Haupinhalt

Steuerbezug

Die Steuerforderungen von Kanton, Einwohnergemeinde und Kirchgemeinden für Einkommens- und Vermögenssteuer, die Grundstückgewinnsteuern sowie die Erbschafts- und Schenkungssteuern werden durch die Gemeinde bezogen.
 

Verzugszins und Vergütungszins

Kalenderjahr Verzugszins Vergütungszins
2021 5.10% 0.10%
2020 5.10% 0.10%
2019 5.10% 0.10%
2018 5.10% 0.10%
2017 5.10% 0.10%