Wegzug von Berikon
Bitte melden Sie uns Ihren Wohnungswechsel persönlich am Schalter innert 14 Tagen nach dem Wegzug.
Bei Schweizer Bürger/innen benötigen wir:
- Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein, Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis)
- Identitätsnachweis (Pass oder Identitätskarte)
Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir:
- Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein, Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis)
- Ausländerausweis
- Reisedokument (Pass, Identitätskarte oder Personalausweis)
Wegzug ins Ausland
Wir bitten Sie, bei Fragen bezüglich einer definitiven Abmeldung ins Ausland oder einer allfälligen Aufrechterhaltung Ihrer Niederlassungsbewilligung vorgängig mit dem Kundendienst Einwohner Kontakt aufzunehmen.
eUmzug - elektronische Umzugsmeldung
Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint. Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen. Gemäss Register- und Meldegesetz (RMG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung.
Links
eUmzugCH