Haupinhalt
Bestätigung Strassenverkehrsamt
Wer sich für den Erwerb eines Lernfahrausweises anmeldet, muss nachweisen, dass der Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferkurs) absolviert wurde. Der Kurs muss bei einer dazu anerkannten Organisation durchgeführt werden und darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen.
Für die Erteilung eines Lernfahrausweises ist ein "Lernfahrgesuch" auszufüllen.
- Bitte Formular vollständig ausfüllen und alle Fragen beantworten
- Für die Anmeldung ist ein farbiges Passfoto notwendig
Wird zum ersten Mal ein Lernfahrgesuch eingereicht, muss der/die Gesuchsteller/in persönlich bei der Abteilung Einwohner, Kundendienst die Identifikation bzw. die Personalien bestätigen lassen. Dazu ist ein Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis mitzunehmen.
Bei der Einreichung jedes weiteren Gesuches ist dies nicht mehr erforderlich.
Preis
Name | |||
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Merkblatt_Lernfahrausweis_beantragen_v3_1709277818467_pdf_de (PDF, 29.12 kB) | Download | 0 | Merkblatt_Lernfahrausweis_beantragen_v3_1709277818467_pdf_de |
Name | Telefon | Kontakt |
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Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau | 062 886 23 23 |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 056 649 39 00 | einwohner@berikon.ch |