Haupinhalt

Hundekontrolle

Aufgrund des kantonalen Hundegesetzes sind alle Hunde ab drei Monaten meldepflichtig. Personen, die einen neuen Hund halten, haben diesen bei der Abteilung Finanzen anzumelden. Dabei sind Kopien von folgenden Dokumenten einzureichen: Heimtierausweis (ausgestellt vom Tierarzt) oder Hundeausweis (ausgestellt durch Amicus) und Haltebewilligung bei Listenhunden (sofern nötig).

Den Haltern wird im Mai die Rechnung für die Hundetaxe 2024/25 im Betrag vom CHF 120.00 zugestellt (Hundejahr 1. Mai 2024 bis 30. April 2025).

Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, ist dies bis am 30. April 2024 der Abteilung Finanzen, Telefon 056 649 39 40 oder finanzen@berikon.ch zu melden. Die Verwaltung kann so die entsprechende Mutation im Register vornehmen und die Hundehalter erhalten keine unnötigen Rechnungen.

Preis

CHF 120.00