Haupinhalt
Steuerbezug
Die Steuerforderungen von Kanton, Einwohnergemeinde und Kirchgemeinden für Einkommens- und Vermögenssteuer, die Grundstückgewinnsteuern sowie die Erbschafts- und Schenkungssteuern werden durch die Gemeinde bezogen.
Verzugszins und Vergütungszins
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Name | Telefon | Kontakt |
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