Haupinhalt

Stundungs- und Ratengesuch für Steuerzahlung

Für den Steuerbezug ist die Abteilung Finanzen zuständig. Das Veranlagungsverfahren inklusive der Rechnungsstellung erfolgt durch die Abteilung Steuern.

Sie haben die Möglichkeit, bei der Abteilung Finanzen schriftlich ein Gesuch (im Online-Schalter erhältlich) um Zahlungsaufschub zu stellen. Zusätzlich zum Gesuch müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Mietvertrag
  • Einkommensbelege/Lohnabrechnungen
  • Krankenkassenrechnung