier habe es einen Raubüberfall auf eine Person gegeben, sagt die hochdeutsch sprechende Stimme am Telefon. Der Anrufer, der sich als Angehöriger der Kantonspolizei Aargau ausgibt, erklärt weiter, dass noch Mittäter auf freiem Fuss seien. Und diese trachteten nach dem Vermögen der angerufenen Person. Nicht einmal auf der Bank sei das Geld sicher, da dort Komplizen sässen. Hoffnung bestehe nur noch, wenn die betroffene Person das Geld sofort der Polizei übergebe. Ein Zivilbeamter würde vorbeikommen, um das Geld abzuholen.
Mit dieser oder ähnlich abenteuerlichen Geschichten versuchen die Betrüger das Vertrauen der Betroffenen zu gewinnen und sie davon zu überzeugen, dass ihr Vermögen nicht mehr sicher sei. Sie drängen darauf, der vermeintlichen Polizei das ganze Geld in Verwahrung zu geben.
Bei der Suche nach potentiellen Opfern orientieren sich Telefonbetrüger am öffentlichen Telefonbuch. Darin suchen sie gezielt nach Personen mit einem traditionellen Vornamen, da dieser einen Hinweis auf das Alter liefern könnte. Beugen Sie vor, in dem Sie Ihren Vornamen im Telefonbuch auf den ersten Buchstaben reduzieren und somit anonymisieren. Der Internetlink dazu lautet:
www.info.local.ch/eintrag-privatkunden
Die wichtigsten Ratschläge lauten:
Wenn Sie jemand am Telefon unter Druck setzt, beenden Sie das Gespräch sofort. Dies ist nicht unhöflich, sondern dient Ihrem Schutz.
Gehen Sie am Telefon nie auf eine Geldforderung ein und geben Sie niemanden Auskunft über Ihr Vermögen oder Ihre Persönliche Daten.
Nehmen Sie Warnungen von Bankangestellten am Schalter ernst und lassen Sie deren Unterstützung zu.
Übergeben Sie niemals Bargeld oder Wertsachen an eine Ihnen unbekannte Person.
Deponieren Sie niemals Bargeld oder Wertsachen an einem vermeintlich sicheren Ort.
Sprechen Sie sich mit Personen aus Ihrem persönlichen Umfeld ab.
Melden Sie verdächtige Situationen sofort der Polizei. Unterbrechen Sie den Anruf mit den vermeintlichen Polizisten, warten Sie einen Moment und wählen Sie dann die Notrufnummer 117.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Polizeiliche Beratungsstelle der Kriminalprävention via Telefon 062 835 80 90 oder E-Mail beratungsstelle.kripo@kapo.ag.ch
Publikation:
Zweite öffentliche Auflage des Gestaltungsplans «Dorfgarten Riedacher» Berikon
Der Gestaltungsplan «Dorfgarten Riedacher» lag vom 15.03.2021 bis 13.04.2021 ein erstes Mal öffentlich auf. Aufgrund der während der ersten öffentlichen Auflage eingegangenen Einwendungen beschloss der Gemeinderat Änderungen am Situationsplan und an den Sondernutzungsvorschriften des Gestaltungsplans «Dorfgarten Riedacher». Zu diesen Änderungen erfolgt gemäss § 24 Abs. 1 BauG eine zweite öffentliche Auflage.
Die Entwürfe des Situationsplans und der Sondernutzungsvorschriften des Gestaltungsplans «Dorfgarten Riedacher» mit den markierten Änderungen und Erläuterungen zu den Änderungen (sowie der Stellungnahme der Abteilung Raumentwicklung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt zu den Änderungen) liegen vom 17. Januar 2022 bis 15. Februar 2022 im Gemeindehaus Berikon auf und können während den Bürozeiten eingesehen werden. Sämtliche Unterlagen können auch auf der Gemeindehomepage www.berikon.ch eingesehen und heruntergeladen werden.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen zu den Änderungen des Gestaltungsplans (gegenüber den Entwürfen der ersten öffentlichen Auflage) erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Berikon, Bahnhofstrasse 69, 8965 Berikon, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Auf Einwendungen, welche nicht die Änderungen betreffen, kann nicht eingetreten werden.
Publikation:
Pressemitteilung zum Thema Schulraumprovisorium der Kreisschule Mutschellen (KSM)
Der Bundesrat unterbreitet am 28. November 2021 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung:
Vorlage 1: Volksinitiative vom 7. November 2017 «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)
Vorlage 2: Volksinitiative vom 26. August 2019 «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)»
Vorlage 3: Änderung vom 19. März 2021 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen) (AS 2021 153)
2. Wahlgang Ersatzwahl Friedensrichter vom 28. November 2021
In Berikon im zentral gelegenen Kulturzentrum Bürgisserhus, Bahnhofstrasse 75, sind ab sofort oder nach Vereinbarung Räumlichkeiten im Umfang von 82 m2 über zwei Geschosse verteilt sowie zwei zusätzliche Räume von insgesamt 45 m2 und Toilettenanlage im Untergeschoss zu vermieten. Die Räume sind für stilles Gewerbe und/oder kulturelle Nutzung geeignet. Der monatliche Mietpreis beträgt CHF 1‘680.00 inkl. NK. Parkplätze können dazu gemietet werden. Die Bushaltestelle befindet sich in unmittelbarer Nähe.
Für Besichtigungstermine nehmen Sie bitte mit dem Leiter Hausdienst, Herrn André Koller (Tel. 056 649 91 58) Kontakt auf. Mietgesuche mit Umschreibung der vorgesehenen Nutzung sind an den Gemeinderat, Bahnhofstrasse 69, 8965 Berikon, gemeinderat@berikon.ch, zu richten.